9. November 2020, 5:37 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Haben Sie ein Medikament ein- und Beschwerden wahrgenommen, die als mögliche Nebenwirkungen nicht im Beipackzettel aufgeführt sind? Dann sollte Sie diese Information an die richtige Stelle weitergeben. Warum und wie, lesen Sie bei uns.
Arzneimittel können leichte bis immense Nebenwirkungen haben. Von Müdigkeit über Kopfschmerzen bis Hautausschlag ist die Liste der üblichen Nebenwirkungen lang. Das Spektrum reicht bis hin zu ungewünschten Begleiterscheinungen, die potenziell tödlich enden könnten.
Aber auch dann, wenn Sie nur leichte Beschwerden wahrnehmen, gilt es auf jeden Fall, aufmerksam zu sein. Können Sie sie mit der Einnahme eines Medikaments in Verbindung bringen –und sind jene Auffälligkeiten noch nicht als mögliche Nebenwirkung auf dem Beipackzettel angegeben? Dann sollten Sie sich nun rühren.
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Nebenwirkungen von Medikamenten und Impfstoffen melden
Es ist wichtig, dass die Information über Ihre bislang unbekannten Nebenwirkungen bei den richtigen Stellen ankommt. Mit solchen Meldungen können Betroffene dazu beitragen, dass Medikamente oder Impfstoffe besser werden können. Und mit „besser“ ist gemeint: sicherer für den Anwender.
Folglich tragen Meldungen dazu bei, dass Risikosignale früh erkannt und Patienten bei Bedarf geschützt werden könnten. Das teilt das Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM) mit. Besonders schnell und unkompliziert geht es online, über Nebenwirkungen.bund.de.
Die Meldungen auf dem Portal landen entweder beim BfArM oder dem Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesoberbehörde für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
Noch viele Verdachtsfälle unerkannt
Bislang werden Nebenwirkungen noch eher selten gemeldet. Grund dafür könnte sein, dass viele Betroffene oder deren Angehörige Reaktionen auf Medikamenteneinnahmen nicht richtig deuten. Sie schreiben die Auffälligkeiten der Grunderkrankung zu. Viele Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen blieben deshalb unerkannt.
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Unbekannte Nebenwirkungen? Gehen Sie zum Arzt
Die Betroffenen geben lediglich einen Hinweis. Ihre Meldung kann keinen Arztbesuch ersetzen. Nur eine Medizinerin oder ein Mediziner kann abschätzen, was mit Blick auf die Anwendung des Medikaments zu tun ist. Zum Beispiel, ob es abgesetzt oder die Dosis gesenkt werden sollte. Wer Arztbriefe oder Krankenhausberichte zu Hause hat, sollte diese ruhig der Meldung anhängen, empfiehlt das BfArM. Die medizinischen Hintergründe und Beurteilungen stellten eine wichtige Informationsquelle dar.