5. Mai 2019, 8:03 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Vielen Bundesbürgern ist es wichtig, dass sie es nicht allzu weit zum Arzt haben. Doch die Abdeckung mit Praxen ist in Deutschland nach wie vor ungleichmäßig, wie aktuelle Zahlen zeigen. Was können Patienten tun, wenn sie wegen Überlastung vom Arzt abgelehnt werden?
Die Zahl der Praxisärzte in Deutschland ist weiter gestiegen – beim Versorgungsangebot für die Patienten gibt es aber immer noch große regionale Unterschiede. Am dichtesten ist das Netz in Freiburg im Breisgau mit 395,3 Ärzten und Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner.
Am wenigsten niedergelassene Mediziner in diesem Verhältnis gibt es mit 84,3 im Landkreis Coburg in Bayern. Das geht aus neuen Daten des Bundesarztregisters mit Stand Ende vergangenen Jahres hervor.
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„Die Ressource Arzt ist und bleibt knapp“
Bundesweit waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 rund 148.600 Ärzte und 26.700 Psychotherapeuten mit einer Zulassung für die Versorgung gesetzlich versicherter Kassenpatienten tätig. Das war insgesamt ein Plus von 1,5 Prozent im Vergleich zu Ende 2017. Da Ärzte zusehends Teilzeit arbeiten oder Angestellte statt Praxisinhaber sein wollen, bedeutet dies laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) aber tatsächlich nur einen Zuwachs von 0,2 Prozent. „Die Ressource Arzt ist und bleibt knapp“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen.
Laut den neuen Daten ist das Arztnetz im vergangenen Jahr in allen Bundesländern im Vergleich zu 2017 dichter geworden. Am meisten Ärzte und Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohner haben demnach weiterhin die Stadtstaaten Bremen (296,2), Hamburg (295,7) und Berlin (285,9). Am wenigsten niedergelassene Mediziner in diesem Verhältnis gibt es in Brandenburg (185,8), der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe in Nordrhein-Westfalen (191,0) und Sachsen-Anhalt (193,8).
Zur Gesundheitsversorgung in der jeweiligen Region tragen die Praxen der Kassenärzte allerdings nicht alleine bei – dazu kommen Ärzte in Krankenhäusern sowie etwa auch Physiotherapeuten, Logopäden und andere Heilberufler. Zudem nutzen Patienten aus eher dünn besiedelten Umlandregionen oft Praxen in angrenzenden Ballungsräumen. Konkret kommt es auch darauf an, wie weit entfernt Arztpraxen liegen – und wie gut die Anbindung mit Bussen und Bahnen in der Region dafür ist.
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Große Unterschiede auch bei Hausärzten
Bei Hausärzten, die für viele Menschen die ersten Anlaufstellen sind, gibt es ebenfalls große regionale Unterschiede. Das dichteste Netz hat Kaufbeuren in Bayern mit 95,9 Hausärzten berechnet auf 100.000 Einwohner. Am wenigsten Hausärzte in diesem Verhältnis gab es Ende 2018 in Herford in Nordrhein-Westfalen mit 50,4. Im Vergleich der Länder am höchsten ist die Dichte demnach in Hamburg mit 74,1 Hausärzten je 100.000 Einwohner, Mecklenburg-Vorpommern (72,9) und Berlin (72,2). Am geringsten ist die Hausarztdichte in Westfalen-Lippe (59,9), Hessen (64,9) und Sachsen-Anhalt (65,2).
Bei Hausärzten ist es zudem besonders dringlich, Nachfolger für eine Praxis zu finden, wenn Mediziner in den Ruhestand gehen. Den größten Anteil an Hausärzten über 65 Jahre hatte Ende 2018 Rheinland-Pfalz mit 18,9 Prozent – bezogen auf alle Praxisärzte und Psychotherapeuten in dem Bundesland waren es 12,6 Prozent.
Den kleinsten Anteil älterer Hausärzte im Vergleich der Länder hat Mecklenburg-Vorpommern – über 65 Jahre sind dort 9,3 Prozent. Bundesweit ist das Durchschnittsalter aller niedergelassenen Mediziner leicht auf 54,2 Jahre gestiegen. Höher liegt der Schnitt aber unter anderem bei Allgemeinmedizinern mit 55,5 Jahren und Praktischen Ärzten mit 62,4 Jahren.
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Hausärzte dürfen Patienten ablehnen
Ärzte mit einer Kassenzulassung sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Es gibt aber Gründe, aus denen sie eine Behandlung verweigern dürfen, erklärt die Unabhängige Patientenberatung (UPD).
Einer dieser Gründe ist Überlastung: Wenn der Arzt so viele Patienten hat, dass er Massen an Überstunden schieben müsste oder sich für einzelne Besucher kaum noch Zeit nehmen kann, kann er die Aufnahme weiterer Patienten ablehnen. Das gilt auch und gerade für die Dauerbetreuung durch Haus- oder Kinderärzte. Gar nicht ablehnen dürfen Ärzte Patienten nur bei einem medizinischen Notfall.
Die Behandlungspflicht gilt nur für Vertragsärzte und Kassenpatienten – und nicht für Privatärzte ohne Kassenzulassung oder Privatpatienten. Hier greift die Vertragsautonomie: Ärzte dürfen also selbst entscheiden, mit wem sie einen Behandlungsvertrag schließen. Einzige Ausnahme ist auch hier der Notfall.
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Anlaufstellen für einen Termin beim Haus- oder Kinderarzt
Werden Patienten von einem Arzt abgelehnt und finden keinen neuen, bleibt ihnen nur, sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu wenden – jedes Bundesland hat jeweils eine, Nordrhein-Westfalen zwei. Hier können sich Betroffene erstens beschweren, die sich zu Unrecht abgelehnt fühlen. Zweitens muss die KV einen alternativen Haus- oder Kinderarzt vermitteln. Eine Möglichkeit, einzelne Ärzte wegen Nicht-Behandlung zu verklagen, gibt es nach Angaben der UPD nicht.
Nach dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll die Vermittlung von Haus- oder Kinderarzt künftig auch über die Termin-Servicestellen der KV laufen. Für Facharzt-Termine sind diese bereits jetzt zuständig.