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Umstellung dauert

Verkürzter Genesenenstatus, aber Zertifikate für sechs Monate

zertifikat genesenenstatus: Corona-Warn-App
Digitale Nachweise des Genesenenstatus können für länger als drei Monate ausgestellt sein. Die technische Umstellung ist noch nicht erfolgt Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

16. Februar 2022, 20:46 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Nach der plötzlichen Verkürzung des Genesenenstatus kam bereits viel Kritik auf. Offenbar läuft es auch bei der technischen Umsetzung nicht ganz rund. Denn die digitalen Zertifikate können die neue Geltungsdauer noch nicht erfassen.

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Der Genesenenstatus gilt zwar offiziell nur noch drei Monate, doch digitale Zertifikate können noch auf sechs Monate ausgestellt sein. Der Grund: Die Technik hinkt der neuen Regelung hinterher. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der „Bild“-Zeitung.

Technische Umstellung noch nicht erfolgt

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Dienstag (15. Februar) in Berlin, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten demnach für länger als drei Monate ausgestellt sein. Man arbeite an der technischen Umstellung.

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Können Genesene Probleme mit ihrem Zertifikat bekommen?

Die „Pharmazeutische Zeitung“ hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenen-Zertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Das Zertifikat bilde die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene nicht ab. „Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden“, so die Zeitung. Der ABDA-Sprecher sagte der „Bild“-Zeitung: „Genau genommen kann ein Genesener trotz scheinbar gültigen Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist.“

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Auswirkungen auch auf Pflege- und Gesundheitspersonal

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Auswirkungen auch beim Pflege- und Gesundheitspersonal. Diese Personen müssen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen. „Jetzt wird das Chaos um den Genesenenstatus immer größer“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Wo drei Monate drin sind, stehen auf dem Zertifikat sechs Monate drauf“, so Brysch. Das müsse man dann vor Ort noch zusätzlich kontrollieren.

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Kritik an Verkürzung von Genesenenstatus

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt.1 Die Politik hatte das RKI kurz zuvor dazu ermächtigt. Der Schritt des RKI stieß auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Man habe ihn nicht genügend kommuniziert. Später dann präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal. „Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus.

Nach einer ersten Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) an diesem Mittwoch sollen Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus künftig nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut (PEI/RKI) allein treffen können.

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Quellen

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