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Klage gegen BioNTech

Lassen sich Impfschäden nachweisen – und wer haftet?

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Bei gesundheitlichen Beschwerden nach einer Coronaimpfung kann es sich um einen Impfschaden handeln. Doch einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen, ist meist schwer. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

13. April 2023, 4:53 Uhr | Lesezeit: 9 Minuten

Bald starten die ersten Prozesse: Der Impfstoffhersteller Biontech soll Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Kläger sind Menschen, die behaupten, durch die Corona-Impfung geschädigt worden zu sein. Wie stehen ihre Chancen?

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Wer nach einer Corona-Impfung erkrankte, hatte schnell die Spritze gegen Covid-19 im Verdacht. Lange wurde ein solcher Verdacht pauschal abgetan. Inzwischen werden mögliche Impfschäden ernst genommen, sogar von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Eine Post-Covid-Ambulanz rief eine Post-Vac-Sprechstunde ins Leben, die Impfstoffhersteller wie etwa BioNTech werden wegen möglicher Impfschäden auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Im Detail hat es das Thema aber in sich: Es gibt Missverständnisse, Unschärfen, bewusste Irreführung und juristische Fallstricke. Der Knackpunkt heißt: Kausalität. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Impfschäden? Klage gegen BioNTech

Der mutmaßlich erste Zivilprozess war zunächst Ende April im Frankfurt angesetzt. Inzwischen wurde dieser Prozessbeginn allerdings auf den 7. Juli verschoben. Es geht um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Klage richtet sich gegen den Hersteller BioNTech – Hintergrund sind mögliche Impfschäden. So behauptet die Klägerin, durch die Covid-19-Impfung einen Herzschaden davongetragen zu haben. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.

Weitere Prozesse

Zwei Großkanzleien vertreten nach eigenen Angaben eine dreistellige Zahl von Menschen vor Gericht. Beklagt werden Hersteller verschiedener in Deutschland eingesetzter Impfstoffe.

Wer haftet?

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz.1,2 Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person. Knackpunkt ist die Kausalität: Ist der Schaden ursächlich auf die Impfung zurückzuführen?

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Was sagen die Hersteller?

Der Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech betont mit Blick auf die anstehenden Prozesse, „dass bisher in keinem der von BioNTech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte“.

„Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“, sagte eine Sprecherin der „Deutschen Presse-Agentur dpa“. BioNTech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber BioNTech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegten. „Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig.“

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Was man unter Impfschäden versteht

Die Begriffe gehen oft durcheinander. Da ist zum einen die „Impfreaktion“. Das sind typische Beschwerden wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle. Auch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen gelten als normal, sie sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff.

Als „Impfkomplikation“ sieht das für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine nach der Impfung auftretende unerwünschte Reaktion, die erstens in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnte und zweitens über eine Impfreaktion hinausgeht. „Impfschaden“ meint im engeren Sinne „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge“ dieser Komplikation.

„Schwerwiegende Nebenwirkungen“ sind in Paragraf 4 des Arzneimittelgesetzes definiert – als Impffolgen, „die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen“.

Welche Schäden bekannt sind

Das PEI veröffentlicht regelmäßig „Sicherheitsberichte“.3 Darin sind folgende schwere Impfkomplikationen aufgelistet: die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis, die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel, eine Gesichtslähmung, eine Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom und der Hörschaden Tinnitus. Sie alle sind den PEI-Daten zufolge „selten“ (ein Fall pro 10.000 bis 1000 Impfungen) oder „sehr selten“ (weniger als Fall pro 10.000 Impfungen).

Dem jüngsten ausführlichen Sicherheitsbericht zufolge – der Daten bis Ende Juni 2022 enthält – gab es 120 Fälle, bei denen zwischen einem Todesfall und der Coronaimpfung ein „wahrscheinlicher oder möglicher ursächlicher Zusammenhang“ anerkannt wurde. Laut PEI ist die Zahl der Todesfälle 30 Tage nach einer Corona-Impfung aber nicht häufiger als im statistischen Durchschnitt zu erwarten wäre.

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Wie viele Verdachtsfälle gemeldet wurden

Das PEI zählt auch die gemeldeten Verdachtsfälle. Ob sich der Verdacht später erhärtet, geht aus dieser Statistik nicht hervor. Dem Institut wurden bis Mitte vergangenen Jahres 323.684 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen gemeldet.

Seit Beginn der Impfungen wurden laut Robert Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum Schutz vor Covid-19 verabreicht.4 Damit betrug die Melderate für alle Impfstoffe zusammen 1,8 Meldungen pro 1000 Impfdosen, für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen 0,3 Meldungen pro 1000 Impfdosen. Die Zahl liegt also im Promillebereich.

Wie sind dramatische Einzelschicksale einzuordnen?

Medien berichten immer wieder über dramatische Einzelschicksale. Das „heute-journal“ zeigte zum Beispiel in einem Beitrag eine jugendliche ehemalige Leistungssportlerin, die nach der zweiten Dosis der Coronaimpfung um ihr Leben kämpfen musste und jetzt im Rollstuhl sitzt.

„Fälle wie in dem Beitrag sind aber nach aktueller Datenlage so selten, dass sie nicht als statistische Häufung erfasst sind“, sagte Leif Erik Sander, Impfstoffforscher und Leiter der Klinik für Infektiologie an der Berliner Charité danach der „Zeit“. Solche extremen Folgen könnten in Einzelfällen nach einer Coronaimpfung vorkommen. Wenn es eine Häufung solcher schweren Komplikationen gäbe, sagte Sander, wäre dies in den PEI-Daten und – bei weltweit mehr als 13 Milliarden verimpften Dosen – erst recht in internationalen Daten aufgefallen. Und das sei nicht der Fall.

Wird da was unter den Teppich gekehrt?

Gegner der Coronaimpfungen behaupten das. So wurde 2022 etwa unter Berufung auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung behauptet, niedergelassene Ärzte hätten in ihren Abrechnungen 2,5 Millionen Mal Impfnebenwirkungen codiert. Damit hätte es in 1,5 Prozent aller Coronaimpfungen Probleme gegeben. Bei konventionellen Impfungen vor der mRMA-Technik habe dieser Wert bei 0,3 Prozent gelegen.

Faktenchecker kamen zu dem Schluss, dass hier unterschiedliche Dinge gleichgesetzt und falsche Schlüsse daraus gezogen wurden. Zum Beispiel wurden harmlose Impfreaktionen, die häufig sind, und echte Impfschäden, die sehr selten sind, in einen Topf geworfen. Das Schlagwort von den 2,5 Millionen Geschädigten durch die Coronaimpfungen hielt sich dennoch. Bei einem Wahlkreisbesuch wurde Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) diese Zahl an den Kopf geworfen.

Wurde bisher schon Menschen Geld zugesprochen?

Bei einigen Hundert Menschen wurden Versorgungsansprüche bewilligt. Dabei geht es nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz, sondern zum um Versorgungsleistungen. Zuständig sind die Versorgungsämter der Bundesländer. Wenn sie den Antrag ablehnen, kann man beim Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen. Auch hier geht es um die Frage, ob der Schaden zufällig in zeitlicher Nähe zur Impfung auftrat oder ursächlich durch die Impfung verursacht wurde.

Nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) sind bis Mitte März 2023 in 13 der 16 Bundesländer 6600 Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Coronaimpfschäden eingegangen. Die Zahl der von den Versorgungsämtern anerkannten Coronaimpfschäden lag den Recherchen zufolge zuletzt bei 284. „In den 13 Ländern kommt ein anerkannter Coronaimpfschaden auf knapp 214.000 geimpfte Bürger“, so die FAZ.

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Wann ist eine Impfung ein Risiko?

Das PEI betont gebetsmühlenartig, „dass unerwünschte Reaktionen oftmals im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung“ stünden. Das in einem konkreten Einzelfall nachzuweisen oder zu widerlegen ist die eine Sache. Die andere ist, das Risiko für die Allgemeinheit zu quantifizieren.

Dabei helfen Statistiken, wie oft bestimmte Krankheiten in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in einem bestimmten Zeitfenster auftreten. Sie sind die Vergleichsgröße für die gemeldeten unerwünschten Ereignisse nach einer Impfung. Ergibt sich eine signifikant höhere Anzahl an Verdachtsfallmeldungen für ein Ereignis nach einer Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, spricht das PEI von einem „Risikosignal“. Hier könnte also eine Gefahr lauern.

Post Vac – Beschwerden nach einer Impfung

Analog zu Long- oder Post Covid hat sich der Begriff Post Vac für Beschwerden nach einer Impfung etabliert. Medizinisch definiert ist das Krankheitsbild nicht. Im Allgemeinen sind damit Beschwerden gemeint, wie sie auch nach einer Covid-Infektion auftreten können.

Das Universitätsklinikum Marburg hat im Rahmen seiner Covid-Ambulanz eine Post-Vac-Sprechstunde ins Leben gerufen. „Wir haben jeden Tag Hunderte Anfragen zum Post-Vac-Syndrom“, sagte der Leiter der Ambulanz, Prof. Bernhard Schieffer, der dpa. „Wie viele Verdachtsfälle sich am Ende bewahrheiten, kann man bei der ersten Kontaktaufnahme nicht sagen.“

Nimmt sich die Ambulanz eines Post-Vac-Verdachts an, muss nicht nur geprüft werden, ob es tatsächlich einen ursächlichen Zusammenhang gibt. Wichtig ist auch zu unterscheiden, ob der Patient nur geimpft ist oder auch infiziert war. Dafür wird laut Schieffer ein Test eingesetzt, der die Antikörper gegen das Virus und die Antikörper gegen das Spike-Protein des Impfstoffs unterscheiden kann.

Wie reagiert die Politik?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Hilfen für Menschen mit Langzeitschäden einer Coronainfektion oder -impfung zugesagt. Sein Ministerium werde ein Programm auflegen, bei dem die Folgen von Long Covid und Post Vac – also Impfschäden – untersucht würden und die Versorgung der Betroffenen verbessert werde, kündigte Lauterbach im März im ZDF-„heute journal“ an. Die Langzeitfolgen einer Coronaimpfung müssten schneller anerkannt werden. Kommentatoren werteten das als 180-Grad-Wende des Ministers, der zuvor die Unbedenklichkeit der Coronaimpfstoffe betont hatte.

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Quellen

Themen Coronavirus Impfen
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