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ePA

Tipps, um die elektronische Patientenakte einzurichten

Patientenakte einrichten in 4 Schritten
Schon oft von der elektronischen Patientenakte gehört, aber keine Ahnung, wie man sie einrichtet? FITBOOK sagt, wie es geht. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

4. Juli 2024, 4:07 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder, gesammelt an einem Ort: Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten. Wer sie dann nicht nutzen will, muss widersprechen. FITBOOK sagt, wie man sie jetzt schon einrichten kann.

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Alle Befunde an einem digitalen Ort statt Zettelwirtschaft: Das ist der Grundgedanke hinter der elektronischen Patientenakte, kurz ePA. Bislang nutzt jedoch nur ein Bruchteil der Versicherten das Angebot. FITBOOK erklärt, wie man die elektronische Patientenakte einrichten kann.

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Die ePA kann man sich als digitalen, lebenslangen Aktenordner für Gesundheitsdaten vorstellen, so die Verbraucherzentrale. Sowohl Arztpraxen als auch Versicherte können darin Dokumente ablegen – etwa Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder. Das soll zum Beispiel Arztwechsel einfacher machen oder den Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken und Kliniken erleichtern. Ab Januar 2025 sollen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten eine solche ePA anlegen – wenn diese dann nicht widersprechen. 

Doch nutzen kann man die ePA auch jetzt schon – wenn man sie einmal eingerichtet hat.

Elektronische Patientenakte einrichten – Schritt 1 – App downloaden

Dafür muss man wissen: Jede Krankenversicherung bietet ihre eigene ePA-App an. Wer nicht weiß, wie diese App heißt, findet den Namen in einer Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

Damit die ePA-App auf dem Gerät auch läuft, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Notwendig ist nach Angaben der Verbraucherzentrale dafür entweder ein Smartphone oder Tablet mit einem Betriebssystem ab Android 9 oder ab iOS 16. Die ePA-App lässt sich auch am Desktop-PC oder Laptop nutzen, wenn ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 mit eigener Tastatur vorliegt. 

Schritt 2 – Patientenakte bei der Krankenkasse beantragen

Um die elektronische Patientenakte nutzen zu können, muss man sich bei seiner Krankenkasse für die Nutzung registrieren. Das Identifikations- und Anmeldeverfahren kann sich von Kasse zu Kasse leicht unterscheiden.

Für diese Registrierung und Anmeldung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder eine Gesundheits-ID notwendig. 

Übrigens: Eine NFC-fähige Gesundheitskarte erkennt man am Kontaktlos-Logo und an der sechsstelligen sogenannten CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben. Wer noch eine alte Karte ohne diese Funktion hat, kann bei der Krankenkasse eine neue anfordern.

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Schritt 3 – Registrierung in der App

Nun ist es möglich, sich in der App zu registrieren. Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten verwahrt werden, muss der Login besonders sicher ablaufen. Laut Gematik gibt es zwei Wege: Hat man eine neue, NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN, kann man sie für die Anmeldung nutzen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der erste Faktor ist die Gerätebindung, die App läuft also nur auf einem Gerät. Darüber hinaus sorgt ein zweiter Faktor für Sicherheit, zum Beispiel ein biometrischer Schlüssel wie FaceID auf Apple-Geräten.

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Schritt 4: Patientenakte befüllen lassen und Zugriffsrechte einstellen

Geht man nach dem Einrichten in die Arztpraxis, kann man nun darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden. Übrigens: Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden.

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Die ePA lässt sich aber auch vom Patienten selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen. Und: Man kann in der App festlegen, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der ePA gewähren möchte, so die Gematik. 

Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nur für eine bestimmte Zeitspanne gelten soll – etwa ausschließlich für den Tag, an dem man den Arzttermin hat, heißt es von der Verbraucherzentrale. 

*Mit Material von dpa

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