31. Januar 2023, 11:09 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Eigentlich ging es darum, für typischerweise steigende Corona-Zahlen in der kalten Jahreszeit gewappnet zu sein. Die Entwicklung war aber glimpflicher. Nun fallen Schutzvorgaben weg – nur noch nicht alle.
Es war vieles vorbereitet für einen womöglich wieder kritischeren Corona-Winter. Doch der eigens aufgefüllte Kasten mit staatlichen Schutzinstrumenten wird jetzt schon zusehends geleert, noch ehe der Frühling kommt. Als Nächstes fällt an diesem Donnerstag (2. Februar) die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen, auch andere Krisenregeln bröckeln vielerorts. Was sich im Februar bei den Corona-Maßnahmen ändert …
Übersicht
Wo weiter Maskenpflicht gilt
Bestimmte Vorgaben besonders für die Sicherheit gefährdeter Gruppen sollen aber nach Überzeugung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bleiben – auch wenn die mitregierende FDP und manche Branchenvertreter an restlichen Auflagen rütteln. Patientenvertreter mahnen zu weiter wichtiger Rücksicht.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte der Deutschen Presse-Agentur, in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen seien Menschen mit Vorerkrankungen, Behinderungen oder hohem Alter geballt betroffen und besonders gefährdet. Daher sollte dort weiter Maske getragen werden. „Manche Beschäftigte oder Bewohner empfinden dies möglicherweise als Belastung, unsere Abwägung fällt aber klar für eine Maskenpflicht aus.“
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Masken-Regeln in Zügen
In Zügen sollte man „passgenaue Lösungen“ in Betracht ziehen. „Dazu wären beispielsweise gesonderte Bereiche denkbar, die für Menschen mit Maskenwunsch reserviert sind“, sagte Bentele. „Im ICE gibt es ja schon vergleichbare Aufteilungen durch Ruhebereiche oder Handy-Bereiche.“ Dann könne jeder eigenverantwortlich entscheiden, ob er Maske trägt, und in den dafür vorgesehenen Bereich gehen.
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Lockerungen früher als erwartet
Dass nun frühere Lockerungen kommen, liegt an der entspannteren Lage. Eine bedrohliche Winterwelle ist ausgeblieben, Experten sehen vorerst auch keine am Horizont. Dabei wies Lauterbach darauf hin, dass der Rückgang der gemeldeten Fallzahlen „nicht von allein gekommen“ sei. Die Eindämmungsvorgaben hätten gewirkt. Das Kabinett beschloss daher jetzt eine „Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“, die das vorzeitige Ende der Maskenpflicht in den Fernzügen besiegelt. Die Möglichkeit dazu war im Infektionsschutzgesetz eingebaut, während das generelle Ablaufdatum der Corona-Bestimmungen Karfreitag, der 7. April, ist.
Der Corona-Instrumentenkasten
Masken
In Flugzeugen ist die Maskenpflicht schon seit dem Herbst passé. Nun also auch bundesweit in ICE und Intercity sowie in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs, für die es jeweils die Länder regeln. Manche waren schon einige Wochen vorgeprescht. Weiterhin gesetzlich vorgeschrieben sind Masken aber in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen.
Corona-Tests
Ein reduziertes Angebot an kostenlosen Bürgertests gibt es noch bis einschließlich 28. Februar.1 Gratis bleiben Schnelltests von Teststellen auch ohne Symptome unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen. Fürs „Freitesten“ nach einer Infektion fiel der Anspruch Mitte Januar weg. Er besteht aber weiter für medizinisches Personal, das sich vor der Arbeitswiederaufnahme testen lassen muss.
Schutzregeln
In vielen Supermärkten sind Plexiglasscheiben an den Kassen nach wie vor anmontiert. Eine Verordnung mit bundesweiten Vorgaben zum Infektionsschutz in Betrieben wird aber zeitgleich mit der Maskenpflicht im ICE aufgehoben. Mehr und mehr Länder erlassen die empfohlene Isolationspflicht für Infizierte, obwohl Lauterbach wegen der Sicherheit am Arbeitsplatz dafür wirbt.2 Im Gesetz parat stehende strengere Alltagsvorgaben blieben ohnehin ungenutzt.
Impfungen
Eigentlich sollten über den Winter auch die Impfungen wieder kräftig Fahrt aufnehmen – vor allem zum Auffrischen länger zurückliegender Grundimmunisierungen mit fortentwickelten Präparaten, die an aktuelle Virusvarianten angepasst sind. Doch die Impfkampagne, die nunmehr in den Praxen läuft, dümpelt vorerst weiter vor sich hin. Die Bundesregierung bemüht sich schon darum, absehbar überschüssige Lieferungen für Deutschland noch zu stornieren oder zu reduzieren.
Einreise
Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Coronaregeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland weiter – zumindest so lange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert.3 Als neue Kategorie hinzukamen nun aber Länder, in denen eine solche Variante „aufzutreten droht“. Reisende aus China müssen deswegen vor Abflug nach Deutschland vorerst einen negativen Coronatest vorlegen.
Warn-App
Die bundeseigene Corona-App wurde seit 2020 mehr als 48 Millionen mal heruntergeladen – dabei ist unklar, auf wie vielen Smartphones sie aktiv ist.4 Die Warnfunktion funktioniert nun auch mit selbst gemachten Schnelltests ohne weitere offizielle Bestätigung.
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Quellen
- 1. Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests. (aufgerufen am 30.1.2023)
- 2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. (aufgerufen am 30.1.2023)
- 3. Bundesministerium für Gesundheit. Aktuelle Informationen für Reisende. (aufgerufen am 30.1.2023)
- 4. Corona Warn-App Open Source Projekt. Corona-Warn-App (CWA): Kennzahlen. (aufgerufen am 30.1.2023)
- Mit Material von dpa