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Seit Oktober

Wichtige Änderung bei Krankmeldung mit gelbem AU-Schein

Gelber AU-Schein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Die Daten zur Arbeitsunfähigkeit werden zukünftig elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt Foto: picture alliance
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FITBOOK Redaktion

4. Oktober 2021, 14:09 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Im Krankheitsfall müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zukünftig keinen AU-Schein mehr an die Krankenkasse schicken. Das übernimmt ab Oktober 2021 die Arztpraxis. Ganz hat der „Gelbe Schein“ jedoch noch nicht ausgedient.

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Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird zukünftig direkt durch den Arzt digital an die Krankenkasse übermittelt. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (AU-Schein) oder „Gelber Schein“ müssen Arbeitnehmer hingegen weiterhin noch an den Arbeitgeber überreichen. Erst ab 1. Juli 2022 können diese die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt bei der zuständigen Krankenkasse ihrer Angestellten abrufen. Welche Vorteile bringt die jetzige Änderung der Krankmeldung mit dem gelben AU-Schein?

Änderung bei Krankmeldung mit AU-Schein erleichtert Prozedere

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sind verpflichtet, sowohl der Krankenkasse als auch dem Arbeitgeber zu melden, wenn sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. Dazu musste man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bislang selbstständig übersenden. Wird dabei die Frist nicht eingehalten, droht der Anspruch auf Krankengeld zu entfallen.

Auch interessant: Krankmeldung nicht bei Krankenkasse eingereicht – was kann passieren?

Durch die Neuregelung, die am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, sinkt das Risiko eines Ausfalls des Krankengeldes. Denn nun kommunizieren die behandelnde Arztpraxis und die zuständige Krankenkasse direkt miteinander. Der Übertragungsweg nennt sich „Telematik-Infrastruktur“ (TI). Ganz sollte man sich hingegen noch nicht darauf verlassen. Im Zweifelsfall fragt man den behandelnden Arzt, ob die technischen Voraussetzungen schon gegeben sind.

Arbeitgeber nach wie vor selbstständig informieren

Die sogenannte Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt für Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber noch voraussichtlich ein Jahr bestehen. Bedeutet: Ist man länger als drei Tage arbeitsunfähig, muss man den „Gelben Schein“ in ausgedruckter Papierform wie gewohnt abgegeben.

Übrigens: Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest auch schon früher verlangen. Für Erkrankte und Bettlägerige ist das mitunter problematisch. Das soll sich nun ändern. Ab Juli 2022 werden auch Arbeitgeber in das „eAu-System“ technisch eingebunden. Diesen kann dann eine Krankmeldung elektronisch zugestellt werden.

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Warum wird das Verfahren umgestellt?

Im Krankheitsfall wurden bislang vier gelbe Zettel ausgestellt, und zwar für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Arzt und für den Versicherten selbst. Im Rahmen der Änderung der Krankmeldung mit AU-Schein bzw. deren Digitalisierung fallen der bürokratische Aufwand und die damit einhergehenden Kosten zunehmend weg. Nicht zuletzt können Krankmeldungen von nun an lückenlos dokumentiert werden. Die Neuregelung spart zudem sowohl für Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber viel Zeit ein. Und auch jeden Gang, den man als erkrankter Arbeitnehmer vermeiden kann, hilft bei der Genesung.

Mehr zum Thema

Quelle

Verbraucherzentrale: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet (aufgerufen am 04.10.2021)

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