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Voraussetzungen

Wer kann sich von Rezeptgebühren befreien lassen?

Ein Mann reicht einer Apothekerin ein Rezept
Unter gewissen Umständen können Sie sich von den Rezeptgebühren befreien lassen Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

5. Oktober 2021, 11:43 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Sie waren dieses Jahr schon im Krankenhaus oder auf Kur? Dann kann es sein, dass Sie (schon längst) keine Rezeptgebühren mehr zahlen müssen. FITBOOK erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich von ihnen befreien zu lassen und was zu tun ist.

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Wer krank ist, geht zum Arzt und bekommt dort in der Regel ein Rezept, für das er in der Apotheke mindestens fünf Euro zahlen muss. Wer an einer chronischen Krankheit leidet und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, kann sich hingegen von den Rezeptgebühren befreien lassen. Und diese Befreiung gilt nicht nur für chronisch Kranke.

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Errechnen der persönlichen Höchstgrenze für Rezeptgebühren

Wie die Verbraucherzentrale informiert, müssen Patienten ihre Rezeptgebühren nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze selbst bezahlen.1 Oberhalb dieser Belastungsgrenze sind Patienten von weiteren Zuzahlungen befreit. Der individuell verschiedene Eigenanteil – der übrigens auch durch Reha- oder Krankenhausaufenthalte erschöpft werden kann – beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen.

Bei nachweislich chronisch kranken Menschen liegt diese Grenze sogar nur bei einem Prozent. Ob Sie mit Ihren Ausgaben schon Anrecht auf Zuzahlungsbefreiung haben, können Sie bspw. mit dem Zuzahlungsrechner von aponet.de oder der DAK herausfinden. Übrigens können Sie sich Zuzahlungen auch noch rückwirkend erstatten lassen.

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Worauf zu achten ist, wenn man sich von Rezeptgebühren befreien lassen will

Wichtig sind zwei Punkte:

  • Patienten müssen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
  • Patienten müssen für den Antrag alle Zahlungsbelege (mit ihrem vollständigen Namen versehen) sammeln. Dabei kann Ihnen auch Ihre Stammapotheke helfen.

Chronisch krank? Von Rezeptgebühren schon im Voraus befreien lassen

Wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden und Ihre Zuzahlungen die Höchstgrenze wiederholt überschreiten, können Sie den jährlich anfallenden Eigenanteil gleich an die Krankenkasse überweisen und sich dann befreien lassen. Vorteil: Sie müssen dann nicht mehr die Zahlungsbelege sammeln.

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Zuzahlungsbefreiung gilt nicht bei Mehrkosten

Die Zuzahlungsbefreiung gilt aber nicht für „Mehrkosten“. Gemeint ist der Fall, wenn der Arzt ein Medikament verschreibt, das teurer ist als der von Kassenseite erstattete Festbetrag. Zwar entfallen hier die eigentlichen Rezeptgebühren, die Differenz zum Festbetrag muss der Patient dann trotzdem noch zahlen.

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Quelle

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