17. September 2020, 14:45 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Vor der Corona-Pandemie waren Videosprechstunden noch vergleichsweise unüblich. Weil sie aber einen Teil dazu beitragen können, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben viele Praxen ihr Angebot umgestellt. FITBOOK erklärt, wie genau Videosprechstunden ablaufen – und welche möglichen Hürden es im Zusammenhang mit der sogenannten Telemedizin gibt.
„Die Telemedizin hat viele Patienten, die keine Praxen und Kliniken aufsuchen konnten, vor einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands bewahrt.“ Das sagt Prof. Friedrich Köhler von der Charité Berlin, der auch Mitglied der Kommission Telemedizin der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin ist. Gleichzeitig sei klar geworden, dass Videosprechstunden nur eine Ergänzung der klassischen Säulen darstellen. Bedeutet: Videosprechstunden sollen und können ambulante und stationäre Behandlung nicht gänzlich ersetzen.
Die nötigen Voraussetzungen für Videosprechstunden
Damit es mit der Videosprechstunde klappt, müssen bei Arzt und Patient die nötigen Voraussetzungen vorhanden sein. Die Praxis muss ein zertifiziertes Programm für Videodienstanbieter einsetzen, und die Ärzte brauchen besondere Qualifikationen in der Kommunikation.
„Zudem sollten sich Arzt und Patient im Idealfall schon vorher kennen, auch wenn der Ärztetag das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gelockert hat“, sagt Köhler. Demnach können Ärzte ihre Patienten auch ohne vorherigen Erstkontakt im Einzelfall telefonisch oder etwa über Videochats behandeln.
Für den Patienten sind die Voraussetzungen überschaubar. „Ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Bildschirm oder Display, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung reichen aus“, zählt Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf. Zudem muss man vor der ersten Videosprechstunde, die übrigens eine Kassenleistung sind, seine Einwilligung erklären.
Zuverlässige Diagnosen bei Video nicht immer möglich
Auch Allgemeinmediziner Jens Wagenknecht, Mitglied im Bundesvorstand des Hausärzteverbandes, bietet in seiner Praxis im niedersächsischen Varel Tele-Sprechstunden an. Er kennt ihre Möglichkeiten – aber auch ihre Grenzen. Bei einfachen Fragen, zum Beispiel zu Hautveränderungen, die im Pflegeheim auftreten, könnten Diagnose und Behandlung schnell während der Videosprechstunde erfolgen.
Schwierigkeiten bereitet dagegen, dass der Arzt seinen Patienten nicht körperlich untersuchen kann. „Bei einer Luftnot beispielsweise kann ich allenfalls eine Einschätzung abgeben, ob es sich um einen kritischen Gesamtzustand handelt“, sagt Wagenknecht, der auch ist.
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Mangelnde „digitale Kompetenz“ und weitere Hürden
Für Friedrich Köhler bestehen die Vorteile der Telemedizin darin, dass Patienten nicht immer in die Praxis kommen müssen und trotzdem häufiger Kontakt mit dem Arzt aufnehmen und akute Ereignisse oder neue Beschwerden schneller besprechen können.
Die Nachteile: Manche haben Vorbehalte gegenüber der Telemedizin. Vielen anderen fehlen schlicht die Voraussetzungen, um sie nutzen. „Wir dürfen beim Patienten eine digitale Kompetenz nicht zwingend voraussetzen“, so Köhler. „Was ist etwa bei einem dementen Patienten oder einem ohne Internetzugang? Patienten haben ein Recht auf analoge Versorgung und dieses Wahlrecht muss erhalten bleiben.“
Viele Patienten seien außerdem vor der Kamera gehemmt, was für die Untersuchung auch zur Hürde werden könne. Wobei es auch den umgekehrten Fall dazu gibt: Köhler verweist auf Berichte aus der Psychotherapie und Psychosomatik, wonach sich manche Patienten bei Videosprechstunden sicherer fühlen und deshalb offener sprechen.
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Telefonberatung statt Videosprechstunde
Neben der Videosprechstunde gibt es auch andere Möglichkeiten zur fernmündlichen Klärung medizinischer Fragen. Beispielsweise Anbieter, die rein auf Telemedizin setzen, und dafür eigene Plattformen nutzen. Hierzu zählen etwa Teleclinic, Fernarzt, Kry und Zava.
Um sie zu nutzen, müssen Patienten meist zunächst eine App installieren und sich anmelden. Es folgen Fragen zur Gesundheit im Allgemeinen und dem Anliegen im Speziellen, danach meldet sich ein Arzt. Weitere Details dazu erklärt Stiftung Warentest in einem Beitrag zum Thema Online-Angebote der Krankenkassen.
Wichtig: Im Gegensatz zu Videosprechstunden, die Arztpraxen anbieten, übernehmen nicht alle Krankenversicherungen für diese Angebote die Kosten. Wesentlich verbreiteter seien als Extraleistung der Kassen telefonische Beratungen ohne Video. Dies bieten mehr als drei Viertel von ihnen an, wie die Warentester herausgefunden haben.