20. März 2024, 13:22 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Für Kinder gibt es klare Empfehlungen und Regelungen – aber wann sollten sich Erwachsene gegen welche Krankheiten impfen lassen? Und woher weiß man, welche Impfung einem fehlt? FITBOOK erklärt, was zu tun ist, falls Sie Ihren Impfpass verlegt haben, wie Sie diesen richtig lesen und wann der nächste Schutz fällig ist.
Der Schutz gegen Tetanus ist vielleicht noch selbstverständlich. Aber wie sieht es mit Polio, Masern oder der Grippe aus? Wer weiß überhaupt, wogegen er geimpft ist – und welcher Schutz muss sein? Im Idealfall findet man alle Informationen in seinem Impfpass. Die gelben Hefte gelten als Standard und können auch im Ausland einfach gelesen werden. Wie auch Sie selbst die Angaben richtig lesen und damit Ihren Impfschutz aufrechterhalten können, erklärt FITBOOK.
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Übersicht
Fehlender Impfausweis – was nun?
Wer seinen Impfpass verlegt oder aus anderen Gründen keinen mehr hat, ist nicht aufgeschmissen, denn: Die Arztpraxen müssen die Dokumente zur Impfung aufbewahren. So reicht es aus, sich daran zurückzuerinnern, bei welcher Praxis man sich impfen lassen hat. Auf Anfrage dort kann man sich einen neuen Impfausweis ausstellen und die verabreichten Impfungen einpflegen lassen. Hinzu können Impfungen kommen, die beispielsweise nach akuten Verletzungen in Krankenhäusern durchgeführt worden sind. Auch dort kann man als Patient nachfragen und die Impfung nachträglich eintragen lassen.
Bei einigen Erkrankungen kann die Immunität auch im Blut nachgewiesen werden. In akuten Fällen wird das allerdings meistens nicht gemacht. Stattdessen gibt es sofort eine Auffrischungsimpfung – zum Beispiel gegen Wundstarrkrampf.
Dem Alter angemessen impfen lassen
Wer alle Informationen über den eigenen Impfstatus vorliegen hat, kann nachsehen, wo eventuell Handlungsbedarf besteht. Dabei spielt besonders das Alter eine Rolle: Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt Senioren ab 60 Jahren weitere Standardimpfungen.1 Die Empfehlungen findet man im Übrigen auch am Ende des Impfpasses.
Auffrischungsimpfungen bei Erwachsenen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, einige der Standardimpfungen unbedingt im Erwachsenenalter aufzufrischen. Dazu gehören:
- Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus: Alle 10 Jahre.
- Auffrischung gegen Keuchhusten (Pertussis): Einmalig, kann aber als Kombinationsimpfung gegen Diphtherie und Tetanus verabreicht werden, wenn Letzteres wieder fällig ist.
- Masern: Das gilt für Personen, die nach 1970 geboren worden sind und einen unklaren Impfstatus aufweisen, ganz ohne Impfung sind oder nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben.
- Covid-19-Basisimmunität
Ab 60 Jahren
Für Senioren wird die Empfehlung um einige Impfungen ergänzt:
- Grippe (Influenza): Jährlich im Herbst.
- Pneumokokken
- Gürtelrose (Herpes zoster)
- Covid-19-Basisimmunität
So liest man den Impfpass richtig
Der Aufbau eines Impfausweises ist immer derselbe. Nach dem Deckblatt vermerken Ärzte Gelbfieber-Impfungen, welche man für die Einreise in manche Länder benötigt.
Standardimpfungen
Auf den folgenden Seiten werden die Standardimpfungen eingetragen.2 In neueren Impfpässen unterscheidet man sogar in Impfungen für Säuglinge und Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zu den Standardimpfungen zählen:
- Rotaviren
- Tetanus
- Diphtherie
- Pertussis
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Poliomyelitis (IPV)
- Hepatitis B
- Pneumokokken
- Meningokokken B und C
- Masern, Mumps und Röteln
- Varizellen (Windpocken)
- Humane Papillomviren (HPV)
- Herpes zoster
- Influenza
- Covid-19
Bis auf Coronaimpfungen ist jede dieser Standardimpfungen in einer Spalte in der Tabelle im Impfpass zu finden.3 In der ersten Spalte trägt der Arzt das Datum der Verabreichung ein, in der zweiten notiert er den Handelsnamen sowie Chargennummer des Impfstoffs oder klebt eine Vignette davon hinein. In der darauffolgenden Spalte kreuzt er die durchgeführte Impfung an. Abschließend setzt der Arzt in der letzten Spalte den Stempel der Arztpraxis sowie eine Unterschrift.
Zusätzliche Impfungen
Neben den Standardimpfungen gibt es in den meisten Impfpässen einen zusätzlichen Abschnitt, in den Ärzte Impfungen gegen Tuberkulose und Grippe eintragen können. Nachfolgend werden spezielle Impfungen vermerkt, die aufgrund des Berufs, einer Reise oder Region empfohlen werden bzw. notwendig sind. Hierzu zählen bspw. der Schutz vor Tollwut, Hepatitis A, Gebärmutterhalskrebs und FSME.
Der Vermerk dafür im Impfpass sieht ähnlich wie bei der Standardimpfung aus – mit dem Unterschied, dass es hierfür keine vorgedruckte Spalte zum Ankreuzen gibt und der Arzt die spezielle Impfung händisch eintragen muss.
Blutuntersuchung bei unklarem Impfstatus
Wenn bei fehlendem Impfpass oder aus anderen Gründen nicht ersichtlich ist, ob ein Schutz besteht, kann man dies über eine Blutuntersuchung ermitteln lassen. Die Ergebnisse hält man dann im Impfausweis in den Tabellen für Antikörperuntersuchungen fest.
Passive Immunisierung
Falls in einem Notfall der Schutz nicht ausreicht oder man verletzt ist, erhält man oftmals Antikörper in Form einer Impfung, die den Krankheitserreger direkt bekämpfen. Derartige Verabreichungen findet man unter dem Punkt „Passive Immunisierung mit humanen (oder heterologen) Immunglobulinen“.
Vermerk über Vorerkrankungen
Am Ende des Impfpasses findet man den Vermerk über medizinische Risikofaktoren. Dieser ist ein wichtiger Hinweis für Ärzte, falls gewisse Impfungen aufgrund einer Vorerkrankung, Allergien oder anderem nicht verabreicht werden dürfen.
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Beruf berücksichtigen und bei Reisen informieren
Dazu gibt es Berufsgruppen, für die besondere Impfungen notwendig sind – vor allem jene, die bei der Arbeit ständig Gefahr laufen, mit Erregern in Kontakt zu kommen. So empfiehlt man daher medizinischem Personal eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung sowie Hepatitis-B-Impfung. Vor einer Reise sollte man sich gezielt informieren, welche Impfungen für das Urlaubsland notwendig bzw. optional sind.
Und auch der eigene Gesundheitszustand entscheidet darüber, welcher Schutz ratsam ist. Bspw. verabreicht man Personen mit einer chronischen Lungenerkrankung oder Rheuma eine Impfung gegen Influenza.
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Nebenwirkungen sind kalkulierbar
Jede Impfung hat auch mögliche Nebenwirkungen. Davor sollte sich aber niemand zu sehr fürchten. Schließlich sind die Impfrisiken in den meisten Fällen deutlich geringer als die einer Erkrankung ohne jeglichen Schutz. Impfschäden werden über die Gesundheitsämter an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet und dort ausgewertet. Die meisten Vorfälle gehen auf zufällige Vorkommnisse zurück, bei denen häufig kein Zusammenhang zu den Impfungen besteht.
Man sollte jedoch damit rechnen, dass kurz nach der Impfung Symptome auftreten können: Meistens treten leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen ein. Auch eine etwas höhere Körpertemperatur kann vorkommen.
Mit Material der dpa