12. Juli 2021, 5:23 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Krankheitskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, lesen Sie bei FITBOOK.
Wer aus gesundheitlichen Gründen viele Ausgaben hat, kann diese in der Steuererklärung angeben und mitunter mit einer saftigen Steuererleichterung rechnen. Allerdings müssen die Kosten für Krankheit einen bestimmten Betrag – die zumutbaren Eigenbelastungen – überschreiten, um sie von der Steuer absetzen zu können. Aber wie hoch ist die Grenze, ab der die Eigenbelastungen überschritten werden? Und was alles kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
Übersicht
Welche Kosten für Krankheit kann man von der Steuer absetzen?
Für Linderung oder Heilung einer Krankheit kann man die aufgewendeten Krankheitskosten in der Einkommenssteuererklärung ansetzen. Allerdings ist nicht alles möglich. Zahnreinigung, Vitamintabletten oder sogenannte Bagatell-Arzneimittel (werden üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet) gelten beim Finanzamt als vorbeugende Maßnahmen. Die Kosten dafür muss jeder selbst aufbringen. Was vom Fiskus als „Außergewöhnliche Belastung“1 anerkannt wird, sind mitunter die Gebühren für Rezepte, so die Kosten die gesetzliche Grenze überschreiten. Auch folgende Kosten können geltend gemacht werden:
Fitnessstudio
Bei einem Bandscheibenvorfall hilft das Rückentraining von professionellen Fit-Beratern meist sehr gut und schnell. Wer zum Beispiel mit einem Hexenschuss kämpft, kann die Kosten für ein Fitnessstudio womöglich absetzen. Die Hausärztin oder der Hausarzt muss die Behandlung assistieren. Auch vom Amtsarzt muss die Anwendung im Fitnessstudio bescheinigt werden.
Medikamente auf Rezept
Ist lästig, aber lohnt sich: Alle Quittungen rezeptpflichtiger Medikamente sammeln! Denn Medikamente kosten Geld. Maximal zehn Prozent des Preises müssen Kassenpatienten in der Apotheke selbst berappen, den Rest übernehmen die Krankenkassen. Warum manche Patienten weniger, manche mehr für Medikamente zuzahlen müssen, erklärt FITBOOK hier.
Auch Rezeptgebühren sind steuerlich absetzbar, wenn sie die Kosten des gesetzlichen Rahmens übersteigen. Privatrezepte zahlt man in der Regel selbst und kann die Kosten steuerlich verrechnen.
Medikamente ohne Rezept
Die Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente können in der Steuererklärung ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen angerechnet werden. Voraussetzung: Das Medikament ist vom Arzt verordnet und die Krankenkasse trägt keine Kosten. Prinzipiell fallen hierunter auch Naturheilmittel. Wer ständig auf Heilmittel und Medikamente angewiesen ist, muss in der Regel nur einmal eine ärztliche Verordnung vorlegen.
Behandlungskosten
Hat ein Behandler oder Arzt eine Zulassung, können Kosten für die medizinische Aufwendung finanziell geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel Zahnärzte, Physio- und Psychotherapeuten.
Viagra und Pille
Die Anti-Baby-Pille kostet Geld. Prinzipiell sind die Kosten dafür steuerlich absetzbar. Allerdings müssen medizinische Gründe vorliegen, wie zum Beispiel Erbkrankheiten, Störungen der Periode oder hormonell bedingte Akne. Wer sich mit ärztlicher Verordnung auf eigene Kosten ein Potenzmittel wie Viagra in der Apotheke kauft, kann auch das als Krankheitskosten mitunter geltend machen.
Medizinische Hilfsmittel
Rollstuhl, Hörgerät, Zahnersatz und Brille – für den Fiskus kann man die Kosten angeben. Das Finanzamt zieht jedoch eine strenge Grenze: Hilfsmittel im weiteren Sinn müssen medizinisch notwendig2 sein. Hierfür braucht man einen Nachweis vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einer Amtsärztin / eines Amtsarztes.
Fahrten
Manchmal muss es schnell gehen: Auch ein Transport zur Ärztin oder zum Arzt, Krankenhaus oder zur Apotheke geht ins Geld, vor allem mit einem Taxi. Aber auch hier lohnt es sich, die Rechnung gut aufzuheben. Wer kein Auto hat und auf Grund der Schwere der Erkrankung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, kann Taxikosten geltend machen. Falls sie nachweislich medizinisch notwendig sind, lassen sich möglicherweise auch Fahrten für Krankenbesuche von Angehörigen von der Steuer absetzen. Autofahrer können pro gefahrenen Kilometer 30 Cent abrechnen.
Impfung
Für Reisende ins Ausland wichtig: Die Kosten einer Schutzimpfung sind mitunter steuermindernd. Dafür muss jedoch der Arzt eine Verordnung ausschreiben.
Akupunktur
Akupunktur wirkt Wunder – allerdings nicht bei jedem. Die Kosten für diese Therapie sind teilweise immens. Das Finanzamt setzt auch hier Grenzen. Jedoch kann man nach Abzug der Behandlungskosten den Betrag als Krankheitskosten steuerlich angeben.
Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass man zwar auch Kosten für nicht anerkannte Therapien steuerlich absetzen kann. Auch dafür braucht man jedoch ein Attest vom Amtsarzt oder eine Bescheinigung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zu diesen Therapieformen zählen zum Beispiel Ayurvedakuren, Eigenblut-, Sauerstoff- oder Delphintherapien.
Massagen
Auch Heilbehandlungen wie Massagen oder Heißpackungen sind als Krankheitskosten steuerlich absetzbar. Für die Steuer müssen die Anwendungen nachweislich von einem Amtsarzt nachgewiesen werden, und zwar vor Beginn der ersten Behandlung.
Trinkgelder
Der Lohn in Pflegeberufen ist meist unterirdisch. Trinkgelder für die wichtigen Helfer sind abzugsfähig. Auch hierfür braucht man eine Quittung für das Finanzamt.
Wie ermittelt man die zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten?
Der Fiskus stuft die zumutbare Eigenbelastung prinzipiell nach den gesamten Einkünften und den Kindern aus, die unterhaltsberechtigt sind. Wer ledig ist, keine Kinder hat und viel verdient, hat prinzipiell eine höhere Steuerlast für medizinische Anwendungen. Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet online einen Rechner, um die zumutbare Belastung zu ermitteln.3
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Quellen
- 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Außergewöhnliche Belastungen. (aufgerufen am 8.7.2021)
- 2. Haufe. § 17 Krankenversicherung / b) Medizinische Notwendigkeit. (aufgerufen am 8.7.2021)
- 3. Bayerisches Landesamt für Steuern. Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG. (aufgerufen am 8.7.2021)
- 4. Stiftung Warentest. Außergewöhnliche Belastungen, Eigenanteil berechnen (mit Rechner)