14. Mai 2021, 11:19 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Pigmentflecken sind mal hellbraun, mal eher schwarz. Auch in Form und Größe können sie stark variieren. Woran erkennt man also, ob es sich um ein bösartiges Hautmal handelt? Bei der Einschätzung hilft die ABCDE-Regel, die man selbst leicht anwenden kann.
Sonnenschutz ist spätestens im Wonnemonat Mai ein Thema. Gerade jetzt, in den warmen Monaten, sollten sich Menschen ihre (potenziell gefährlichen) Leberflecke (umgangssprachlich für Muttermal oder Pigmentflecken) wieder ins Gedächtnis rufen. Wie man weiß, können UV-Strahlen eine negative Entwicklung fördern. Hilfreich für eine erste Diagnose ist die ABCDE-Regel, die jeder selbst anwenden kann.
Übersicht
Wie entstehen Muttermale/Leberflecke?
Muttermale sind Ansammlungen von schlafenden Zellen, vereinfacht gesagt. Es gibt Zellen in unserem Körper, die einen braunen Farbstoff namens Melanin produzieren – eine Art Farbwerkstatt des Körpers. Diese Zellen heißen Melanozyten. An manchen Stellen sammeln sich Melanozyten, sie teilen sich und fallen dann in eine Art Winterschlaf, erklärt Prof. Christoffer Gebhardt, Leiter des Hauttumorzentrums am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Dadurch entstehen Leberflecke. Sie können unterschiedliche Farbnuancen haben: braun, schwarzbraun oder eher rotbraun zum Beispiel. Auch ihre Form und Größe kann ganz unterschiedlich sein.
Gibt es einen Unterschied zwischen Leber- und Altersfleck?
Wie viele Leberflecke jemand bekommt, ist unter anderem genetisch festgelegt. Von der Geburt an bis zum 50. Lebensjahr kommen neue hinzu. Danach beginnt die Zeit der Altersflecke. Sie bilden sich auf ähnliche Weise wie Leberflecke, allerdings eher in oberen Hautschichten. Altersflecke sind vor allem lichtbedingt – darum treten sie oft an Stellen auf, die viel Sonne ausgesetzt sind, wie zum Beispiel die Handrücken oder das Gesicht. „Auf unserer Haut ist also immer etwas los“, sagt Gebhardt.
Die ABCDE-Regel und ihre Anwendung
Sonnenschutz ist im Sommer am gesamten Körper extrem wichtig – und wer besonders viele Muttermale hat, ist auch gefährdeter für Hautkrebs. Es gilt: Lieber einmal zu viel zum Arzt oder der Ärztin gehen, als zu lange abwarten. Denn nur, wenn Veränderungen rechtzeitig erkannt werden, lassen sich bösartige Veränderungen noch rechtzeitig verändern. Für die Beobachtung gibt es die ABCDE-Regel. Wofür die Buchstaben stehen und wann Handlungsbedarf besteht, erklärt Hautarzt Dr. Timm Golüke.
Asymmetrie
„Muttermale sollten ründlich bis oval sein“, erklärt Dr. Golüke. Weisen Pigmentflecken auffällig asymmetrische Formen auf, sollten diese einem Experten/einer Expertin gezeigt werden.
Begrenzung
Flecken, deren Ränder verwaschen, gezackt oder unscharf aussehen, sollten laut Einschätzen des Experten ebenfalls begutachtet werden.
Colorierung
Muttermale, die sehr dunkel sind, sind zu beobachten – das wissen inzwischen auch Laien. Dr. Golüke warnt zudem vor Flecken, die unterschiedliche Farben haben.
Durchmesser
Bei Flecken mit mehr als fünf Millimetern Durchmesser an der breitesten Stelle gelte Obacht. „Ebenso, wenn Muttermale größer geworden sind“, warnt Dr. Golüke.
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Entwicklung
Generell seien Flecken, die sich verändern, „nicht gut“. Auch rät der Hautarzt, darauf zu achten, ob an Stellen, an denen vorher keine waren, neue entstanden sind.
Nicht nur Muttermale können Warnhinweise sein
Neben Leberflecken gebe es auch weitere Signale, beim Hautarzt vorstellig zu werden. Beispielsweise, wenn Stellen – Kratzer, Wunden oder ähnliches – nicht abheilen. „In diesem Fall könnte es sich um ein Basaliom, also Weißen Hautkrebs, handeln“, erklärt Experte Golüke. Anders als Schwarzer Hautkrebs (das Maligne Melanom) sei dieser in der Regel nicht lebensgefährlich. Je nachdem, wo er sich befindet, könne es jedoch ebenfalls extrem gesundheitsschädlich sein und gelte daher, möglichst schnell entdeckt und behandelt zu werden.
(Kassen-)Patienten, die keinen kurzfristigen Termin beim Hautarzt bekommen, empfiehlt Dermatologe Prof. Christoffer Gebhardt einen Besuch in den Ambulanzen von Hautkliniken: „Hier muss man womöglich ein bis drei Stunden warten, kommt in der Regel aber am selben Tag ‘dran.“
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Kassenpatienten ab 35 haben alle zwei Jahre Anspruch auf Hautkrebs-Screening
Eine Möglichkeit, die jeder nutzen sollte, ist das Hautkrebs-Screening. Kassenversicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch darauf. Der Dermatologe sucht am ganzen Körper mit einem Dermatoskop nach dem sogenannten „hässlichen Entlein“ – also dem einen Fleck, der anders ist als all die gutartigen Leberflecke.
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Die gute Nachricht: Werden Melanome früh erkannt, ist der Patient nach dem vollständigen Herausschneiden des Tumors mit hoher Sicherheit geheilt, weil dieser noch keine Zeit hatte, zu streuen.