26. Dezember 2020, 7:14 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Das Glaukom, auch Grüner Star genannt, ist eine Erkrankung des Sehnervs und führt unbehandelt zu dauerhaften Schäden. Augenärzte empfehlen Vorsorgeuntersuchungen. Doch wie nützlich sind diese?
Gegenstände erscheinen verschwommen und das Sichtfeld ist eingeengt: Wenn sich ein Glaukom im Auge bemerkbar macht, ist er meist schon weit fortgeschritten. Das Tückische an dieser Augenerkrankung: Weil das zentrale Sehen zunächst nicht leidet, fällt der Grüne Star oft nicht sofort auf. Das zu wissen kann Menschen Angst machen: Habe ich vielleicht schon einen Grünen Star und merke es nur nicht? In dem Zusammenhang stellt sich sofort auch die Frage nach Vorsorgeuntersuchungen.
Augenärzte raten dazu, regelmäßig zu einer Früherkennung zu gehen. Jedoch ist deren Nutzen umstritten: Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) bewertet diese Untersuchung als „tendenziell negativ“ – weil es keine Studien gebe, die einen direkten oder indirekten Nutzen nachwiesen. Was heißt das am Ende für Verbraucher? Ein Überblick der Positionen.
Was empfehlen die Augenärzte?
Klar ist: Wird die auch als Glaukom bekannte Krankheit Grüner Star nicht behandelt, droht schlimmstenfalls die Erblindung, warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG).
Bei der Früherkennungsuntersuchung werden die Sehnervenköpfe beider Augen geprüft sowie der Augeninnendruck gemessen. Die DOG empfiehlt dies als regelmäßigen Check vom 40. Lebensjahr an, der dann alle fünf Jahre wiederholt werden sollte, ab einem Alter von 60 sogar alle zwei bis drei Jahre. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung („IGeL“) – und das bedeutet, dass Patienten die Kosten von 20 bis 40 Euro pro Check selbst zahlen müssen.
Bei bestehenden Risikofaktoren sollten die Augen noch engmaschiger untersucht werden, empfiehlt die DOG. Dazu zählten Verwandte ersten Grades, die ein Glaukom haben, sowie ein erhöhter Augeninnendruck. Weitere Faktoren seien Kurzsichtigkeit von mindestens minus vier Dioptrien sowie Ablagerungen auf der Linse und im Kammerwinkel des Auges, wo Hornhaut und Iris aufeinandertreffen. Kommen drei oder mehr solcher Risikofaktoren zusammen, empfehlen die Ärzte eine alljährliche Überprüfung schon ab einem Alter von 40 Jahren.
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Wie lautet die Kritik des medizinischen Dienstes der Krankenkassen?
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) bewertet IGeL-Leistungen regelmäßig hinsichtlich ihres möglichen Nutzens und veröffentlicht seine Bewertungen im IGeL-Monitor. Die Glaukom-Früherkennung kommt hier nicht allzu gut weg. Man habe keine Studien gefunden, welche einen direkten oder indirekten Nutzen dieser Untersuchung nachweisen, teilt der MDS mit.
„Indirekt“ bedeutet hier, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen in dem Bereich auch keine Hinweise dazu liefern, dass eine frühere Therapie auf Basis der Früherkennung Betroffenen mehr nutzen würde als eine Therapie, die nach einer Diagnose erst aufgrund von konkreten Beschwerden erfolgt, erläutert der MDS auf Nachfrage.
Augenärzte: Früherkennung „sehr sinnvoll und wichtig“
DOG-Präsident Hans Hoerauf betont, dass die Früherkennung „sehr sinnvoll und wichtig“ sei. Eine Studie, die den direkten Nutzen der Früherkennung nachweise, könne und werde es nicht geben. Hoerauf begründet das damit, dass es aus augenärztlicher Sicht ethisch nicht vertretbar sei, eine Kontrollgruppe ohne Früherkennung zum Vergleich zu nutzen. Aus seiner Sicht sei es generell unverständlich, die Sinnhaftigkeit dieser Untersuchung immer wieder infrage zu stellen.
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Was empfehlen Verbraucherschützer?
Verbraucherschützer raten, konkret nach dem „individuellen Nutzen“ zu fragen, wenn einem der Augenarzt die Untersuchung anbietet. Außerdem sollte man mit Arzt und Krankenkasse klären, ob ein konkreter Glaukom-Verdacht oder bestimmte Risikofaktoren wie Augenschäden durch Diabetes vorliegen. Womöglich bezahlt die Kasse dann doch den Check.
Wichtig: Wer sich gegen eine angebotene Früherkennung entscheidet, muss nach Angaben der Verbraucherzentralen diesen Verzicht gegenüber dem Arzt nicht schriftlich bestätigten und müsse im Falle einer möglichen späteren Diagnose auch keine Nachteile befürchten.
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Wie wird ein Glaukom behandelt?
Wird ein Glaukom diagnostiziert, lassen sich eingetretene Schäden nicht mehr rückgängig machen, erläutert die DOG. Durch Augentropfen, Lasereingriffe oder andere chirurgische Maßnahmen lasse sich ein Voranschreiten der Krankheit aber aufhalten oder verzögern.
(dpa)