4. Juni 2020, 14:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Eine Zahnzusatzversicherung kostet Geld – und in der Regel steigen die monatlich fälligen Beiträge mit zunehmendem Alter sogar. Auf der anderen Seite kann es ohne Zusatzversicherung umso teurer werden, wenn plötzlich eine größere Zahnbehandlung nötig wird. Schwierige Kosten-Nutzen-Rechnung! FITBOOK hat sich informiert, in welchen Fällen eine entsprechende Vorsorge sinnvoll wäre.
Grundsätzlich müsste man eine Zahnzusatzversicherung bereits abgeschlossen haben, bevor größere Maßnahmen im Kiefer fällig werden. In dem Moment, in dem Ihr Zahnarzt die Notwendigkeit einer Behandlung feststellt, gilt sie rechtlich bereits als begonnen.* Nur kann niemand wirklich in die Zukunft sehen.
Je früher, desto besser?
Läge es dann nicht nahe, möglichst früh eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um für den Bedarfsfall abgesichert zu sein? Die „Stiftung Warentest“ rät davon ab. „Junge Leute zahlen sonst wahrscheinlich zu lange Beiträge, bis sie erstmals Leistungen brauchen“, heißt es auf der Website der Verbraucherorganisation. Am besten sei es, eine Zahnzusatzversicherung ab Mitte 30, Anfang 40 abzuschließen, denn „statistisch gesehen wird Zahnersatz ab dann häufiger nötig“.
Ist es nicht günstiger, einmalig die Behandlungskosten zu tragen?
Eine allgemeine Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Gesetzt den Fall, man benötigt nach einem Unfall ein Implantat, um einen verlorenen Zahn zu rekonstruieren, muss man mit Behandlungskosten von durchschnittlich etwa 2.500 Euro rechnen. Gut möglich, dass Sie sich – ohne Zahnzusatzversicherung – mit den einfachsten Lösungen begnügen müssen. Die gewöhnliche Regelversorgung von Krankenkassen deckt bei bspw. Zahnkronen im Zweifelsfall nur die Basisvariante aus Metall ab, und nicht etwa eine (teurere) Keramikkrone, die aus ästhetischen Gründen wohl die bevorzugte wäre.
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Kann man mit „schlechten Zähnen“ eine Versicherung abschließen?
Es kommt darauf an. Selbst bei Zähnen, die in der Vergangenheit bereits behandelt (gezogen bzw. durch Kronen oder Brücken ersetzt) worden sind, können Sie einen Versicherungsvertrag bekommen. Das bestätigt auch „Stiftung Warentest“.
Schwieriger wird es, wenn sich die Notwendigkeit einer Behandlung abzeichnet. Also etwa, wenn der Zahnarzt beim Blick in Ihren Mund festgestellt hat, dass in den kommenden Monaten oder Jahren eine Behandlung notwendig sein wird. Die Experten der Verbraucherorganisation raten in dem Fall, mit einem unabhängigen Versicherungsberater oder -makler zusammenzuarbeiten, der bei unterschiedlichen Versicherungen für Sie anfragen kann. Es sei allerdings möglich, dass diese Ihren Fall als laufende Behandlung ansehen und mit Ihnen deshalb keinen Vertrag abschließen.
„* Es gibt vereinzelte Versicherungen, die sich während einer bereits laufenden Behandlung abschließen lassen. Laut „Stiftung Warentest“ werden dann in der Regel nicht die gesamten Behandlungskosten übernommen, sondern allenfalls der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt. Zudem ist der monatliche Beitrag verhältnismäßig hoch, und das fällt bei einer üblicherweise langen Mindestvertragslaufzeit (bei z.B. Ergo Direct sind es zwei Jahre) finanziell schon stärker ins Gewicht.“–
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Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung hängt zum einen davon ab, welche Leistungen in Ihrem Versicherungspaket inbegriffen sein sollen. Ein Vertrag, der teure Behandlungen deckt, kostet im Zweifelsfall auch mehr. Zum anderen spielt das Alter des Versicherten eine Rolle. Laut „Stiftung Warentest“ liegen die Kosten für einen Muster-Kunden (Alter: 43) je nach Firma bei zwischen 11 und 40 Euro im Monat.