13. Januar 2021, 11:27 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ab kommendem Montag gilt für die Menschen in Bayern, wenn sie Busse, Bahn oder Geschäfte betreten wollen, eine FFP2-Maskenpflicht. Welche Überlegungen hinter dem Kabinettsbeschluss stehen, ob andere Bundesländer mitziehen und welche Probleme er mit sich bringt – FITBOOK fasst zusammen.
FFP2-Masken gelten als besonders zuverlässig zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Aus dem Grund hat Gesundheitsminister Jens Spahn die kostenlose Vergabe jener Masken an mögliche Risikopatienten in Deutschland (ältere und vorerkrankte Menschen) erwirkt.
Bayern geht nun noch einen Schritt weiter: Um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, gilt ab kommendem Montag (18. Januar) eine verbindliche FFP2-Maskenpflicht für alle Bürger, wenn sie den Nahverkehr nutzen oder ein Geschäft betreten wollen.
FFP2-Maskenpflicht in Bayern – und bald überall in Deutschland?
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat sich zum Vorstoß des Freistaats geäußert. Dessen Ziel sei es, „die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr und im Handel zu verbessern“, berichtet die „Tagesschau“.
Andere Mund-Nasen-Bedeckungen schützten vor allem die Umgebung der Träger vor dessen ausgestoßenen Tröpfchen und Aerosolen, so Söder. Die FFP2-Maskenpflicht solle also dazu dienen, dass auch die Träger selbst weniger durch Coronaviren in der Luft gefährdet sind.
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Kritik an der plötzlicher FFP2-Maskenpflicht
Die Sinnhaftigkeit davon, dass mehr Menschen sich selbst (und andere) vor einer etwaigen Coronavirus-Infektion schützen, steht außer Frage. Der Beschluss kommt jedoch sehr plötzlich. Nicht jeder Bürger hat Zugang zu FFP2-Masken – selbst offenbar diejenigen nicht, denen mehrere kostenlose Modelle zugesprochen wurden. Im Dezember hatte Spahns entsprechende Verfügung die Apotheken in ganz Deutschland bereits ins Chaos gestürzt – FITBOOK berichtete.
Und auch im neuen Jahr scheint der Ablauf der Maskenausgabe an Risikogruppen nicht reibungslos zu laufen. Seit 1. Januar sollen sie von der Krankenkasse Gutscheine für zweimal je sechs Masken bekommen, zu einem Eigenanteil von jeweils 2 Euro. Der Versand laufe jedoch „schleppend“ an, erklärt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Wie viele Masken-Gutscheine von den einzelnen Kassen bereits versendet wurden, sei zwar derzeit nicht bekannt. Viele Kunden beschwerten sich jedoch in den Apotheken, noch keine Gutscheine erhalten zu haben.
Reaktionen in anderen Bundesländern
Entsprechend sieht es aktuell nicht so aus, als würden viele andere Bundesländer mitziehen. In Rheinland-Pfalz etwa sei laut „Tagesschau“-Informationen eine FFP2-Maskenpflicht „nicht vorgesehen“. Und in Niedersachsen wolle man sie erst dann erwägen, wenn dort alle Bürger kostenlos mit FFP2-Masken versorgt werden könnten. Wie Berlin und Brandenburg zu Bayerns Vorstoß stehen, ist noch offen. Einzig Sachsen hat erklärt, über einen vergleichbaren Beschluss „nachdenken“ zu wollen.
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Auch FFP2-Masken bieten keinen 100-Prozent-Schutz
Zwar filtern die Masken Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft. Dennoch bieten FFP2-Masken keinen 100-prozentigen Schutz. Selbst an Orten also, an denen eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt wird, müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln daher weiterhin eingehalten werden.