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Jeder kann Leben retten

Erste Hilfe in 5 einfachen Schritten

Ein Mann führt eine Herzdruckmassage zur Übung an einer Puppe aus
Oft zählen Sekunden: Erste Hilfe sollte jeder leisten können. Mit der Herzdruckmassage können Sie zum Lebensretter werden.
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FITBOOK Redaktion

11. September 2020, 6:10 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Erste Hilfe zu leisten, sollte selbstverständlich sein. Doch viele sind sich nicht sicher, was genau zu tun ist – und trauen sich deshalb nicht. Das kann lebensgefährlich werden. FITBOOK verrät, wie jeder ein Lebensretter sein kann und was die Bee Gees damit zu tun haben.

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Mehr als jeder zweite Deutsche (52 Prozent) ist sich unsicher, ob er in einer Notfallsituation Erste Hilfe leisten könnte. Sicher fühlt sich damit nur knapp jeder Dritte (31 Prozent). Ungefähr jeder Sechste (16 Prozent) sieht sich dazu gar nicht imstande. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Yougov-Umfrage*.

Immerhin sechs von zehn Befragten trauen sich zu, Notfallpatienten in die stabile Seitenlage bringen zu können. Doch nur sechs von hundert wissen, wie oft bei einer Herzdruckmassage der Brustkorb eingedrückt werden sollte. Dabei könnte besseres Wissen jährlich Tausende Menschenleben retten.

Mund-zu-Mund-Beatmung muss dabei gar nicht unbedingt sein. Die Deutsche Herzstiftung sagt: Viel wichtiger ist eine Herzdruckmassage. Auf Rhythmus und Kontinuität kommt es dabei besonders an.

Herzdruckmassage rettet Leben

Nur ein Drittel der Laien, die während eines Unfalls vor Ort sind, leistet erste Hilfe. Von 70.000 Menschen pro Jahr, die einen plötzlichen Herzstillstand erleiden, sterben rund 65.000. Das Problem: Pro Minute ohne lebenserhaltende Maßnahmen sinkt die Überlebenschance um rund zehn Prozent. Nach zehn Minuten ist der Patient in der Regel tot. Der Krankenwagen braucht aber meist zwischen acht und zehn Minuten zum Unfallort. Notfallmediziner Professor Dietrich Andresen aus dem Vorstand der Deutschen Herzstiftung erklärt richtig ausgeführte Erste Hilfe in fünf Schritten.

1. Bewusstsein prüfen

Dafür den Patienten an den Schultern fassen, schütteln und laut und deutlich ansprechen.

Auch interessant: Der Unterschied zwischen Herzinfarkt, Herzstillstand, Herzversagen

2. Notarzt rufen

Reagiert er nicht, muss sofort die Nummer 112 angerufen werden. Am Telefon unbedingt genau beschreiben, wo sich der Patient befindet.

Rettungswagen und Rettungshubschrauber im Einsatz
Bis die Rettungskräfte eintreffen, ist es wichtig, selbst Erste Hilfe zu leisten. Foto: Getty Images

3. Herzdruckmassage beginnen

Dann sofort mit der Herzdruckmassage anfangen. Der Patient wird auf den Rücken gedreht. Am besten zieht der Ersthelfer eine unsichtbare Linie zwischen den Brustwarzen und legt beide Hände übereinander auf den Punkt genau in der Mitte. Dort circa 100-120 Mal pro Minute fest drücken, etwa fünf bis sechs Zentimeter tief in Richtung Wirbelsäule. Wer im Takt des Liedes „Stayin‘ Alive“ von den Bee Gees drückt, erreicht ungefähr 100 Stöße pro Minute. Wo man ganz genau drückt, ist letztlich weniger entscheidend, als dass man es überhaupt macht.

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4. Herzdruckmassage nicht unterbrechen!

Wenn man selber nicht mehr kann, bittet man jemanden der Umstehenden direkt um Hilfe. Dann begibt sich der neue Ersthelfer auf die andere Seite des Patienten und die beiden Helfer zählen zum Wechsel herunter: „Drei, zwei, eins.“ Mit der Druckmassage baut der Ersthelfer einen Blutdruck auf, damit der noch im Körper vorhandene Sauerstoff ins Gehirn transportiert wird. Unterbricht er die Massage, sackt der Druck sofort wieder ab.

Eine Frau führt eine Herzdruckmasage bei einem Mann aus
Die Herzdruckmassage ist bei der Ersten Hilfe das wichtigste Mittel. Foto: Getty Images

5. Auf den Rettungswagen warten

Die Erste Hilfe endet erst, wenn der Rettungswagen eingetroffen ist und das Rettungsteam übernimmt.

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Nichtstun kann strafbar sein

Wer nichts tut, macht sich unter Umständen strafbar. „Unterlässt eine Person eine gebotene Hilfe, spricht man von einem Unterlassungsdelikt“, erklärt Rechtsanwalt Gregor Samimi aus Berlin. Nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuches (StGB) droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Sich selbst müsse dabei niemand in Gefahr bringen, erklärt Samimi. Die Polizei, die Feuerwehr oder einen Krankenwagen könne aber jeder verständigen.

*Für die Umfrage im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden 2059 Personen ab 18 Jahren befragt.

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