6. April 2020, 13:10 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Immer mehr Verdachtsfälle, Infizierte und Todesfälle lassen die Menschen verunsichern. FITBOOK erklärt, wie man sich verhalten soll bei Corona-Verdacht. Zudem räumt ein Chefarzt für Hygiene mit einigen Gesundheitsmythen auf.
Plötzlich Husten, Schnupfen, Hals- und Gliederschmerzen? Das könnten Symptome sein, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten. Es kann sich allerdings auch nur um eine normale Erkältung oder Grippe handeln. Das Tückische: Nicht immer macht sich eine Corona-Infektion mit eindeutigen Symptomen bemerkbar. Manche Menschen merken kaum körperliche Beeinträchtigungen, während andere starke Beschwerden entwickeln. Und so steigt mit zunehmender Zahl der Corona-Verdachtsfälle auch die allgemeine Unsicherheit. Hartnäckig halten sich dabei einige Gesundheitsmythen.
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Ganz wichtig ist die telefonische Voranmeldung beim Arzt
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Richtlinien festgelegt, wann ein begründeter Corona-Verdacht vorliegt und was dann zu tun ist.
Wer Kontakt zu einer Person hatte, bei der eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, sollte sich sofort telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Um sein jeweiliges Gesundheitsamt zu ermitteln, hat das RKI eine Suchmaske online geschaltet. In die Maske einfach die eigene Postleitzahl eingeben, woraufhin das Amt mit Telefonnummer angegeben wird. Dort erhält man mehr Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Bundesgesundheitsministerium rät, zu Hause zu bleiben
Auch das Bundesgesundheitsministerium rät allen Menschen, die zu einem Corona-Patienten Kontakt hatten, sich unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, unabhängig, ob man selbst Symptome zeigt oder nicht. Auf jeden Fall sollten Betroffene bis auf weiteres zu Hause bleiben.
Wichtige Telefonnummern und Online-Auskunft zum Coronavirus
Alternativ zum Gesundheitsamt kann bei Corona-Verdacht auch ein Arzt konsultiert werden oder die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes angerufen werden. Die Nummer lautet 116117.
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat eine Coronavirus-Hotline eingerichtet. Hier lautet die Telefonnummer: (030) 34 64 65 100. Über das Internet beantwortet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zudem Fragen rund um das Coronavirus.
Ganz wichtig: Bevor man einen Arzt oder eine Notfall-Station aufsucht, sollte man sich vorab telefonisch anmelden oder sich telefonisch an den Hausarzt wenden. Nur so vermeidet man, andere Menschen mit dem Virus zu infizieren.
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Was, wenn ich in einem Risikogebiet war?
Das RKI veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine Liste mit internationalen Risikogebieten zum Coronavirus (Covid-19). Zudem zählt das Institut besonders betroffene Gebiete in Deutschland auf. Hier kann man die aktuelle Liste online einsehen.
Wer sich in einem vom RKI angegebenen Risikogebiet aufgehalten hat, sollte nach Angaben der Experten unnötige Kontakte vermeiden. Nach Möglichkeit sollte man zudem zu Hause bleiben. Treten Husten, Niesen oder andere Erkältungssymptome auf, sollten Betroffene erst nach telefonischer Voranmeldung einen Arzt aufsuchen. Zudem sollte man nur in die Armbeuge niesen oder husten, besser in ein Papiertaschentuch, nicht in die Hand. Hände in jedem Fall regelmäßig waschen, besser desinfizieren.
Achtung: Reisende aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea in Deutschland müssen u.a. Angaben zu ihrer Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage machen, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage angibt. Reisende von China nach Deutschland geben zudem eine erweiterte Selbstauskunft ab.
Wie verhalte ich mich, wenn ich in einem Gebiet war, wo Corona-Fälle vorgekommen sind, das aber kein Risiko-Gebiet ist?
Nicht immer wird eine Region automatisch zum internationalen Risikogebiet erhoben, obwohl dort Corona-Fälle aufgetreten sind. Wer in eine Region gereist ist, in der Infektionen nachgewiesen wurden, sollte wie folgt vorgehen: Entwickeln sich innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus der betroffenen Region Fieber, Husten oder Atemnot, sollte man einen Arzt aufsuchen. Ganz wichtig auch hier: Vorher telefonisch anmelden!
Auch hier gilt, Kontakte zu anderen Menschen soweit wie möglich zu vermeiden und zu Hause zu bleiben.
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Krankmeldung bei Corona-Verdacht nach telefonischer Rücksprache
Wie das Bundesgesundheitsministerium weiter angibt, können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) ausgestellt bekommen. Betroffene müssen dafür nicht die Arztpraxis aufsuchen. Die Bescheinigung gilt maximal für sieben Tage.
Schütze ich mich, wenn ich die Hände ordentlich wasche?
Viele Medien aber auch eine Reihe an Gesundheits-Experten erklären, es reiche aus, sich die Hände mit Seife zu waschen, um sich vor dem Coronavirus zu schützen. „Unsinn“, sagt Professor Dr. Klaus-Dieter Zastrow, Chefarzt für Hygiene. „Wasser und Seife sind nicht viruzid, töten keine Viren ab! Was wirklich hilft, ist gerade das Desinfizieren der Hände, am besten für 30 Sekunden! Und natürlich sollte man ein begrenzt viruzides Desinfektionsmittel im häuslichen Umfeld haben.“
Wer hingegen nur seine Hände wasche, töte nicht nur etwaige Viren nicht ab – er verteile sie sogar im Waschbecken und auf der Armatur. „Grundsätzlich reicht es, sich einfach nur die Hände zu desinfizieren. Wer mag, kann diese zusätzlich auch noch waschen. Allerdings nach dem Desinfizieren, nicht davor!“, erklärt Zastrow. Warum? Weil das Virus für einige Zeit an Oberflächen aktiv bleibt. Personen, die als nächstes das Bad aufsuchen, könnten sich so infizieren.
Eine andere Auffassung zum Thema Händewaschen vertritt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die in einen Beitrag auf ihrer Webseite berichtet: „Dass Händewaschen tatsächlich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten senkt, wurde in vielen Studien untersucht und bestätigt.“ Und weiter: „Denn gründliches Händewaschen senkt die Anzahl der Keime an den Händen auf bis zu ein Tausendstel.“
Mund-Nasen-Schutz bringt Schutz bei Corona-Verdacht!
Der Mediziner räumt noch mit einem weiteren Corona-Mythos auf, der gerade durch die Medien geistert. Entgegen der landläufigen Meinung, dass ein Mund-Nasen-Schutz kaum etwas bringe, um sich oder andere Menschen vor dem Virus zu schützen, erklärt Zastrow: „Ein Mund-Nasen-Schutz schützt vor dem Virus! Das verrät ja der Name schon. Für den Alltag ist dabei aber eine einfache und kostengünstige Mund-Nasen-Schutz-Maske ausreichend. Die teurere Feinstaub-Maske (FFP2) kommt in der Regel auf der Intensivstation zum Einsatz, weil dort bei der Behandlung des beatmeten Patienten Aerosole freigesetzt werden können.“
In Bus und Bahn schützen Maske und Latex-Handschuhe
Zastrow empfiehlt, solch einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wer notgedrungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, wenn dort viel gehustet und geschnieft wird. Zusätzlich bieten einfache Latex-Handschuhe Schutz vor dem Virus. Nach der Fahrt mit Bus oder Bahn sollte man die Handschuhe vorsichtig von den Händen abziehen, sodass die Innenseite nach außen zeigt. Zusammen mit dem Mund-Nasen-Schutz kann beides in der Mülltonne entsorgt werden.
Wer seinen Mund-Nasen-Schutz nicht gleich nach einmaligem Tragen wegschmeißen will, sollte dafür sorgen, dass etwaige Viren an der Maske abgetötet werden. Zastrow: „Dafür einfach den Backofen auf 70 Grad vorheizen und den Mund-Nasen-Schutz für 30 Minuten hineinlegen.“ Dann Hände desinfizieren. Danach seien die Viren abgestorben.
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Wer mit anderen Menschen auf engem Raum zusammenlebt und unter Corona-Verdacht steht, sollte besonders achtsam sein, um eine unbeabsichtigte Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. „Dazu zählt neben einer regelmäßigen Hände-Desinfektion auch den Mund-Nasen-Schutz zu Hause zu tragen“, erklärt Zastrow.
Übrigens: Das Virus ist für einige Zeit in menschlichen Exkrementen aktiv. Bedeutet: Nach dem Stuhlgang sollte die Toilette ausreichend gesäubert werden. Zastrow: „Ein handelsüblicher Toilettenreiniger ist hier aber ausreichend.“