Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für Fitness, Gesundheit und Ernährung
RKI warnt

Einschränkungen sollen bleiben – trotz Corona-Impfstoff

Eine Person wird geimpft
Eine Person wird geimpft. Geht es nach dem RKI, sollen Risikogruppen bei einem Corona-Impfstoff bevorzugt werden. Foto: Getty Images
FITBOOK Logo
FITBOOK Redaktion

14. Oktober 2020, 5:33 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Experten rechnen mit einem Corona-Impfstoff im kommenden Jahr. Eine schnelle Rückkehr in die Normalität bedeutet das jedoch nicht. Die AHA-Regeln werden uns noch länger begleiten.

Artikel teilen

Der Alltag in Deutschland muss nach Ansicht des Robert Koch-Instituts auch mit einem Corona-Impfstoff eingeschränkt bleiben – einschließlich Maskentragen und Abstandsgeboten. Darauf weist das RKI in einem am Dienstag veröffentlichten Strategiepapier hin. Jedoch könnten Risikogruppen als erstes von einem Corona-Impfstoff profitieren.

Risikogruppen bei Corona-Impfstoff bevorzugen

Demnach werden zwar voraussichtlich im kommenden Jahr ein oder mehrere Impfstoffe zur Verfügung stehen. Allerdings dürfte es ein solches Mittel zu Beginn nur in begrenzten Mengen geben und insbesondere Corona-Risikogruppen zugutekommen. Deshalb seien weiterhin „gewisse Modifikationen des Miteinander-Seins“ wichtig. Darunter versteht das RKI unter anderem Abstandhalten, Hygieneregeln beachten, Maske tragen, Lüften sowie die Verlegung von Freizeitaktivitäten möglichst nach draußen.

Auch interessant: US-Pharmakonzern muss Corona-Impfstoffstudie unterbrechen

Vor zwei Monaten wurde bereits ein ähnliches Papier veröffentlicht, in der eine frühere Verfügbarkeit eines Impfstoffs für möglich gehalten worden war. Dieses Papier hatte das RKI wenige Stunden später zurückgenommen, weil es sich um eine veraltete Version gehandelt habe.

Fahrplan steht fest

In dem jetzt vorgelegten Dokument formuliert das RKI strategische Ziele: Im Vordergrund stehe, die Ausbreitung sowie die gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie zu minimieren. Währenddessen das gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Leben möglichst wenig beeinträchtigt werden soll. „Wir brauchen im Umgang mit Covid-19 in den nächsten Wochen und Monaten zeitlich und regional beschränkte Maßnahmen, die an das jeweilige Risiko angepasst werden“, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler. Eine Überlastung des Gesundheitssystems, Spätfolgen der Erkrankung und Todesfälle sollten soweit wie möglich vermieden werden, heißt es in dem Papier.

Schulen, Kitas und Reisen von Corona betroffen

Das RKI beschäftigt sich auch mit Schulen und Kitas: Bisherige Erkenntnisse zeigten klar, dass „Bildungseinrichtungen einer der Orte sind, die eine Rolle im Infektionsgeschehen haben“. Dennoch sei es wichtig, sie durch Einhalten von Hygienekonzepten weiter offenzuhalten.

Auch interessant: Coronaviren überleben auf glatten Oberflächen bis zu 1 Monat

Mit Blick auf Reisen schreibt das RKI: „Erhöhte Mobilität (beruflich oder privat) bedeutet erweitertes Risiko.“ Allerdings hänge das Risiko nicht primär vom Ort der Reise ab, sondern wesentlich vom Verhalten des Einzelnen in einem Gebiet mit Virusübertragungen.

Auch interessant: Reisen innerhalb Deutschlands – die aktuellen Corona-Regeln (via TRAVELBOOK)

Mehr zum Thema

Corona-Risikogruppen breit impfen

Das RKI spricht sich dafür aus, insbesondere Risikogruppen breit auf Influenza und Pneumokokken zu impfen. „Für die Pandemiekontrolle der kommenden Monate spielen Impfstoffe gegen andere Atemwegserkrankungen vor allem in der kalten Jahreszeit eine entscheidende Rolle.“ Dadurch könnten Menschen geschützt und das Gesundheitssystem entlastet werden.

Themen Coronavirus

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.