15. Juli 2022, 12:16 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bislang reichten zwei Spritzen für den vollständigen Corona-Impfstatus – das ändert sich ab Oktober. FITBOOK klärt auf, welche Regelungen ab Herbst in Kraft treten.
Mit zwei Corona-Impfungen gilt man in Deutschland als vollständig geimpft. Ab Herbst sind drei Dosen notwendig, sofern man noch nicht infiziert war. Was Sie schon jetzt über den Corona-Impfstatus ab Oktober wissen sollten.
Übersicht
Vollständiger Impfstatus: Welche Regelung noch bis zum 30. September gilt
Wann gelte ich als vollständig geimpft? Laut der offiziellen Internetseite der Bundesregierung gelten bis zum 30. September folgende Bestimmungen:1
- Zwei Impfungen oder
- eine Impfung, wenn zuvor eine Corona-Infektion mittels Antikörpertest oder PCR-Test nachgewiesen wurde, oder
- eine Impfung, sofern danach eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung mindestens 28 Tage vergangen sind
Voraussetzung für den bis dahin kompletten Impfstatus ist ein Impfstoff, der in der EU zugelassen ist. Das sind bislang fünf Impfstoffe: 2
- BioNTech/Pfizer
- Moderna
- AstraZeneca
- Johnson & Johnson
- Novavax
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Was gilt ab 1. Oktober beim Corona-Impfstatus?
Ab 1. Oktober 2022 tritt eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft.3 Ab dann gilt man als vollständig geimpft, wenn:
- Drei Impfungen (inkl. Booster) erfolgt sind oder
- zwei Impfungen, sofern vor der ersten bzw. zweiten Spritze eine Corona-Infektion mittels Antikörpertest oder PCR-Test nachgewiesen wurde, oder
- zwei Impfungen, sofern nach der Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung mindestens 28 Tage vergangen sind
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Warum ein vollständiger Impfstatus ab Herbst von Bedeutung sein könnte
Aktuell gibt es keine Zugangsbeschränkungen, sofern man nicht zu denjenigen gehört, die in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung arbeiten. Je nachdem, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt, könnte sich das ab Herbst wieder ändern. Wer sich bereits einen Booster geholt hat, sollte deshalb auch über eine vierte Impfung nachdenken. Nicht nur, um dann möglicherweise an Kulturveranstaltung teilzunehmen oder in Restaurants gehen zu können, sondern auch, um bestmöglich für den kommenden Corona-Winter gerüstet zu sein.
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Quellen
- 1. Die Bundesregierung: Wann gelte ich als vollständig geimpft? (aufgerufen am 15. Juli 2022)
- 2. Europäische Kommission: Sichere Corona-Impfstoffe für die Menschen in Europa (aufgerufen am 15. Juli 2022)
- 3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 22a Impf-, Genesenen und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung (aufgerufen am 15. Juli 2022)