28. November 2021, 8:01 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Deutschland steckt derzeit in der vierten Corona-Welle. Erstaunlicherweise sind aber Hallenbäder weiterhin geöffnet. Kann man tatsächlich trotz Pandemie unbeschwert in diesem Winter schwimmen gehen? Oder ist die Corona-Ansteckungsgefahr im Schwimmbad höher? FITBOOK hat nachgeforscht.
Trotz der vierten Corona-Welle sind Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder deutschlandweit weiterhin geöffnet. Das freut insbesondere Schwimm-Fans, Kinder und aktive Menschen, die sich im Winter fit halten möchten. Gleichzeitig fragt man sich aber, ob die Corona-Ansteckungsgefahr im Schwimmbad höher ist als beispielsweise bei Outdoor-Sport – oder ob man völlig unbeschwert ins Schwimmbecken steigen darf. Wir haben die Fakten dazu zusammengetragen.
Übersicht
Kann ich mich im Wasser mit Corona anstecken?
Die vermutlich wichtigste Frage zuerst: Kann man sich im Schwimmbadwasser mit dem Coronavirus anstecken? Laut der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.“ können Grippe- und Coronaviren nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Badewasser übertragen werden. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe. Zum einen tötet Chlor alle Viren, Bakterien und Pilze im Wasser ab. Das ist eine seit Jahrzehnten bewährte Methode, die Badegäste davor schützt, sich mit Krankheiten im Schwimmbad zu infizieren. Da es sich bei Corona auch um ein Virus handelt, wird dieses im Chlorwasser wirksam abgetötet.
Ganz genau wollten es britische Forscher wissen und haben das SARS-CoV-2 in gechlortem Wasser untersucht.1 Das Ergebnis: In Chlorwasser, das den britischen Schwimmbadrichtlinien entspricht, wird das Coronavirus innerhalb von 30 Sekunden unschädlich gemacht. Die Forscher weisen darauf hin, das Chlorwasser mit einem niedrigen pH-Wert von 7 am effektivsten ist. Aber auch Chlorwasser bis zu einem pH-Wert von 7,4 konnte das Virus wirksam abtöten. Da der übliche pH-Wert im Schwimmbadwasser zwischen 7 und 7,4 liegt, ist somit eine sehr hohe Effektivität bei der Abtötung gewährleistet.
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Hinzu kommt noch die verdünnende Eigenschaft des Wassers. Selbst wenn das Virus ins Wasser gelangt, wird es sofort verdünnt, wodurch die Konzentration extrem sinkt. Zusammen mit dem desinfizierenden Chlor im Wasser ist es also sehr unwahrscheinlich, dass man sich im Wasser damit ansteckt.
Allerdings gilt das nur, wenn man auch ausreichend Abstand zu anderen Schwimmern und Badegästen bewahrt. Denn rein theoretisch ist es möglich, sich durch die Aerosole eines anderen Badegastes anzustecken, wenn man dessen ausgeatmete Luft einatmet. Deswegen rät die Weltgesundheitsorganisation (WHO), selbst im Wasser einen Meter Abstand zu halten. In deutschen Bädern gilt sogar ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Kann ich mich außerhalb des Wassers anstecken?
Hier sieht es schon etwas anders aus. Die eigentliche Corona-Ansteckungsgefahr im Schwimmbad besteht nicht im Wasser, sondern außerhalb des Wassers. Überall dort, wo Menschen in geschlossenen Bereichen nah beieinander sind, herrscht erhöhte Gefahr: am Eingang, im Kassenbereich, in den Umkleiden, unter den Duschen und in Toiletten. Doch das wissen die Betreiber der Schwimmbäder und weisen auf Vorsichtsmaßnahmen hin. So gelten beispielsweise in den Berliner Hallenbädern bis zum Beckenrand die Maskenpflicht sowie die AHA-Regeln (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen).
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Um das Risiko weiter zu minimieren, sorgen vorgeschriebene Besucherzahlen in den Hallenbädern für ausreichend Platz. Zudem gilt nicht nur im Schwimmbecken, sondern überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Somit dürfte das Ansteckungsrisiko in Hallenbädern nicht größer sein als in anderen öffentlichen Räumen wie beispielsweise Fitnessstudios und Kaufhäusern, solange die Hygieneregeln eingehalten werden.
Zusätzlich rät die „Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.“: „Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Husten und Niesen Sie bitte möglichst immer in die Armbeuge und waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich.“
Wer darf überhaupt ins Schwimmbad gehen?
Die Zutrittsregeln für Schwimmbäder werden in jedem Bundesland individuell geregelt. In Berlin beispielsweise herrscht seit dem 15. November die 2G-Regelung. Es dürfen also nur Geimpfte und Genesene ins Schwimmbad. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen einen negativen Corona-Test und ihren Schülerausweis vorzeigen. Nur Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
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In Bayern gilt derzeit sogar die strenge 2G-plus-Regelung. Demnach muss man geimpft oder genesen sein und gleichzeitig einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wer also ins Schwimmbad gehen möchte, sollte sich am besten auf der Internetseite der zuständigen Bäderbetriebe über die Einlass- und evtl. Anmelderegeln informieren.
Fazit
Nach aktuellem Wissenstand ist die Corona-Ansteckungsgefahr im Schwimmbad nicht höher als in anderen öffentlichen Räumen (wie z. B. im Fitnessstudio oder im Kaufhaus), sofern man die Abstands- und Hygieneregeln im Bad einhält. Das Chlorwasser im Schwimmbecken tötet nachweislich sehr wirksam Coronaviren ab. Gefährlich können theoretisch die Aerosole werden, die Badegäste ausatmen. Wer aber einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhält und außerhalb des Wassers eine Maske trägt, dürfte kein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Eine weitere Gefahr besteht durch das Berühren von beispielsweise Türklinken und Badarmaturen. Deswegen gelten die Hygieneregeln auch im Schwimmbad.
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Quelle
- Brown JC, Moshe M, Blackwell A, Barclay WS. Inactivation of SARS-CoV-2 in chlorinated swimming pool water. Water Res. (2021)
Sonstige Quellen
- Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (aufgerufen am 26.11.2021)
- Weltgesundheitsorganisation WHO (aufgerufen am 26.11.2021)