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Ab 30 und ab 50

Welche Untersuchungen zur Brustkrebs-Vorsorge übernimmt die Kasse?

brustkrebs vorsorge: Frau bei der Mammographie
Frauen ab 50 Jahren werden regelmäßige Mammographie-Screenings empfohlen und bezahlt Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

29. August 2022, 11:44 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Diagnose Brustkrebs ist ein Schock. Regelmäßige Untersuchungen sollen helfen, Brustkrebs möglichst frühzeitig zu erkennen und damit die Heilungschancen im Fall der Fälle zu steigern. Ein Überblick über die Vorsorge und Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen.

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Die meisten Brustkrebs-Erkrankungen sind heilbar – wenn sie rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Regelmäßige Untersuchungen zur Brustkrebs-Vorsorge können also lebensrettend sein. Doch welche gehören eigentlich ab welchem Alter dazu? Welche übernimmt die Krankenkasse und welche zusätzlichen Methoden gibt es?

Gesetzliches Programm zur Krebsfrüherkennung

In Deutschland gibt es ein gesetzliches Programm zur Krebsfrüherkennung. Das bedeutet, dass die Kosten für die in diesem Programm enthaltenden Untersuchungen vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Darüber hinaus gibt es verschiedene Untersuchungen, die als Zusatzleistungen gelten. Hier sollten Patientinnen vorab klären, inwieweit Krankenkassen diese übernehmen oder sich beteiligen.

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Was gehört zur Brustkrebs-Vorsorge ab 30 Jahren?

Ab dem 30. Lebensjahr haben Frauen die Möglichkeit, einmal jährlich Brüste, die Lymphknoten und umliegenden Bereiche bis zur Achselhöhe von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen abtasten zu lassen. Dabei geht es darum, Veränderungen in Form, Größe und eventuelle Verhärtungen der Brust und der Brustwarzen zu erkennen. Auch Auffälligkeiten an der Haut oder aus der Brustwarze austretende Flüssigkeit können auf Krebs hindeuten.

Vor der Tastuntersuchung führt der Facharzt ein Vorab-Gespräch mit der Patientin, um nach Beschwerden zu fragen, die gesundheitliche Vorgeschichte zu klären und zu erläutern, wie man zu Hause auch selbst die Brüste untersuchen und auf Veränderungen achten kann.

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Welche Untersuchungen sind ab 50 Jahren vorgesehen?

Frauen zwischen 50 und 69 Jahren können im Rahmen des gesetzlichen Programms zur Krebsfrüherkennung zusätzlich alle zwei Jahre eine Mammographie machen lassen. Dabei handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der Brüste. Die infrage kommenden Frauen erhalten eine Einladung, die Teilnahme ist aber freiwillig.

Das passiert bei der Mammographie

Die Untersuchung selbst dauert nur wenige Minuten. Dabei wird jede Brust kurz zwischen zwei Plexiglasplatten geklemmt und es werden jeweils zwei Aufnahmen gemacht: von oben nach unten und von außen nach innen. Danach beurteilen zwei Radiologinnen und/oder Radiologen unabhängig voneinander die Befunde. Die untersuchten Frauen erhalten spätestens nach zwei Wochen einen schriftlichen Bescheid über die Befunde.

Unter bestimmten Bedingungen können frühere, engmaschigere oder andere Untersuchungen angeraten sein – etwa, wenn es Brustkrebsfälle in der Familie gab. Dazu sollten betroffene Frauen sich ärztlich beraten lassen.

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Zusatzleistungen zur Brustkrebs-Vorsorge

Neben den im gesetzlichen Früherkennungsprogramm enthaltenden Untersuchungen gibt es weitere, deren Kosten Krankenkassen meist aber nicht übernehmen. Dazu gehören:

  • Mammographie bei Frauen unter 50 Jahren
  • Ultraschall-Screenings
  • Bluttests
  • medizinische Tastuntersuchung durch Sehbehinderte (z. B. discovering hands)
  • genetische Beratung
  • Stammbaumanalyse

Taktile Brustuntersuchung durch sehbehinderte Frauen

Diese Methode macht sich den Tastsinn sehbehinderter und blinder Frauen zunutze. Die professionell ausgebildeten medizinisch-taktilen Untersucherinnen untersuchen unter ärztlicher Verantwortung in einer 30- bis 60-minütigen Sitzung die Brüste der Patientin. Da der Tumor allerdings eine gewisse Größe erreicht haben muss, damit selbst die mit einem überlegenen Tastsinn ausgestatteten Untersucherinnen ihn erfühlen können, sollte diese Methode medizinische Untersuchungen wie die Mammographie nicht ersetzen, sondern ergänzend zur Anwendung kommen.

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Kostenübernahme mit der Krankenkasse klären

Wer eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchte, sollte beachten: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Es kann sich also lohnen, bei der jeweiligen Kasse nachzufragen, ob und welche Kosten übernommen oder bezuschusst werden.

Wer generell Fragen zur Vorsorge und Früherkennung hat, kann sich unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/420 30 40 (täglich 8 bis 20 Uhr) oder per E-Mail (krebsinformationsdienst@dkfz.de) an die Experten des Krebsinformationsdienstes wenden.

Prinzipiell gilt der Rat: Spüren Frauen einen Knoten, einen Größenunterschied, eine Einziehung oder eine Art Delle in der Brust, sollten sie nicht bis zum nächsten Früherkennungstermin abwarten. In so einem Fall ist es wichtig, möglichst bald zum Frauenarzt zu gehen.

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Quellen

Themen Brustkrebs Frauengesundheit Krankenkasse Krebs Vorsorge
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