29. Juni 2022, 14:17 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ab Juli 2022 müssen sich die Deutschen auf einige Änderungen gefasst machen – auch im Bereich Gesundheit. Diese betreffen insbesondere E-Zigaretten und den Corona-Bürgertest. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die direkt von der Krankenkasse an den Arbeitgeber geschickt wird, kommt hingegen noch nicht, wie fälschlicherweise viele Medien berichten.
Nicht alles ändert sich zum Besseren, wie uns aktuell die hohe Inflationsrate in Deutschland vor Augen führt. Doch nicht nur Lebensmittel- und Energiepreise sind enorm gestiegen. Es gibt nämlich einige Änderungen ab Juli 2022, die insbesondere E-Zigaretten und den Corona-Bürgertest betreffen. Eine Erleichterung verspricht hingegen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese kommt jedoch nicht wie geplant ab Juli 2022, sondern erst zum 1. Januar 2023.
Übersicht
E-Zigaretten werden deutlich teurer
Immer mehr Menschen greifen zu E-Zigaretten, die als gesündere Variante zu den üblichen Tabak-Zigaretten angepriesen wird. Vor allem freut es Mitmenschen, da sie nicht die giftigen Gase als Passiv-Raucher einatmen müssen. So sind E-Zigaretten nicht nur an öffentlichen Plätzen, sondern oft auch in der Gastronomie erlaubt. Man spricht übrigens beim Konsum von E-Zigaretten nicht vom Rauchen, sondern vom Dampfen, weil darin eine Flüssigkeit verdampft wird, die meistens Nikotin und Aromastoffe enthält.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen nun Käufer der Flüssigkeiten für E-Zigaretten neben der Mehrwertsteuer zusätzlich die Tabaksteuer entrichten. Laut dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) werden 16 Cent pro Milliliter fällig. Die Steuer richtet sich also nach dem Volumen der Flüssigkeiten. Bei den handelsüblichen 10-Milliliter-Behältern führt das zu einer Verteuerung um fast 40 Prozent. Somit werden die Preise von rund fünf Euro auf fast sieben Euro steigen. Doch das ist erst der Anfang. Bis 2026 soll die Tabaksteuer sukzessive erhoben werden und auf 32 Cent pro Milliliter ansteigen. Das dürfte wohl auch bei der E-Zigarette zu Hamsterkäufen führen. Eine passende Gelegenheit also, dem Laster endgültig abzusagen. Ihre Gesundheit dürfte es freuen!
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Corona-Bürgertest soll drei Euro kosten
Von Änderungen ab Juli 2022 sind auch die Corona-Schnelltests betroffen. Das kostenlose Angebot für alle Bürger läuft am 30. Juni aus. Gratis bleibt der Corona-Bürgertest ab Juli 2022 nur noch für bestimmte Risikogruppen. Für die meisten Bürger werden künftig hingegen drei Euro pro Test fällig. Diese Regelung soll Milliardenkosten für den Bund reduzieren. Allerdings können die Länder selbst bestimmen, ob sie den Drei-Euro-Bürgeranteil übernehmen wollen.
Weiterhin gibt es den Corona-Bürgertest gratis für vulnerable Gruppen. Dazu zählen:
- Kinder bis fünf Jahre
- Frauen zu Beginn der Schwangerschaft
- Besucher von Kliniken und Pflegeheimen
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Menschen, die sich nicht impfen lassen können
Personen, die zu den vulnerablen Gruppen zählen, müssen einen Nachweis vorlegen. Das beinhaltet einen Personalausweis oder Pass sowie eine Bescheinigung, dass man zu einer der oben genannten Gruppen gehört.
Alle weiteren Bürger müssen für einen Corona-Schnelltest in einem der Testzentren drei Euro zuzahlen. Doch auch sie müssen einen Grund für den Test nennen. Das können zum Beispiel bevorstehende Konzertbesuche in Innenräumen sein, große Familienfeste, Besuche von älteren Menschen oder mögliche Risikokontakte. Die drei Euro sind allerdings nur ein Beitrag der Bürger zum Test. Vom Bund kommen zusätzlich 6,50 Euro hinzu, um die Gesamtkosten von 9,50 Euro pro Test zu decken.
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verschiebt sich
Für Verwirrung sorgt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU genannt. Bereits seit Oktober 2021 leiten Arztpraxen eine Krankmeldung digital an Krankenkassen weiter. Nun sollte im nächsten Schritt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch an den Arbeitgeber übermittelt werden. Eine entsprechende Verordnung sollte eigentlich ab dem 1. Juli in Kraft treten. Das berichten weiterhin etliche Medien und sogar ärztliche Vereinigungen. Dabei können Arbeitgeber digital die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit eines kranken Angestellten bei der Krankenkasse abrufen. Dadurch würde die Pflicht des Beschäftigten zur Vorlage der Bescheinigung beim Arbeitgeber entfallen. Nur: Daraus wird vorerst nichts, denn der Zeitplan bei der Digitalisierung der Krankendaten konnte nicht eingehalten werden.
So wird die Einführung der eAU für den Arbeitgeber um weitere sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Januar 2023 in Kraft treten.1 Damit müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihren Arbeitgeber weiterhin und ungeachtet aller vorgesehenen Änderungen über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.
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Quellen
- 1. Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – 11. Ausschuss (aufgerufen am 29.6.2022)
Mit Material von dpa