8. Mai 2021, 7:58 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die Bundesregierung hat angestoßen, dass es bald Lockerungen der Corona-Maßnahmen für genesene und geimpfte Personen geben wird. Doch was heißt das genau? Denn nicht jeder, der eine Spritze bekommen hat oder in der Pandemie eine Covid-Erkrankung überstanden hat, fällt in diese Gruppe. FITBOOK erklärt, wer wann den Status für Lockerungen hat.
Viele fragen sich: Ab wann gelte ich als geimpft? Schon nach der ersten Dosis oder erst der zweiten? Und kann ich direkt nach dem Piks von den Lockerungen der Corona-Maßnahmen profitieren? Die Antwortet lautet: Nein!
Ab wann gelte ich als geimpft?
Einige Menschen denken, dass sie unmittelbar nach der zweiten Verabreichung der Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca bzw. der Einmaldosis Johnson&Johnson vollständig geimpft sind. Das ist allerdings ein Trugschluss. Wie das Robert-Koch-Institut in einem Merkblatt zur Covid-19-Impfung erklärt, ist der volle Impfschutz erst 14 Tage nach dem letzten Piks zu erwarten. Der Grund hierfür ist, dass der Körper erst einmal Zeit braucht, um Antikörper gegen das Coronavirus zu bilden.
Als geimpft gilt: Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach ihrer zweiten Dosis mit den Wirkstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca oder ab dem 15. Tag nach der einzigen Impfung von Johnson&Johnson.
Nicht als geimpft gilt: Wer also erst eine Dosis (Ausnahme: Johnson&Johnson) erhalten hat oder bei wem noch keine 14 Tage seit der Impfung vergangen sind, muss sich weiterhin an die Corona-Maßnahmen halten.
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Ab wann gelte ich als genesen?
Zu Beginn der Pandemie gingen viele Menschen davon aus, dass eine überstandene Covid-19-Erkrankung eine langfristige Immunisierung gegen das Coronavirus biete. Mittlerweile haben Studien, unter anderem aus Österreich und den USA, jedoch herausgefunden, dass der Schutz im Laufe der Monate abnimmt. Zudem falle die Immunreaktion bei jedem Menschen anders aus.
Als genesen gilt: Aus diesem Grund gelten nur Menschen als genesen, wenn deren Covid-19-Infektion mit einem PCR-Test nachgewiesen wurde und dieser mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Wer eine Infektion vor mehr als sechs Monaten überstanden und zudem auch eine Impfdosis erhalten hat, gilt weiterhin als genesen.
Nicht als genesen gilt: Menschen, deren Infektion noch keine 28 Tage überstanden ist, gelten nicht als genesen. Dasselbe gilt für Personen, die nicht geimpft sind und deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt. Wer seine überstandene Covid-Infektion zudem nicht über einen PCR-Test beweisen kann, wird vermutlich auch keine Lockerungen in Anspruch nehmen können.