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Füllungen, Zahnersatz ...

Welche Kosten beim Zahnarzt die Kasse übernimmt 

Zahnarztkosten: Zahnarzt schaut Patientin in den Mund
Die Amalgam-Füllung als Kassenleistung oder lieber die Kunststoff-Lösung, die knapp 100 Euro kostet? Bevor sich Patientinnen und Patienten entscheiden können, müssen sie die möglichen Optionen kennen. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

8. August 2023, 4:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Zahnreinigung, Füllung, Brücke: Zahnarztbehandlungen können ordentlich ins Geld gehen. Hier kommt ein Überblick, was genau die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.

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Die Kunststofffüllung für den Backenzahn oder die professionelle Zahnreinigung: Einige Leistungen beim Zahnarzt zahlen Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche. Doch manchmal tun sie das, weil sie vorab nicht optimal aufgeklärt wurden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beobachtet. Dabei haben Zahnärzte und -ärztinnen die Pflicht, bei privat zu zahlenden Behandlungen auf Alternativen hinzuweisen. Also auch auf Kassenleistungen, die für gesetzlich Versicherte kostenlos sind. Ein Überblick, welche Zahnarztkosten die gesetzliche Krankenkasse zahlt – und wann man selbst in die Tasche greifen muss.

Füllungen

Bei Füllungen haben gesetzlich Versicherte laut Verbraucherzentrale Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Lösung. Genauer gesagt: auf Amalgam im Seitenzahnbereich und auf Komposit (Kunststoff) im Frontzahnbereich.

Ob Kassenleistung oder privat gezahlt: Hat die Füllung Mängel, an denen man keine Schuld trägt, muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin kostenlos nachbessern oder neu anfertigen. Diese sogenannte Gewährleistungspflicht gilt zwei Jahre lang – auch für Zahnersatz.

Auch interessant: Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Zahnersatz

Auch Zahnersatz kann teuer werden. Die Verbraucherzentrale gibt daher den Tipp: Wer eine Prothese, Brücke oder Krone braucht, sollte nach drei Lösungen fragen: nach einer preiswerten, einer mittleren und einer teuren. Der günstigste Preis ist der für die sogenannte Regelversorgung. Wichtig zu wissen: Auch bei dieser Lösung trägt die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten. Sie gibt einen Zuschuss von 60 Prozent.

Wer sein Bonusheft gut geführt hat, also regelmäßige Vorsorgetermine nachweisen kann, darf auf bis zu 75 Prozent hoffen. Kann man ein geringes Einkommen nachweisen, etwa weil man BAföG oder Sozialhilfe empfängt, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung auf Antrag komplett.

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Vorsorge

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Erwachsene zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr. Für Versicherte ebenfalls kostenlos: eine Zahnsteinentfernung pro Jahr.

Von Zahnstein befreit wird der Mund auch bei einer professionellen Zahnreinigung. Sie ist keine Kassenleistung, viele Krankenkassen beteiligen sich aber an den Kosten, die meist zwischen 80 und 120 Euro liegen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist der Nutzen der professionellen Zahnreinigung für die Zahngesundheit wissenschaftlich nicht ausreichend belegt – vor allem nicht für Menschen mit guter Mundgesundheit.

Mit Material von dpa

Themen Zahngesundheit
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