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Wie lange ist eine ärztliche Überweisung gültig?

Eine ärztliche Überweisung bekommt man meist vom Hausarzt ausgestellt, um einen Facharzt zu konsultieren. Diese ist aber zeitlich begrenzt gültig.
Eine ärztliche Überweisung bekommt man meist vom Hausarzt ausgestellt, um einen Facharzt zu konsultieren. Diese ist aber zeitlich begrenzt gültig. Foto: Getty Images
Martin Lewicki
Freier Autor

3. Mai 2023, 4:53 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte man zunächst den Hausarzt konsultieren. Muss ein Spezialist wie ein Orthopäde, Kardiologe, Radiologe etc. hinzugezogen werden, stellt der Hausarzt eine ärztliche Überweisung aus. Doch wie lange ist ein Überweisungsschein gültig? FITBOOK beantwortet alle Fragen rund um die Überweisung.

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Die meisten Deutschen haben vermutlich schon mal eine ärztliche Überweisung erhalten. Denn übersteigen die gesundheitlichen Beschwerden eines Patienten den Kompetenzbereich eines Hausarztes, muss ein Facharzt hinzugezogen werden. Dazu zählen etwa Orthopäden, Augen- und Hautärzte oder Radiologen, wenn beispielsweise eine Röntgenaufnahme zur Diagnose benötigt wird. Manchmal passiert es jedoch, dass sich die Beschwerden legen oder man aus zeitlichen Gründen den Gang zum Facharzt hinausschiebt. Oder es dauert einfach Wochen, um einen Termin beim Spezialisten zu bekommen. Doch wie lange ist eine Überweisung grundsätzlich gültig? Und braucht man immer einen Überweisungsschein oder kann man direkt zum Hautarzt, Augenarzt und Co.? Wir beantworten alle Fragen dazu.

Warum ist eine ärztliche Überweisung wichtig?

Die erste Frage, die man sich stellt: Warum brauche ich überhaupt eine Überweisung vom Hausarzt? Die Antwort: Sie ist sehr sinnvoll. Denn im besten Fall hat ein Hausarzt einen guten Überblick über die Krankengeschichte seines Patienten.

Außerdem ist ein Spezialist oft gar nicht notwendig, um gesundheitliche Beschwerden zu behandeln oder prophylaktisch vorzugehen. Viele Hausärzte bieten beispielsweise eine Hautkrebsvorsorge an und ersparen einem so den Gang zum Dermatologen. Auch kurzfristige Beschwerden im Hals-Nasen-Ohrenbereich oder bei Atemwegsinfektionen werden meist von Hausärzten behandelt.

Zudem haben sich etliche Hausärzte auf bestimmte Gebiete wie z.B. Infektionskrankheiten spezialisiert. Insofern ist es ratsam, den Hausarzt entscheiden zu lassen, ob ein Spezialist unbedingt notwendig ist oder er selbst die Behandlung durchführen kann.

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Muss man immer einen Überweisungsschein beim Facharzt vorlegen?

Diese Frage lässt sich nicht ganz eindeutig beantworten. Grundsätzlich hat man in Deutschland die freie Arztwahl. Wer also Beschwerden mit den Augen hat, kann meist direkt den Augenarzt aufsuchen. Bei Rückenschmerzen kann man direkt den Orthopäden ansteuern und für eine Hautkrebsvorsorge auch ohne Überweisung einen Termin beim Dermatologen vereinbaren.

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. Manche Fachärzte benötigen die Überweisung vom Hausarzt – etwa Radiologen, Pathologen und Labormediziner. Wer also direkt einen Facharzt aufsucht, sollte zunächst abfragen, ob dieser eine Überweisung vom Hausarzt benötigt. Zudem haben einige Patienten mit ihrer Krankenkasse einen sogenannten „Hausarztvertrag“ (auch hausarztzentrierte Versorgung genannt) vereinbart.1 Sie sind also dazu verpflichtet, grundsätzlich bei Beschwerden immer erst den Hausarzt zu konsultieren. So werden zum Beispiel kostspielige Doppeluntersuchung vermieden. Bei solchen Verträgen wissen aber die Betroffenen, dass sie immer eine ärztliche Überweisung zum Facharzt benötigen.

Wie lange ist die Überweisung vom Hausarzt gültig?

Ein typisches Problem bei der ärztlichen Überweisung: Macht man nach dem Hausarztbesuch einen Termin beim Spezialisten aus, vergehen oft Wochen, bis man endlich zur Untersuchung kann. Dabei stellt sich automatisch die Frage nach der Gültigkeit eines Überweisungsscheins. Hierbei gibt es eine klare Regel: Die ärztliche Überweisung ist grundsätzlich immer im ausgestellten Quartal gültig.2 Bekommt man nun aber keinen Termin beim Facharzt im ausgestellten Quartal, sondern erst im darauffolgenden, kann die Überweisung immer noch verwendet werden, sofern man eine gültige Krankenkassenkarte vorlegt. Wenn eine Behandlung beim Facharzt nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen ist, benötigt man ebenfalls keine neue Überweisung vom Hausarzt. Denn hier reicht lediglich das erneute Vorlegen einer gültigen Versichertenkarte im neuen Quartal.

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Fazit

Prinzipiell ist es sinnvoll, bei gesundheitlichen Beschwerden immer erst den Hausarzt aufzusuchen, unabhängig davon, ob man durch seinen Krankenkassenvertrag dazu verpflichtet ist. Versicherte ohne einen „Hausarztvertrag“ können jedoch auch direkt zum Spezialisten, wenn sie beispielsweise ihre Augen, ihre Haut oder anderer Körperbereiche konkret von einem Facharzt checken lassen möchten. Wer jedoch eine ärztliche Überweisung vom Hausarzt bekommt, sollte mit dieser innerhalb des ausgestellten Quartals zum Spezialisten. Notfalls gilt sie auch noch im darauffolgenden Monat, wenn eine gültige Krankenkassenkarte vorgelegt wird.

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Quellen

Themen Krankenkasse
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