Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für Fitness, Gesundheit und Ernährung
Fliegen im Sichtfeld

Wie gefährlich ist eine Glaskörpertrübung?

Auge Nahaufnahme
Die Glaskörpertrübung beeinträchtigt in der Regel nicht die Sehstärke. Störend kann sie dennoch sein. Foto: Getty Images
FITBOOK Logo
FITBOOK Redaktion

2. September 2019, 7:13 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wenn etwas Dunkles vorbeischwirrt, kann es sich um eine Fliege handeln. Möglich ist aber auch, dass einem die Augen einen Streich spielen. Oft steckt dann eine Glaskörpertrübung dahinter. Was es mit diesem Phänomen auf sich hat.

Artikel teilen

Häufig fehlt nur das Surren – sonst könnte man tatsächlich denken, es handele sich um Fliegen. Statt einer weißen Wand sehen manche Menschen kleine, dunkle Flecken, die jeder Augenbewegung folgen.

Eine solche Trübung im Glaskörper des Auges kann zwar lästig sein. Sie ist aber meist harmlos, wie die Zeitschrift „Good Health“ (Ausgabe 7/2019) erklärt.

Das steckt hinter dem Phänomen

Bekannt ist das Phänomen auch als „ Mouches volantes“ (auf Deutsch: fliegende Fliegen). Was dahintersteckt: Mit zunehmenden Alter schrumpft der Glaskörper langsam. Dadurch verändert sich die Anordnung der sogenannten Kollagenfasern darin. Die dadurch entstehenden Schatten auf der Netzhaut nehmen Betroffene als schwarze Punkte wahr.

Welche Risikofaktoren gibt es?

Kurzsichtige trifft es allerdings oft früher als andere, weil sich der Glaskörper bei ihnen vorzeitig verändert. Weitere Risikofaktoren sind eine Prellung des Auges, Bluthochdruck oder Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes.

Auch interessant: Wie man an den Augen Alzheimer früher erkennen kann

Mehr zum Thema

Im Zweifel vom Augenarzt abklären lassen

Die Glaskörpertrübung beeinträchtigt in der Regel nicht die Sehstärke, eine Behandlung ist normalerweise nicht nötig. Dennoch ist es ratsam, den Fall beim Augenarzt abklären zu lassen. Denn hinter den kleinen Punkten können auch ernstere Gründe wie ein Riss oder eine Ablösung der Netzhaut stecken.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.