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Nachgefragt beim Anwalt

Bei welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber die Krankmeldung anzweifeln darf

Arbeitgeber Krankmeldung: Attest
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, muss sich schnellstmöglich krankmelden und – für gewöhnlich spätestens nach drei Tagen – ein ärztliches Attest nachweisen Foto: dpa picture alliance
Nadja Demel Redakteurin

13. Juni 2022, 19:25 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer ein ärztliches Attest hat, muss nicht zur Arbeit gehen – und der Chef kann nichts dagegen tun. So jedenfalls die Annahme. Doch das stimmt nicht ganz. In begründeten Fallen darf der Arbeitgeber die Krankmeldung anzweifeln. FITBOOK hat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachgefragt, welche Fälle das sind.

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Ob Migräne, Bauchschmerzen oder chronische Erkrankung: Spätestens ab dem vierten Fehltag muss der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten ein ärztliches Attest vorlegen – es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde eine andere Regel vereinbart. Für gewöhnlich gilt: Ein Patient sollte sich so lange ausruhen, bis er größtenteils genesen ist. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU) bestimmt der Arzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Krankmeldung jedoch anzweifeln.

Prüfung der Krankmeldung durch den Medizinischen Dienst

Ob für einen einzelnen Tag oder mehrere Wochen: Wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, kann der Chef meist nichts tun. In diesen Fällen wird der Lohn weitergezahlt, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird. Doch es gibt wenige Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber die Krankmeldung anzweifeln kann. In solchen Fällen hat er die Möglichkeit, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) einzuholen. Der MDK wird von der Krankenkasse des betroffenen Angestellten beauftragt. Der Medizinische Dienst untersucht, ob der Mitarbeiter wirklich arbeitsunfähig ist.

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Wann der Arbeitgeber eine Krankmeldung anzweifeln darf

Laut Pascal Croset der Berliner Kanzlei Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht gibt es drei Fälle, in denen der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an einer Krankmeldung hegen und weitere Schritte einleiten darf:

  1. Der Mitarbeiter hat sein Fehlen geradezu ankündigt. Wollte der Arbeitnehmer z. B. Urlaub nehmen und dieser wurde nicht genehmigt, so könnte eine Krankmeldung in diesem Zeitraum beim Arbeitgeber berechtigte Zweifel auslösen. Der MDK prüft in diesem Fall, ob die Krankheit nur vorgetäuscht ist.
  2. Der angeblich kranke Mitarbeiter wird bei einer anderen Arbeit erwischt. Wer sich trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer anderen Tätigkeit erwischen lässt, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber seine Krankmeldung überprüft. Schlimmstenfalls droht dann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
  3. Der Mitarbeiter fehlt regelmäßig an einem bestimmten Tag. Meldet sich ein Arbeitnehmer regelmäßig z. B. montags oder freitags krank, so liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine Täuschung handelt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber für gewöhnlich das Recht, die Krankmeldung prüfen zu lassen.

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Wie meldet man sich richtig krank?

Wen es tatsächlich erwischt hat, sollte sich frühestmöglich bei seinem Arbeitgeber bzw. bei der entsprechenden Personalstelle krankmelden. Am besten telefonisch, um sicherzugehen, dass die Krankmeldung auch wirklich angekommen ist. Bestenfalls kann man bereits einschätzen, wie lange man ungefähr ausfallen wird. Woran man erkrankt ist, geht den Arbeitgeber jedoch nichts an und muss auch nicht mitgeteilt werden.

Wenn nicht anders festgelegt muss der Arbeitnehmer spätestens nach drei Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Viele haben jedoch Hemmungen, sich krankschreiben zu lassen – sei es aus Pflichtbewusstsein oder schlechtem Gewissen gegenüber den Kollegen. Damit ist jedoch niemandem geholfen. Denn wer krank zur Arbeit geht, riskiert nicht nur, sich selbst nicht genügend auszukurieren, sondern auch, seine Kollegen anzustecken. Da die Sorgfaltspflicht beim Arbeitgeber liegt, hat er das Recht, den Mitarbeiter dann wieder nach Hause zu schicken. Das betrifft auch den Fall, wenn ein Mitarbeiter trotz Krankschreibung zur Arbeit erscheint.

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