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Augen, Zähne, Krebsvorsorge…

Ärztliche Vorsorgeuntersuchung – wie oft, wann und weshalb?

Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig – nicht erst im Alter
Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig – nicht erst im Alter Foto: Getty Images
Katharina Kunath

13. März 2021, 9:06 Uhr | Lesezeit: 11 Minuten

Ein Arztbesuch ist nicht nur im akuten Krankheitsfall wichtig, sondern auch zur Vorsorge. Denn wer sich regelmäßig untersuchen lässt, kann seine Gesundheit präventiv schützen. Ab welchem Alter macht die jährliche Krebsvorsorge Sinn? Wie oft sollte man zum Zahnarzt gehen? Und wie häufig muss man seine Augen untersuchen lassen?

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In Arztpraxen treibt es Sie nur bei Schmerzen oder Krankheit? Ab einem gewissen Alter sollte diese Frage mit einem vehementen Kopfschütteln beantwortet werden. Denn ein Arztbesuch zur regelmäßigen Vorsorge ist wichtig. Erkrankungen können so frühzeitig erkannt und dementsprechend präventiv behandeln werden. FITBOOK hat zusammengetragen, welche medizinischen Termine man ab welchem Alter einplanen sollten und welche Untersuchungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen

18 – 35 Jahre

Gesetzlich Versicherten zwischen 18 bis 35 Jahren steht ein einmaliger, allgemeinmedizinischer Check-up zu. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren, Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung wie beispielsweise Darm- oder Brustkrebs
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung einschließlich einer Messung des Blutdrucks
  • wenn Übergewicht, Bluthochdruck oder familiäre Vorerkrankungen vorliegen, werden auch die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker getestet
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Im Anschluss erfolgt eine ärztliche Beratung. Dabei werden, wenn medizinisch notwendig, vorbeugende Maßnahmen gegen verschiedene Krankheiten erklärt und empfohlen. Das können zum Beispiel Kurse zur Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung sein oder Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Diese Empfehlung wird schriftlich an den oder die Patient*in und die zuständige Krankenkasse geschickt. Auf dieser Basis wird entschieden, welche der Empfehlungen bezahlt werden. 

Ab 35 Jahren

Menschen ab 35 Jahren wird geraten, alle zwei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt machen zu lassen. Dabei wird man, wie bei der Untersuchung zwischen 18 und 35, zum Beispiel auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Nierenerkrankungen untersucht. Außerdem werden Cholesterinwerte sowie Blutzucker überprüft. Vorerkrankungen in der Familie werden erfragt. Ab Herbst 2021 wird innerhalb des Check-ups außerdem einmalig ein Screening auf eine Infektion mit den Hepatitisviren B und C angeboten. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das auch separat erfolgen. Dadurch sollen Infektionen frühzeitig erkannt werden, um Spätfolgen durch eine Behandlung zu vermeiden. Auch das Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von weißem und schwarzem Hautkrebs kann in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.

Ab 65 Jahren

Männer ab 65 Jahren entwickeln wesentlich häufiger ein Aneurysma der Bauchaorta. Deshalb haben sie – und nur sie – seit 2018 einen einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung. Männer hätten, im Unterschied zu Frauen, nachweislich einen Nutzen von der Ultraschall-Früherkennungsuntersuchung, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit.

Krebsvorsorge

Ab 35 Jahren: Hautkrebs

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Dr. Ralph Michael von Kiedrowski vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V. (BVDD) merkt an, dass dies keine Vorsorgeuntersuchung sei, durch die eine Erkrankung verhindern werden könne. Vielmehr handele es sich um eine sekundäre Prävention: Es geht also um die Früherkennung eines bereits vorhandenen Hautkrebses oder seiner unmittelbaren Vorstufen.

Bei dieser Untersuchung wird der Körper auf mögliche Anzeichen folgender Hautkrebs-Erkrankungen geprüft:

  • Malignes Melanom (Schwarzer Hautkrebs)
  • Basalzellkarzinom (Weißer Hautkrebs)
  • Spinozelluläres Karzinom, auch Plattenepithelkarzinom (Weißer Hautkrebs)

In Einzelfällen, etwa bei bekannten Vorerkrankungen in der Familie, können Termine zur Früherkennung schon vor dem 35. Lebensjahr oder in kürzeren Abständen angebracht sein. „Wenn Sie auf pigmentierten Hautkrebs, also das Maligne Melanom fokussieren, ist das Eintrittsalter mit 35 Jahren in manchen Fällen schon zu spät. Denn wir kennen Melanome auch bereits im jüngeren Erwachsenen-Alter“, warnt Kiedrowski auf FITBOOK-Nachfrage.

Zahlreiche Kostenträger haben deshalb mit der Fachgruppe der Dermatologen Zusatzverträge zum Hautkrebs-Screening. Planmäßig sind diese laut BVDD ab 18 oder 20 Jahren, in einem Fall bereits ab dem 16. Lebensjahr. Im Falle eines Malignen Melanoms wird fachlich auch die Kontrolle des ersten Verwandtschaftsgrads empfohlen. Außerdem sollte man seine Haut selbst regelmäßig nach der A-B-C-D-Regel untersuchen. Dermatolog*innen raten eigentlich zu einer jährlichen Früherkennung, aber nicht alle gesetzlichen Kassen übernehmen diese. Zudem gibt es Risikogruppen (z.B. Organtransplantierte), denen Dermatolog*innen halbjährliche Screenings empfehlen; bislang ebenfalls keine gesetzliche Kassenleistung.

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Ab 50 Jahren: Darmkrebsprävention

Für Frauen und Männer stehen ab dem 50. Lebensjahr Untersuchungen zur Früherkennung und Vorbeugung von Darmkrebs an. Diese sollten jährlich durch den oder die Hausärzt*in oder in einer Praxis für Gastroenterologie durchgeführt werden. Gesetzlich Versicherte werden schriftlich zu dieser Vorsorgeuntersuchung eingeladen. Vereinzelte Kassen bieten die Darmkrebsvorsorge schon ab dem 40. Lebensjahr an.

Weil man davon ausgeht, dass bei früher Diagnose 90 Prozent aller Darmkrebspatient*innen geheilt werden können, ist diese Vorsorge sehr wichtig. Zwischen 50 und 54 Jahren wird einmal jährlich ein Test auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl durchgeführt, ab ab 55 alle zwei Jahre. Männern steht ab 50 Jahren gesetzlich eine Darmspiegelung (Koloskopie) zu, Frauen ab 55 Jahren. Die Darmspiegelung gilt als derzeit zuverlässigste Methode zur Darmkrebsfrüherkennung.
Kassenleistung ist außerdem eine einmalige Wiederholung nach mindestens zehn Jahren.

Menschen mit einem hohen Krebsrisiko – etwa durch viele Krebserkrankungen in der Verwandtschaft oder wegen Vorerkrankungen, die mit Krebs im Zusammenhang stehen – sollten sich darüber hinaus bei ihren Ärzt*innen über zusätzliche Möglichkeiten der Krebsfrüherkennung informieren. Auch wer Beschwerden hat, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, sollte ärztliche Hilfe aufsuchen, appelliert das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ). Dann kann man ganz unabhängig vom gesetzlichen Früherkennungsprogramm die medizinisch notwendigen Untersuchungen erhalten.

Gynäkologische Vorsorge

Ab 20 Jahren

Frauen zwischen 20 und 29 Jahren erkranken nur selten an Brustkrebs. Untersuchungen zur Brustkrebs-Früherkennung werden deshalb in diesem Alter meist nur bei familiärer Vorbelastung empfohlen. Trotzdem sollte man zwischen 20 und 29 Jahren einmal jährlich zur allgemeinen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt zu gehen, bei dem die äußeren und inneren Geschlechtsorgane untersucht werden. Die Kosten werden übernommen.

Frauen sollten dies insbesondere auch zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs in Anspruch nehmen. Denn dabei können krankenversicherte Frauen zwischen 20 und 34 Jahren einmal jährlich kostenlos einen Abstrich des Gebärmutterhalses machen lassen, den sogenannten Pap-Test. Seit Januar 2020 steht auch Frauen über 35 Jahren alle drei Jahre ein solcher Abstrich zu. Er erfolgt in Kombination mit einem Test auf Humane Papillomviren (HPV).

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Bis zum 25. Lebensjahr ist außerdem ein jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien gesetzliche Kassenleistung.

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Ab 30 Jahren

Frauen ab 30 sind einmal im Jahr zur gesetzlichen Brustkrebsvorsorge aufgerufen. Dabei wird die Brust abgetastet. Stellt der oder die Frauenärzt*in dabei Auffälligkeiten, etwa ein Knötchen, fest, wird eine Ultraschalluntersuchung oder Mammografie gemacht. Studien haben gezeigt, dass routinemäßige Mammografie-Screenings bei Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren die Anzahl der Brutkrebs-Tode verringern kann. Deshalb werden sie alle zwei Jahre zu einem Mammografie-Screening eingeladen, die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung tragen die Krankenkassen.

Vorsorge bei erhöhtem Brustkrebsrisiko

Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko sollten sich ärztlich darüber beraten lassen, welche Früherkennung-Maßnahmen sinnvoll sind und ob sie häufiger zu Vorsorgeuntersuchungen erscheinen sollten. Das wird individuell entschieden und hängt vom Alter der Patientin ab und davon, wie hoch ihr Brustkrebsrisiko ist. Ein erhöhtes Brustkrebsrisiko haben etwa Frauen, die Brustkrebs- oder Eierstockkrebserkrankungen in der engen Verwandtschaft (Schwester, Mutter, Großmutter) haben. Auch Frauen, die auffällige, aber gutartige Gewebeveränderungen in der Brust vorweisen oder bereits einer Strahlentherapie in diesem Bereich ausgesetzt waren, sind Risiko-Patientinnen.

Die Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie empfiehlt deshalb im Rahmen einer intensivierten Brustkrebsvorsorge bei Risikopatientinnen:

  • Ab 25 Jahren halbjährliches Abtasten der Brust durch eine*n Frauenärzt*in
  • Ab 25 halbjährliche Ultraschalluntersuchung der Brust
  • Ab 40 alle ein bis zwei Jahre eine Mammografie, gegebenenfalls noch früher
  • Ab 25 bei sehr hohem Brustkrebsrisiko jährliche MRT (Magnetresonanztomografie)

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Urologische Vorsorgen

Die Vorsorgeuntersuchung für den Mann beginnt mit der Erhebung der Krankheitsgeschichte, dann erfolgt eine körperliche Untersuchung. In ihr werden die Harnwege, Lymphknoten in der Leiste und das äußeren Genital untersucht, außerdem erfolgt ein Tastbefund der Prostata. Prostatakrebs gilt in Deutschland als die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Deshalb sollten sie spätestens ab Mitte 40 mit urologischen Prostata-Früherkennungsuntersuchungen beginnen. Sobald Männer das 45. Lebensjahr erreicht haben, können gesetzlich Versicherte jährlich ein kostenloses Screening durchführen lassen. Aus urologischer Sicht seien ab dem 50. Lebensjahr außerdem Untersuchungen der Nieren und Blase sinnvoll, rät Dr. Bühmann, Facharzt für Urologie. Diese sind bisher jedoch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

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Augenärztliche Vorsorge

Schon Kinder sollten spätestens um den dritten Geburtstag herum einmal augenärztlich untersucht werden, um sicherzustellen, dass sich das Sehvermögen normal entwickelt. Ohne Beschwerden empfiehlt der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) zudem regelmäßige Augenuntersuchungen ab 40 Jahren, um altersbedingte Augenkrankheiten frühzeitig zu erkennen. Denn insbesondere das Glaukom und die altersabhängige Makuladegeneration (AMD) lassen sich bei einer frühen Diagnose gut behandeln.

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Die Glaukomfrüherkennung wird für Menschen zwischen 40 und 59 Jahren alle 5 Jahre, ab 60 alle zwei bis drei Jahre empfohlen, wenn außer dem Alter kein weiterer Risikofaktor vorliegt. Die Abstände verkürzen sich, wenn weitere Risikofaktoren (wie ein erhöhter Augeninnendruck oder direkte Verwandte mit Glaukom) hinzukommen.

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Menschen mit Diabetes sollten Ihre Augen ebenfalls regelmäßig untersuchen lassen, da die Zuckerkrankheit die Netzhaut schädigen kann. Wenn das Risiko für Schäden an der Netzhaut gering ist, sollten Menschen mit Diabetes mindestens alle zwei Jahre augenärztlich untersucht werden. Genaue Zeitangaben bespricht man am besten mit dem oder der behandelnden Augenärzt*in.

Menschen mit einer Kurzsichtigkeit (Myopie) sollten ebenfalls regelmäßig die Netzhaut der Augen untersuchen lassen, denn ab einer Kurzsichtigkeit von -3 Dioptrien ist das Risiko, eine Netzhautablösung zu erleiden, statistisch erhöht. Und sobald mehr als -6 Dioptrien erreicht sind, erhöht sich auch das Risiko für weitere Augenerkrankungen wie AMD oder Glaukom. 

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Zahnärztliche Vorsorge

Die Wissenschaft empfiehlt, abhängig vom individuellen Erkrankungsrisiko, regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Deshalb stehen diese gesetzlich Krankenversicherten halbjährig zu. Außerdem ist die Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr Kassenleistung und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes (PSI).

Kürzere Intervalle können aber notwendig sein, wenn eine individuelle Erkrankung oder ein individuelles Erkrankungsrisiko besteht. Bei zahnmedizinischen Erkrankungen betrifft das vor allem Patient*innen mit einem hohen Kariesrisiko oder Parodontitis

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Aber auch auffällige Schleimhautveränderungen sind im Sinne der Krebsvorsorge regelmäßig zu kontrollieren. Darüber hinaus gibt es Erkrankungen, die besondere zahnmedizinische Vorsorge benötigen. Das ist etwa der Fall bei Krebspatient*innen, Immunsupprimierten, Diabetiker*innen oder Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen. Denn diese Erkrankungen haben häufig Auswirkungen auf die Mundgesundheit und Zähne, erklärt Professor Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gegenüber FITBOOK. Außerdem könnten die Leiden durch Erkrankungen der Mundhöhle verstärkt werden. Deshalb ist die Vorsorge beim Zahnarzt oder der Zahnärztin vor Beginn einer Behandlung notwendig. Denn wer die Krebsbehandlung mit gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch beginnt, leidet weniger unter Nebenwirkungen. 



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