21. Dezember 2022, 11:21 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Der Adventskranz, der vorgeheizte Backofen, der dampfende Tee: Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Das Kind hat sich verbrannt oder verbrüht. Was tun – und wie vorbeugen?
Die Vorweihnachtszeit ist eine besonders gemütliche Zeit: Im Kamin brennt das Feuer, im Ofen backen die Plätzchen, eine Tasse Glühwein steht auf dem Tisch. Und alle freuen sich schon auf den Tannenbaum, der zum Fest aufgestellt wird. Was gemütlich ist, kann gerade für die Kleinen aber auch gefährlich werden. Denn in der Vorweihnachtszeit gibt es mehr Gefahrenquellen als im Sommer. Das sagt Andreas Kalbitz, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“. Wie Eltern vorbeugen können, damit sich ihre Kinder in der Weihnachtszeit nicht verbrennen.
Übersicht
30.000 Brandverletzungen bei Kindern unter 15 Jahren jährlich
Brandverletzungen passieren gerade mit kleinen Kindern im Haushalt schnell – und oft sind sie gravierend. Pro Jahr müssen etwa 30.000 Kinder unter 15 Jahren wegen Verbrennungen und Verbrühungen behandelt werden, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Knapp 7500 von ihnen werden stationär aufgenommen.
„Dabei sind die meisten brandverletzten Kinder unter fünf Jahre – wobei die Null- bis Zweijährigen besonders betroffen sind“, sagt Adelheid Gottwald, stellvertretende Vorsitzende von „Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder“.
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Risiko, sich zu verbrennen, in der Weihnachtszeit erhöht
Wie viele Unfälle davon im Advent passieren, zeigen die Statistiken laut Gottwald zwar nicht. Aber man wisse, dass die Anzahl der Brände in dieser Zeit höher ist. Deswegen sollten Eltern in der Adventszeit besondere Vorsicht walten lassen. Und so geht’s:
Kerzen
Für viele Familien gehören echte Kerzen am Weihnachtsbaum einfach dazu. „Klar versprüht das Charme und auch die Fotos für Instagram & Co. sind schöner“, sagt Andreas Kalbitz. „Aber kleine Kinder sind neugierig, sie gehen zum Baum hin, ziehen vielleicht an den Zweigen – und schon kann es brennen.“ Kalbitz empfiehlt statt echten Kerzen geprüfte LED oder Lichterketten.
Gänzlich verbannen müssen Familien Kerzen aber nicht. „Der Adventskranz auf dem Tisch gehört ja zu Weihnachten“, sagt Andreas Kalbitz. Am besten sei es, Kindern altersgerecht zu erklären, worauf sie achten müssen. Wichtig zu wissen: „Erst ab dem Grundschulalter entwickeln Kinder ein Gefahrenbewusstsein.“ Deswegen sollten Kerzen nie auf einem Tischläufer stehen. Denn der ist schnell runtergezogen vom Tisch. Besser: eine nicht brennbare Unterlage, auf dem der Kranz stabil steht. Und: Kinder sollten niemals mit brennenden Kerzen allein im Raum sein.
Backofen
Gemeinsam Plätzchen ausstechen, macht Spaß. Die Bleche sollten aber nur Erwachsene in den Ofen schieben. „Rund um heiße Flächen wie beim Backofen und Kamin muss man klare Regeln kommunizieren“, sagt Andreas Kalbitz. „Der Ofen ist tabu. Wenn ich die Backofentür aufmache, gehst du drei bis vier Meter nach hinten.“
Zwar sind neuere Öfen anders als ältere nach außen hin isoliert. Aber: „Kinder können nicht unterscheiden, dass die Tür außen kalt und innen heiß ist.“ Wer ganz sichergehen will, platziert ein Schutzgitter um die Gefahrenquelle herum.
Herd
Auch bei der Herdplatte sollten Erwachsene auf Distanz pochen. Soll die Schokoglasur für die Kekse angerührt werden, empfiehlt Kalbitz, die hinteren Kochplatten zu verwenden. Auf die können Kinder nicht drauf fassen. „Beim großen Weihnachtsmenü könnte eine dritte Person das Kind in einem anderen Zimmer bespaßen“, schlägt er vor.
Heiße Flüssigkeiten
„Eine heiße Tasse Tee reicht aus, um bei einem Baby bis zu 30 Prozent der Körperoberfläche zu verbrühen“, erklärt Adelheid Gottwald. „Das kann lebensgefährlich werden.“ Deswegen sollten heiße Flüssigkeiten immer außer Reichweite eines Kindes sein. Und auch nicht getrunken werden, wenn ein Baby auf dem Arm ist. Wie eine Kerze darf auch eine Tasse nicht am Tischrand oder auf einem Läufer stehen.
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Streichhölzer, Wunderkerzen, Feuerzeuge
„Das gehört nicht in die Hände von kleinen Kindern!“, betont Kalbitz. Neben einer klaren Kommunikation, dass diese Gegenstände tabu sind, hilft es, sie außer Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Was, wenn sich das Kind dennoch verbrannt hat?
Ist trotz aller Vorsicht ein Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall passiert, lautet der Rat der Experten: den Notruf 112 wählen.
Verschiedene Grade der Verbrennung
Verletzungen lassen sich einstufen: Beim ersten Grad ist die Haut oberflächlich gerötet wie bei einem Sonnenbrand. „Das heilt narbenfrei ab“, sagt Gottwald. Beim zweiten Grad bilden sich Blasen, die Haut löst sich. „Diese Verletzung kann Narben hinterlassen.“ Beim dritten Grad sind alle Hautschichten zerstört, eine OP ist nötig.
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So geht Erste Hilfe
Erste Hilfe muss man laut Kalbitz immer leisten: Zuerst Ruhe bewahren und das Kind aus der Gefahrenquelle holen. Dann folgt ein Überblick: Was ist passiert? Wie schwerwiegend ist es?
Wählt man den Notruf, sollte man auch beim Telefonieren das Kind weiter beruhigen. „Kinder spiegeln oft – und gerade bei einem Krisenfall – die Reaktionen der Eltern wider“, sagt Kalbitz. Bis der Notarzt oder die Notärztin eintrifft, sollten Eltern zur Schmerzlinderung die Verletzung mit handwarmem Wasser kühlen. „Niemals das ganze Kind kalt abduschen, es besteht Unterkühlungsgefahr“, sagt Gottwald. „Man kann ein sauberes Tuch in Wasser tunken und dann sanft etwa zehn Minuten auf die Wunde legen.“
Eine solche Kühlung ist für den Kreislauf von Babys allerdings zu anstrengend. Und auch bei großflächigen Verletzungen, bei denen 15 Prozent und mehr der Hautoberfläche betroffen sind, lässt man das Kühlen besser, so der Rat von „Paulinchen“.
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Achtung: Zahnpasta, Öl und Mehl gehören nicht auf Wunden
Auf Hausmittel oder Cremes sollten Eltern nicht setzen. „Bitte geben Sie niemals Zahnpasta, Öl oder Mehl auf die Wunde“, sagt Adelheid Gottwald. „Die Wunde später zu reinigen wird schwieriger und schmerzhafter. Es hilft auch nicht!“ Auch Eiswürfel sind tabu, denn Eis kann wie Hitze einen Gewebeschaden verursachen.
Kleidung entfernen – ja oder nein?
Bleibt noch eine Frage: Die Kleidung ausziehen oder anlassen? Bei Verbrühungen muss der Stoff vom Körper entfernt werden, denn er speichert die heiße Flüssigkeit. „Auch die Windel muss weg“, sagt Gottwald.
Anders ist es bei Verbrennungen: Hier sollten Eltern die Kleidung nicht selbst entfernen. „Manchmal entsteht bei der Ablösung des eingebrannten Pullovers ein größerer Schaden.“ Das überlässt man also besser den Profis im Krankenhaus.
Mit Material von dpa