Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für Fitness, Gesundheit und Ernährung
Seit 1. Juli

Trisomie-Test ist neue Kassenleistung für Schwangere  

Trisomie-Test: Schwangere Frau beim Arzt
Bluttests, die Kenntnis über gewisse Erbgutfehler beim Baby versprechen, werden ab dem 1. Juli in bestimmten Fällen von den Kassen bezahlt Foto: Getty Images
FITBOOK Logo
FITBOOK Redaktion

1. Juli 2022, 21:03 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Nach jahrelangen Beratungen und vielen Diskussionen ist es ab heute so weit: Krankenkassen zahlen zum Teil vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien. Was zu diesem Beschluss führte – und warum er Verbänden und Medizinern noch immer Kopfzerbrechen bereitet.

Artikel teilen

Für viele werdende Eltern ist die Gesundheit des Babys das Allerwichtigste. Entsprechend groß das Bangen in der Schwangerschaft. Bluttests, die Kenntnis über gewisse Erbgutfehler beim Baby versprechen, werden ab heute (1. Juli) in bestimmten Fällen von den Kassen bezahlt. Gemeint ist der Trisomie-Test, den die Krankenkasse bei Risikoschwangerschaften ab sofort übernimmt.

Warum steht der Trisomie-Test in der Kritik?

Was für viele wie ein Gewinn wirken dürfte, lässt Behindertenverbände, viele Kirchen und Ärzte allerdings Alarm schlagen. Seit Jahren wird das Thema teils hitzig diskutiert. Noch immer sehen Fachleute gehäufte Bluttests auf Trisomie 21 als schmalen Grat – und nicht selten als ethischen Fallstrick.

Auch interessant: DIESE Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig!

Wie funktioniert der Trisomie-Test?

Sogenannte nicht-invasive Pränataltests (NIPT) stehen Frauen schon seit 2012 zur Verfügung, allerdings müssen sie sie bislang in der Regel selbst bezahlen, was teuer werden kann. Beim Test entimmt der behandelnde Arzt eine Blutprobe der werdenden Mutter, der dann auf bestimmte Erbgutfehler des Fötus untersucht wird. Dazu zählt auch eine Trisomie 21 (Down-Syndrom), bei der das Chromosom 21 dreifach vorhanden ist und die mit unterschiedlich ausgeprägten körperlichen und geistigen Auffälligkeiten einhergeht.

Ist das Testergebnis negativ, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass das Ungeborene Trisomie 21 hat. Ist es hingegen auffällig, muss ein weiterer Eingriff folgen, um eine sichere Diagnose zu stellen. Eine Fruchtwasseruntersuchung liefert weitere Infos und ist mit einem geringen Risiko für eine Fehlgeburt verbunden.

https://oembed/fitbook/affiliate/33bee963ef480d2be5c7b8b1494afda087890c2e8e4f339dde623a72d1c3d8a8/900b495e-d27d-429e-892a-029abf95d223/embed

Kein Risiko für Mutter und Kind

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium, das Ärzte, Krankenkassen und Kliniken zusammenbringt, hatte schon 2019 grundlegend entschieden, dass der NIPT auf die Trisomien 21, 13 sowie 18 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden soll. Ein Argument: Der Bluttest sei im Gegensatz zu älteren Methoden ohne Risiko für Mutter und Kind.

Auch interessant: Anzahl an Geburten einer Frau beeinflusst ihr biologisches Alter

Sozialberater befürchtet standardmäßige Gendiagnostik

Vor einem „großen Selektieren“ warnt nun der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD). Sozialberater Dennis Riehle sagte kürzlich, er denke, es sei „mit den geltenden Sozialgesetzen nicht vereinbar, wenn die Krankenversicherung künftig den Bluttest auf Trisomie 21 finanzieren soll“. Durch den Vorstoß steige der Anreiz zur standardmäßigen Durchführung der Gendiagnostik – ein Trend, der verhindert werden müsse.

„Die utopische Ideologie des idealen Menschen fände weitere Anhänger. Wir dürfen keine Selektion zulassen, sondern den Schutz jedes Einzelnen in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns stellen“, sagte Riehle. Letztlich sei aller Anreiz, über eine Behinderung wie das Down-Syndrom beim heranwachsenden Baby Kenntnis zu erhalten, „eine potenzielle Entscheidungshilfe, sich einseitig und unkritisch gegen das Kind zu positionieren“.

Thomas von Ostrowski, Vorstandsmitglied des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP), sieht vordergründig ein Problem in der unklaren Festlegung, für wen die Tests bezahlt werden sollen. Im Gespräch mit der „dpa“ mahnt auch er: „Unter keinen Umständen darf der NIPT als Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 verstanden werden.“ Dies könnte aus seiner Sicht angesichts der unklaren Vorgaben aber passieren. Der G-BA-Beschluss sieht vor, dass die neue GKV-Leistung greift, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat. Oder wenn eine Frau mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Auch interessant: E-Zigaretten, Corona-Bürgertest – das ändert sich ab Juli 2022

Risikoschwangerschaften nicht klar definiert

Angelika Wolff, Expertin für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie Deutschland, sagt auf Anfrage: „Wir erwarten, dass es durchaus weit verbreitet werden könnte, den NIPT durchzuführen.“ Die Regelung beziehe sich auf Kostenübernahme bei „Risikoschwangerschaften“ – das sei aber kein klar definierter Begriff.

Leicht gemacht habe der G-BA es sich mit der Entscheidung zu keinem Zeitpunkt, betont eine Ausschuss-Sprecherin. Das Hauptargument für den Trisomie-Test lautet: Er Test sei eine sichere Alternative zu den invasiven Untersuchungen sei. Außerdem spiele eine Rolle, dass mit Einschluss des Bluttests in die GKV-Versorgung ein Ungleichgewicht beendet werde. Bislang sei es Frage der finanziellen Mittel gewesen, ob Frauen den Test nutzen konnten oder auf invasive Verfahren angewiesen waren.

Experten sehen insbesondere in der Kommunikation und Information den Schlüssel – und auch die größte Schwierigkeit. Die G-BA-Sprecherin verweist auf die Versichertenbroschüre, die beim Beratungsgespräch verpflichtend mit einzubeziehen sei. Diese beschreibe, welche Aussagen mit dem Bluttest möglich seien und welche nicht und wie zuverlässig die Testergebnisse seien. Zudem müsse ein auffälliges Ergebnis zunächst weiter abgeklärt werden.

Viel Verantwortung liegt nun bei den Ärzten

Von Ostrowski sagt: „Zentrale Herausforderung wird das Gespräch mit der Schwangeren sein, um dieser eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.“ Die Versicherteninformation ist aus seiner Sicht aber widersprüchlich und lässt Fragen offen. Ärztinnen und Ärzten obliege nun eine enorme Verantwortung. Wolff von der Diakonie hebt zudem die große Bedeutung psychosozialer Beratung bei schwierigen Entscheidungsprozessen hervor. Er sieht einen verstärkten Bedarf zur vernetzten Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen.

Mehr zum Thema

Möglicherweise gesellschaftliche Auswirkung der Neuregelung

Doch mit der Neuregelung rund um den Trisomie-Test kommt auch auf werdende Mütter (und Väter) und die ganze Gesellschaft einiges zu. BVNP-Vorstand von Ostrowksi ist sicher: „Die Erweiterung der NIPTs als Kassenleistung wird gesellschaftlich noch weiter zur Polarisierung beitragen.“

Riehle sieht in der Neuregelung sogar eine „gesellschaftliche Sprengwirkung“. Er hält jedoch den Schwerpunkt der gesellschaftlichen Diskussion für falsch gesetzt. Anstelle einer Debatte über die Pränataldiagnostik müsse eine Debatte über das Bild von Behinderung stehen. „Die Anerkennung von uneingeschränkter Würde jeder Person zu praktizieren, das bleibt Aufgabe von uns allen.“ Auch Wolff von der Diakonie betont: Ziel müsse sein, alle Kinder, auch jene mit einer Trisomie, gut aufwachsen lassen zu können. „Hier sind noch viele Schritte hin zu einer inklusiveren Gesellschaft notwendig.“

Mit Material von dpa

Themen Krankenkasse Schwangerschaft
afgis-Qualitätslogo mit Ablauf Jahr/Monat: Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich ein neues Bildschirmfenster mit Informationen über FITBOOK und sein/ihr Internet-Angebot: www.fitbook.de

FITBOOK erfüllt die afgis-Transparenzkriterien.
Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheitsinformationen im Internet.

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.