19. Juli 2023, 19:34 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Was sollte man tun, wenn man den Verdacht hat, sich eine sexuell übertragbare Krankheit zugezogen zu haben? Klar, man sollte einen Test machen. Doch kostet dieser Test grundsätzlich etwas oder wird er von der Krankenkasse übernommen? Und wohin sollte man sich wenden, wenn man vermutet, zum Beispiel Chlamydien, Herpes, Genitalwarzen oder eine Pilzinfektion zu haben? FITBOOK hat die Antworten darauf.
Ein Kondom zu benutzen, bietet bei den meisten sexuell übertragbaren Krankheiten einen recht zuverlässigen Schutz vor Ansteckung. Wer sich nun doch etwas eingefangen hat, fürchtet möglicherweise, dass entsprechende Untersuchungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Weil man vermeintlich unvorsichtig war und es somit selbst zu verantworten hätte. Doch das ist nicht der Fall; und dennoch müssen Patienten, wenn sie sich auf Geschlechtskrankheiten testen lassen wollen, in einigen Fällen die Kosten dafür selbst tragen.
Übersicht
Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten – wer zahlt?
Bei sexuell übertragbaren Krankheiten, abgekürzt STI (für sexuell übertragbare Infektionen), verhält es sich nicht viel anders als bei anderen möglichen Erkrankungen.
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Kasse übernimmt Kosten „im Bedarfsfall“
Gibt es für eine entsprechende Untersuchung Hinweise, also etwa Symptome, dann zahlt „die STI-Testung und Behandlung“ in der Regel die Krankenkasse. Denn es handelt sich um einen „Bedarfsfall“. Genaueres dazu ist im Bundesgesundheitsblatt nachzulesen.1
Problem: Viele STI zeigen keine Symptome
Allerdings zeigen verschiedene sexuell übertragbare Krankheiten keine für den Patienten spürbaren Symptome. Hierzu zählen etwa Chlamydien. Genauere Informationen lassen sich auch einer Pressemitteilung des Berufsverbands der Frauenärzte entnehmen.2 Lediglich bei Männern machten sich Infektionen „häufig als Harnröhrenentzündung mit Druckgefühl, Schmerzen und Brennen“ bemerkbar. Derartige Beschwerden rechtfertigen dann wieder die Kostenübernahme. Dabei kann eine Erkrankung an Chlamydien insbesondere für Frauen schwerwiegende Folgen haben, etwa Unfruchtbarkeit und chronische Schmerzen im Unterbauch. Die Kosten für einmal jährliche Früherkennungstests bei beschwerdefreien Frauen werden aber nur bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres übernommen.
Vorsorgliche Untersuchungen sind meist keine Kassenleistung
Auch Tests auf Humane Papillomviren (HPV) zahlen in regelmäßigen Abständen die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind Teil der im Abstand von drei Jahren empfohlenen Gesundheits-Check-ups für Frauen ab 35 und erfolgen hier im Zusammenhang mit der Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge. Für die meisten anderen sexuell übertragbaren Infektionen gilt, dass vorsorgliche Tests nicht (regelmäßig) übernommen werden. Dennoch ist es sinnvoll, sich in bestimmten Fällen (z. B. bei wechselnden Geschlechtspartnern, nach einem unvorsichtigen Ereignis, etc.) untersuchen zu lassen.
Anlaufstelle Gesundheitsamt
Beim Gesundheitsamt sind verschiedene Untersuchungen günstiger als bei den niedergelassenen Ärzten3. Vorausgesetzt, dass vorher ein Beratungsgespräch stattgefunden hat, ist hier etwa ein HIV-Test meist kostenlos und wird außerdem anonym behandelt. Aus dem Grund sind telefonische Auskünfte zum Ergebnis ausgeschlossen. Es liegt in der Regel nach ca. einer Woche vor, Getestete können es vor Ort persönlich erfragen. Dagegen erfolgen Untersuchungen auf Gonorrhö (Tripper), Syphilis und Co. – wenn überhaupt (s. nächster Absatz) – nicht anonym. Dies ist laut dem Bundesgesundheitsblatt häufig ein Grund für Patienten, entsprechende Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen – aus Angst vor einer Stigmatisierung. Die meisten STI lassen sich effektiv behandeln. Ohne Therapie jedoch bleiben Infektionen aktiv, und potenziell ansteckend.
Entscheiden sich Patienten zum Gang zum Gesundheitsamt, sollten sie sich vorher informiert haben. Denn wie in der Veröffentlichung weiterhin nachzulesen ist, bieten nicht alle der bundesweiten behördlichen Einrichtungen die volle Bandbreite an STI-Tests an. Nur rund 56 Prozent der Gesundheitsämter testen nach derzeitigem Stand auf Syphilis und sogar weniger als ein Drittel auf Gonorrhö und Chlamydien. Gynäkologische Untersuchungen auf Pilzinfektionen, Genitalwarzen oder bakterielle Scheideninfektionen wie Vaginose werden in den wenigsten Gesundheitsämtern durchgeführt. Mit entsprechenden Beschwerden wenden Frauen sich daher am besten an ihren Gynäkologen und Männer (mit z. B. Verdacht auf eine Pilzinfektion oder Warzen) an einen Urologen. Aber jene Geschlechtskrankheiten zeigen dann ja „zum Glück“ Symptome, die Kosten für die Tests sollten also übernommen werden.
Durchschnittliche Preise für STI-Tests
Lesen Sie hier, mit welchen Kosten Selbstzahler bei Tests auf die meistverbreiteten sexuell übertragbaren Krankheiten rechnen müssen.4
- Gonorrhö
Tests auf Gonorrhö (Tripper) kosten für Selbstzahler zwischen zehn und 35 Euro. Hierfür nehmen Ärzte bzw. Mitarbeiter des Gesundheitsamts einen Genitalabstrich, der im Labor auf das Vorkommen von Gonokokken untersucht wird. - Chlamydien
Chlamydien-Tests erfolgen häufig per Urin-Untersuchung und kosten zwischen ca. 40 bis 50 Euro. - Genitalwarzen
Genitalwarzen bzw. Feigwarzen erkennen Experten meist per Blickdiagnose oder Tasten. Die Gesamtkosten für die Untersuchung und eine etwaige Behandlung belaufen sich auf ca. 15 Euro. - Vaginose
Eine Vaginose wird in der Regel per Vaginalabstrich festgestellt, es gibt aber auch Selbsttests zur Eigenanwendung (rund zehn Euro). - Syphilis
Auch zur Untersuchung auf Syphilis gibt es Selbsttests. Entscheiden Sie sich jedoch lieber für eine gründliche (Blut-)Untersuchung in einer medizinischen Einrichtung. Kosten: zwischen 10 und 25 Euro.
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Quellen
- 1. Bundesgesundheitsblatt: „Sexuell übertragbare Infektionen in Deutschland. Die aktuelle epidemiologische Lage“ (aufgerufen am 19. Juli 2023)
- 2. Berufsverband der Frauenärzte: Risiken für sexuell übertragbare Infektionen senken – sexuelle Fragen und Probleme in frauenärztlichen Praxen ansprechen (aufgerufen am 19. Juli 2023)
- 3. Aids- und STI-Beratung, Gesundheitsamt Baden-Württemberg (aufgerufen am 19. Juli 2023)
- 4. Gonorrhoe (Tripper), Gesundheitsinformation.de. (aufgerufen am 19. Juli 2023)