31. Mai 2022, 13:01 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung erlaubt. Nun aber hat der Bundesausschuss sich auf eine neue Regelung geeinigt, die ab dem 1. Juni 2022 in Kraft trifft.
Die Corona-Zahlen sind im Vergleich zu den vorigen Monaten relativ stark gesunken, weshalb viele Maßnahmen mittlerweile gekippt sind. Auch bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber gibt es nun eine Änderung. Eine telefonische Krankschreibung bei Erkältungen oder leichten Atemwegserkrankungen ist ab dem 1. Juni nicht mehr möglich, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern mit.1
Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich
Damals wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt, um unnötige Corona-Ansteckungen in den Arztpraxen zu vermeiden. Die Sonderregelung ist nun deshalb gekippt, da das Infektionsgeschehen immer weiter abflacht. Patienten müssen in Zukunft persönlich beim Arzt erscheinen oder die Videosprechstunde nutzen. Bei letzterem ist die Krankschreibung nur dann möglich, wenn per „Ferndiagnose“ eine klare Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden kann und ein persönlicher Besuch beim Arzt daher nicht mehr notwendig ist.
Auch interessant: Krankschreibung bei Corona – worauf Arbeitnehmer achten sollten
Ein Arzt kann einem bekannten beziehungsweise in der Praxis registrierten Patienten eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage ausstellen. Für Versicherte, die in der Praxis nicht bekannt sind, lediglich bis zu drei Tage. Außerdem teilt der Bundesausschuss mit, dass eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde nur dann möglich ist, wenn die vorige Krankmeldung bei einem persönlichen Arztbesuch ausgestellt wurde.
Die Rechtslage Krankschreibung bei Corona – worauf Arbeitnehmer achten sollten
Voraussetzungen, Gültigkeit Krankschreibung per Video oder Telefon – das sollten Sie wissen
Arbeitsrecht Das müssen Sie bei einer Krankmeldung am Wochenende beachten
Regelung abhängig von Corona-Lage
Sollte sich die Corona-Lage erneut verschärfen, dann könnte die Sonderregelung regional oder bundesweit wieder eingeführt werden. Weiter heißt es, dass die SARS-CoV-2-Arzneimittelverordung bis zum 25. November 2022 verlängert werden soll.2 Das bedeutet, dass Krankenhausärzte einem Patienten eine Krankschreibung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tage aushändigen können.
Quelle
- 1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Telefonische Krankschreibung läuft aus – Wiederauflage je nach Pandemiegeschehen möglich (aufgerufen am 31.05.2022)
- 2. Bundesgesundheitsministerium. SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (aufgerufen am 31.05.2022)