10. Juli 2020, 5:26 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Von nicht notwendigen Zahnarztbesuchen wurde in der Corona-Krise abgeraten. Dadurch sind bei manchen Menschen nun Lücken in ihrem Bonusheft entstanden. Nachteile sollen dadurch aber nicht entstehen. Insbesondere für Minderjährige soll eine Ausnahmeregelung gelten.
Viele Menschen haben in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Pandemie auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt verzichtet. Fraglich war bisher, was das für ihr Bonusheft für die Krankenkasse bedeutet. Hier gibt es nun etwas mehr Klarheit.
Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2020 keine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen konnten, sollen nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ihren vollständigen Bonusanspruch nicht verlieren. Eine Empfehlung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an dessen Mitgliedskassen solle dies sicherstellen, heißt es bei der KZBV.
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Eintrag im Zahnarzt-Bonusheft stellt Anspruch sicher
KZBV und GKV-Spitzenverband seien sich einig, dass unter 18-jährige gesetzlich Krankenversicherte, die aufgrund von Corona im ersten Halbjahr 2020 nicht zur Vorsorge beim Zahnarzt konnten, bei ihrem nächsten Praxisbesuch einen entsprechenden Eintrag in ihrem Bonusheft erhalten. Dieser stelle den Erhalt des Anspruches dann sicher.
Für Erwachsene gilt diese Regelung nicht. Sie müssen ohnehin nur eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr wahrnehmen, um den Anspruch auf Zuschüsse nicht zu riskieren. Dieser Termin kann auch noch im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 wahrgenommen werden. Kinder und Jugendliche dagegen brauchen zwei Bonusheft-Stempel pro Kalenderjahr.
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Höhere Zuschüsse nur bei lückenlosem Nachweis im Bonusheft
Ist das Bonusheft über einen bestimmten Zeitraum lückenlos geführt, so stehen einem bei einem möglichen Zahnersatz höhere Kassenzuschüsse zu – bei fünf Jahren ohne Unterbrechung sind es 20 Prozent mehr.
Virologen hatten zum Höhepunkt der Corona-Krise teils empfohlen, nicht unbedingt notwendige Zahnarztbesuche lieber zu verschieben. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband medizinischer Fachberufe hatten Mitte Mai mitgeteilt, dass die Zahnarztpraxen Prophylaxe und die zahnärztlichen Behandlungen wieder in vollem Umfang anböten. Die bereits vor der Corona-Pandemie geltenden hohen Hygiene- und Infektionsschutzstandards würden nochmals verstärkt.