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Teure Medikamente

Wie kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Eine Apothekerin überreicht einer Kundin ein Medikament
Spart lässtige Zettelwirtschaft: Belege für die Zuzahlung können von der Stammapotheke gesammelt und in einem Rutsch ausgedruckt werden Foto: Getty Images
Christian Glass

16. Dezember 2019, 7:43 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Quittungen aus der Apotheke sollten Verbraucher immer aufbewahren – gerade dann, wenn sie öfter krank sind. Denn eventuell kann man sich damit von teuren Zuzahlungen befreien lassen.

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Verschreibt der Arzt ein Medikament, bezahlt es die Krankenkasse – allerdings nicht komplett. In der Regel müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro leisten. Das geht auf Dauer ins Geld.

Patienten können sich aber von der Zuzahlung befreien lassen. Wie das genau funktioniert, erklären die Landesapothekerkammer Hessen und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wovon kann ich mich befreien lassen?

Nur von den Zuzahlungen für vom Arzt verschriebene Medikamente. Sogenannte Aufzahlungen fallen also nicht darunter. Diese werden zum Beispiel dann fällig, wenn der Arzt ein besonders teures Präparat verschreibt. Rezeptfreie Medikamente müssen Verbraucher ebenfalls selbst bezahlen, genau wie individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder andere private Zuzahlungen.

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TIPP

„Wer eine Zuzahlung leisten muss, kann die gesammelten Belege bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Unbedingt Belege aufbewahren!“

Wer kann sich befreien lassen?

Im Prinzip jeder, der Zuzahlungen leisten muss. Voraussetzung ist aber, dass die Summe aller Zuzahlungen in einem Jahr die sogenannte Belastungsgrenze überschreitet. Alles was darüber liegt, muss man auf Antrag nicht bezahlen.

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Wo liegt meine Belastungsgrenze?

Im Internet finden sich dazu verschiedene Rechner, auf den Webseiten der großen Krankenkassen zum Beispiel. Achtung: Wer wissen will, ob und wann er sich 2020 befreien lassen kann, sollte darauf achten, dass auch dieses Jahr eingestellt ist. Denn bei der Berechnung gelten Freibeträge für Lebens- und Ehepartner sowie Kinder, die sich von Jahr zu Jahr verändern.

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Wie gehe ich vor?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Patienten können ab Jahresbeginn die Quittungen aus der Apotheke sammeln, bis die Grenze erreicht ist. Dann stellen sie einen Antrag auf Befreiung auf der Kasse. Wichtig dabei: Auf der Quittung muss immer der Name des Versicherten stehen.

Wer sich die Sammelei ersparen will und schon sicher weiß, dass er die Belastungsgrenze überschreiten wird, kann den Betrag bis dahin auch schon im Voraus bezahlen. Er ist dann für das ganze Jahr von weiteren Zuzahlungen befreit.

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