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IGeL-Monitor

Preisvergleich für Selbstzahler-Leistungen beim Arzt lohnt sich 

Ärztin im Gespräch mit Patientin
„Das müssen Sie selbst zahlen“: Nur der Hinweis auf eine Selbstzahler-Leistung vom Arzt reicht nicht. Er muss seine Patientin schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

28. April 2023, 19:50 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Früherkennung einiger Krebsarten, Akupunktur und Tests in der Schwangerschaft: Solche Leistungen müssen Patienten und Patientinnen selbst zahlen. Welche Kosten sind für die IGeL-Leistungen angemessen?

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Selbstzahler-Leistungen vom Arzt – sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die die Krankenkasse nicht bezahlt – können die Patientin und den Patienten je nach Praxis unterschiedlich viel kosten. Denn die Gebührenordnung gibt Ärztinnen und Ärzten Spielraum bei der Abrechnung.

Warum variieren Kosten für Selbstzahler-Leistungen beim Arzt?

Diesen Spielraum gibt es etwa bei der Bewertung des Schwierigkeitsgrades der Behandlung. Dadurch können sich die Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen um das bis zu 3,5-Fache erhöhen.

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Daher lohnt sich immer ein Preisvergleich in verschiedenen Praxen, so die Verbraucherzentrale NRW. Außerdem findet man im Informationsportal IGeL-Monitor vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Bewertungen vieler IGeL-Maßnahmen inklusive der erwartbaren Kostenspannen. Oder man ruft in den Patientenberatungsstellen der Ärztekammern des jeweiligen Bundeslandes an.

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Veranschlagte Kosten dürfen nicht unbegründet höher rausfallen

Vor der Behandlung muss die Ärztin ihren Patienten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Geschieht dies nicht, kann die Bezahlung verweigert werden, so die Verbraucherzentrale.

Zwar sind die Kostenvoranschläge grundsätzlich verbindlich. Es kann aber vorkommen, dass erst während der Behandlung nicht absehbare Umstände eintreten – etwa eine Komplikation. Dann kann die Abschlussrechnung höher ausfallen. Trotzdem sollten Patienten und Patientinnen eine höhere Rechnung nur akzeptieren, wenn der Kostenunterschied bis zu 20 Prozent beträgt und besondere Schwierigkeiten oder ein erhöhter Zeitaufwand im Vorfeld nicht erkennbar waren.

Mit Material von dpa

Themen Krankenkasse
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