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Impfung möglich!

Für wen eine RSV-Infektion gefährlich werden kann

3D-Illustration des Respiratorischen Synzytial-Virus (kurz: RSV)
RS-Viren können eine Bronchiolitis auslösen, bei der die Bronchien anschwellen, sich entzünden und verengen Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

12. Dezember 2023, 12:58 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die RSV-Welle hat begonnen, viele Kinder hat das Atemwegsvirus erwischt. In dieser Saison gibt es neue Möglichkeiten, die Kleinsten vor schweren Verläufen zu schützen. Ein Überblick.

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Das kleine Würmchen ist verschnupft, meckert Brust oder Flasche nur an – und Eltern merken: Es scheint schlecht Luft zu bekommen. Dafür kann das Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV, verantwortlich sein. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts hat die RSV-Welle für diese Saison eingesetzt. Hier erfahren Familien, wie sie die Kleinsten schützen können.

Für wen kann eine RSV-Infektion gefährlich werden?

Anstecken kann man sich in jedem Alter, wobei es nahezu unmöglich ist, dem Virus aus dem Weg zu gehen. „Im Alter von zwei Jahren haben es fast alle Kinder gehabt“, sagt Prof. Marcus Krüger. Er ist Chefarzt der Kinderintensivstation der München Klinik Schwabing und Harlaching.

Was für das Geschwisterkind im Kitaalter vielleicht nur eine Schnupfnase bedeutet, kann für die ganz Kleinen – also Babys in den ersten sechs Lebensmonaten – gefährlich werden. Nochmal höher ist das Risiko eines schweren Verlaufs für Kinder, die als Frühchen auf die Welt gekommen sind oder die zum Beispiel von Herzfehlern oder Trisomie 21 betroffen sind.

Bei schwerem Verlauf droht Atemnot

Schwerer Verlauf heißt: Der Infektion befällt die unteren Atemwege. „RS-Viren können eine Bronchiolitis auslösen, bei der die kleinen Bronchien anschwellen, sich entzünden und verengen. Dadurch können Kinder richtig Atemnot bekommen“, erklärt Krüger.

Fälle, die in der Klinik enden können. „Wenn die Kinder im Krankenhaus sind, können wir Sauerstoff geben. Es gibt allerdings keine Medikamente, die den Krankheitsverlauf abkürzen“, sagt Marcus Krüger.

RSV-Infektion: Auf diese Symptome sollten Eltern achten

  • Wenn ein kleines Kind offensichtlich Schwierigkeiten beim Atmen hat
  • Wenn ein kleines Kind schnell atmet
  • Wenn ein kleines Kind insbesondere beim Ausatmen pfeifende Atemgeräusche hat
  • Fieber
  • Husten
  • auffällige Abgeschlagenheit
  • Wenn es Probleme mit dem Füttern gibt und Kinder Nahrung und Trinken verweigern oder erbrechen

In derartigen Fällen sollten Eltern einen Kinderarzt aufsuchen oder die Lage in der Notfallambulanz abklären lassen.

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Wie können Familien Ihre Kinder vor einer RSV-Infektion schützen?

Es gibt neue Möglichkeiten, Kinder vor einer RSV-Infektion zu schützen. Eine davon: Im August 2023 hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA einen Impfstoff zugelassen, der bei Babys in den ersten sechs Lebensmonaten schwere Verläufe verhindern kann.

Diese RSV-Impfung setzt dabei auf das Prinzip Nestschutz – so wie es zum Beispiel auch die Keuchhusten-Impfung tut. Geimpft wird also nicht das Baby, sondern die Mutter in der Schwangerschaft.

„Die Mutter bildet Antikörper, die auf das Ungeborene übertragen werden. So hat es in den kritischen ersten Wochen und Monaten seines Lebens direkt Schutz“, sagt Marcus Krüger. Auch mehrere medizinische Fachgesellschaften empfehlen in einem Positionspapier die RSV-Schutzimpfung für Schwangere und zwar ab der 32. Woche.

Zahlt die Krankenkasse eine RSV-Impfung?

Noch ist die Impfung keine Kassenleistung, weil eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) noch aussteht. Schwangere, die die Impfung an Anspruch nehmen möchten, sollten daher Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen und eine Kostenzusage einholen, rät der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Der Verband stellt auch eine Vorlage „Kostenerstattung der RSV-Impfung nach ärztlicher Empfehlung“ zur Verfügung, die man zum Termin mitnehmen und vom Arzt ausfüllen lassen kann.

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Wie lässt sich das Kind vor dem RS-Virus schützen, wenn es schon auf der Welt ist?

Als weitere Schutzmöglichkeit git es eine neue passive Immunisierung. Heißt: Das Neugeborene bekommt Antikörper gespritzt, die schwere Verläufe verhindern können. Seit September ist ein neuer Antikörper zugelassen.

„Wenn also die Mutter nicht geimpft ist und die Geschwisterkinder krank sind – dann etwa kann man diesen neuen Passiv-Impfstoff nehmen und ein Neugeborenes schützen“, beschreibt Krüger.

Die Immunisierung hält die ganze Infektsaison lang, also rund fünf Monate. „Bisher gab es nur eine Antikörper-Passiv-Immunisierung für Frühgeborene, die jeden Monat erneuert erneuert werden musste.“ Der neue Antikörper hingegen darf bei allen Neugeborenen zum Einsatz kommen. Auch hier sind in Sachen Kostenübernahme noch Fragen offen.

Ebenfalls gut zu wissen: Der RSV-Impfstoff, mit dem Schwangere geimpft werden können, ist auch für alle zugelassen, die mindestens 60 Jahre alt sind. Und für diese Gruppe gibt es sogar einen zweiten Impfstoff.

*Mit Material von dpa

Themen Impfen
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