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Was das für Betroffene bedeutet

Auch psychische Erkrankungen können als Behinderung gelten

Psychische Behinderung
Auch seelische Erkrankungen können Betroffene behindern. Daher haben sie unter Umständen Anspruch auf besonderen Schutz, Reha oder auch finanzielle Hilfen. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

8. Dezember 2024, 18:10 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Psychische Behinderungen sind oft unsichtbar, aber ihre Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen sind erheblich. Viele Menschen leiden unter chronischen psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen, die ihre gesellschaftliche Teilhabe einschränken können. Diese unsichtbaren Barrieren machen es für Betroffene schwierig, Hilfe zu suchen, und oft wird ihr Leidensdruck nicht ernst genommen. Doch welche Rechte haben sie? Und wie können Unterstützungsangebote genutzt werden?

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In Deutschland gelten psychische Behinderungen als anerkannte Einschränkungen, wenn sie länger als sechs Monate andauern und die Lebensführung erheblich beeinträchtigen. Dabei stehen den Betroffenen, ähnlich wie bei körperlichen Behinderungen, bestimmte Rechte und Hilfen zu – von steuerlichen Vergünstigungen bis hin zu besonderem Kündigungsschutz. Dennoch wissen viele nicht, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Der Artikel erklärt, was eine psychische Behinderung ausmacht und wie Betroffene Unterstützung erhalten können.

Psychische Behinderung: Was bedeutet das?

Psychische Behinderungen sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Sie betreffen Menschen, die aufgrund chronischer Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen oder Trauma-Folgen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) definiert eine Behinderung als längerfristige, erhebliche Beeinträchtigung, die über sechs Monate anhält. Entscheidend ist der Grad, in dem die Betroffenen in Bereichen wie Arbeit, sozialen Beziehungen oder Selbstversorgung eingeschränkt sind.

Nicht jede psychische Erkrankung führt automatisch zu einer Behinderung. Eine chronische Ausprägung und die damit verbundenen Einschränkungen im Alltag (Arbeit, soziale Beziehungen, Selbstversorgung) sind ausschlaggebend.

Unsichtbar, aber da: Die Herausforderungen

Im Gegensatz zu körperlichen Behinderungen bleiben psychische Beeinträchtigungen oft verborgen. Diese Unsichtbarkeit erschwert nicht nur die Wahrnehmung durch das Umfeld, sondern führt auch häufig zu Missverständnissen. Betroffene fühlen sich nicht ernst genommen oder bagatellisiert. Diese Haltung kann dazu beitragen, dass Menschen mit psychischen Behinderungen zögern, Hilfe in Anspruch zu nehmen – obwohl ihnen zahlreiche Unterstützungsangebote zustehen.

Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten

Laut § 2 Abs. 1 SGB IX umfasst der Begriff Behinderung auch seelische Beeinträchtigungen, wenn sie die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behindern.1 Das Sozialrecht spricht von Menschen mit Behinderungen, wenn die körperliche, seelische oder geistige Verfassung eines Menschen oder sein Sinneszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Und zwar so, dass eine Person in Wechselwirkung mit bestehenden Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert sein könnte. Diese Anerkennung bietet den Betroffenen verschiedene rechtliche und praktische Vorteile.

Grad der Behinderung (GdB): Antrag und Vorteile

Um von Hilfsangeboten zu profitieren, können Betroffene einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Dieser wird durch das zuständige Versorgungsamt basierend auf medizinischen Gutachten festgelegt.2 Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert, und ein Schwerbehindertenausweis kann ausgestellt werden. Bereits ab einem GdB von 30 können Betroffene Gleichstellung beantragen, was ihnen ähnliche Rechte wie schwerbehinderten Menschen gewährt.

Zu den Nachteilsausgleichen gehören u. a.:

  • Steuerliche Vergünstigungen
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage
  • Hilfen bei der Arbeitsplatzgestaltung

Viele Betroffene wissen jedoch nicht, wie sie diese Hilfen beantragen können. Organisationen wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) oder der VdK bieten Unterstützung und Beratung.3

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Wie kann man Betroffene unterstützen?

Verständnis und Wissen fördern

Aufklärung ist ein wichtiger erster Schritt, um den Umgang mit psychischen Behinderungen zu verbessern. Wer die Herausforderungen versteht, wird sensibler und einfühlsamer. Ein offenes Ohr und unvoreingenommenes Zuhören sind essenziell, um Betroffene ernst zu nehmen.

Offenheit im Arbeitsumfeld

Arbeitgeber spielen eine zentrale Rolle. Sie können durch flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Angebote oder andere angepasste Lösungen dazu beitragen, das Arbeitsumfeld für Betroffene angenehmer zu gestalten. Wichtig ist dabei, den Dialog zu fördern und individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Hilfe anbieten, nicht aufzwingen

Unterstützung sollte stets in Absprache mit den Betroffenen erfolgen. Sie wissen oft selbst am besten, welche Art von Hilfe ihnen in ihrer Situation nützt. Die Bereitschaft zu helfen, ohne Druck auszuüben, ist entscheidend.4

Themen Psychologie

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 2 Begriffsbestimmungen (aufgerufen am 5.12.2024) ↩︎
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Versorgungsmedizinverordnung. (aufgerufen am 5.12.2024) ↩︎
  3. Sozialverband Deutschland. Hilfe bei Anträgen zu Teilhabeleistungen. (aufgerufen am 5.12.2024) ↩︎
  4. Mit Material von dpa. ↩︎
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