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Neues, zentrales Verzeichnis

So funktioniert das Organspende-Register

Organspende-Register statt oder zusätzlich zum Organdspenderausweis
Seit dem 18. März 2024 kann man seine Organspende-Bereitschaft nicht mehr nur in Form eines Ausweises festhalten, sondern auch in einem Register hinterlegen Foto: Getty Images / Martin-Lang
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FITBOOK Redaktion

19. März 2024, 20:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Das Organspende-Register ist an den Start gegangen. Wer möchte, kann dort seine Entscheidung eintragen. Welche Schritte umfasst dies, was braucht man dafür genau und was passiert nun mit dem Organspendeausweis? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

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Möchte ich nach meinem Tod Organe oder Gewebe spenden? Das ist eine große Frage, die ein tiefes Hineinhorchen in sich selbst erfordert. Hat man eine Entscheidung getroffen, ist es wichtig, sie zu dokumentieren. Ist der eigene Wille bekannt, entlastet das im Ernstfall die Liebsten und auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Bisher füllte man dafür einen Organspendeausweis aus. Nun gibt es einen weiteren Weg dafür: das Organspende-Register. Wir erklären, wie dieses funktioniert.

Was ist das Organspende-Register?

Bei dem Organspende-Register handelt es sich um ein zentrales, digitales Verzeichnis, in dem jeder seit dem 18. März 2024 seine Bereitschaft zur Spende von Organen und Gewebe nach dem Tod festhalten kann.1 Zu finden ist es unter: organspende-register.de.

Wie kann ich meine Entscheidung im Organspende-Register festhalten?

Um dort die eigene Entscheidung in Sachen Organ- und Gewebespende hinterlegen zu können, muss man sich authentifizieren. Das geht mit der eID-Funktion des Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte. Was man ebenfalls parat haben sollte: die Krankenversichertennummer. Weitere Informationen zur Registrierung der Organspendebereitschaft finden Sie hier.

Gut zu wissen: Künftig soll man die Erklärung auch über die App der eigenen Krankenkasse abgeben können, wofür die Gesundheits-ID benötigt wird. Das soll spätestens zum 30. September möglich sein.

Der Eintrag in das Organspende-Register ist freiwillig und kostenlos, wie es auf dem Portal heißt. Er lässt sich außerdem jederzeit ändern oder widerrufen. 

Warum sollte ich meine Entscheidung im Register hinterlegen? 

Ein Organspendeausweis kann verloren gehen. Oder man hat ihn gerade nicht dabei, wenn man verunglückt: Das Organspende-Register hingegen ist immer verfügbar. Eine dort hinterlegte Entscheidung sorgt damit für Klarheit und Sicherheit, wie es auf dem Portal heißt. Künftig soll es so laufen: Das berechtigte medizinische Personal im Krankenhaus greift im Ernstfall auf das Register zu – und kann die dort hinterlegte Entscheidung einsehen.

Einführung des Organspende-Registers in vier Stufen

Mit der Freischaltung am 18. März ist die erste Stufe der Einführung des Registers vollzogen worden, drei weitere folgen:2

  1. 18. März 2024: Start Erklärendenportal mit Zugang über eID
  2. 1. Juli 2024: Abruffähigkeit Entnahmekrankenhäuser
  3. 1. Juli bis 1. September 2024: Zugang Erklärendenportal über digitale Identität
  4. 1. Januar 2025: Abruffähigkeit Gewebespendeeinrichtungen

Gilt weiterhin der Organspendeausweis? 

Ja. Das Register ist nur ein weiterer Weg, die Entscheidung zu dokumentieren, Organspendeausweise gibt es weiterhin. Und es kann sinnvoll sein, beide Möglichkeiten zu nutzen. Denn das erhöht die Chance, dass die eigene Entscheidung im Ernstfall bekannt ist. 

Organspendeausweise bekommt man zum Beispiel in Apotheken, Arztpraxen oder auch auf der Webseite organspende-info.de der BZgA. Dort kann man sich einen Ausweis als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Will man statt dünnem Papier eine feste Plastikkarte haben, kann man diese ebenfalls bei der BZgA bestellen. Wer auf Reisen sichergehen möchte, findet dort außerdem PDF-Vorlagen in rund 30 Sprachen zum Download.

Übrigens: Die Entscheidung für eine Organspende kann man laut der BZgA auch auf jedem anderen Schriftstück festhalten – zum Beispiel in der Patientenverfügung. Nur im Testament ergibt das keinen Sinn, wie die BZgA warnt. Denn es wird erst zu einem Zeitpunkt geöffnet, an dem es für eine Organspende schon zu spät ist.

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Was muss ich beim Festhalten meiner Organspende-Entscheidung beachten? 

Ob in der Patientenverfügung, im Ausweis oder im Register: Der Wille muss eindeutig formuliert sein, die Angaben dürfen sich also nicht widersprechen. 

Insgesamt hat man im Register und beim Organspendeausweis Auswahlmöglichkeiten. Man kann der Entnahme von Organen und Gewebe nach der ärztlichen Feststellung des Todes generell zustimmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bestimmte Organe und Gewebe auszuschließen oder nur diese zur Spende freizugeben. Man kann im Organspendeausweis der Entnahme auch komplett widersprechen. Möglich ist auch, eine Person zu benennen, die im Ernstfall die Entscheidung treffen soll. 

Im Feld „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ kann man, falls vorhanden, Erkrankungen notieren. Gut zu wissen: Laut der BZgA schließen nur wenige Erkrankungen eine Organspende generell aus. Bei akuten Krebserkrankungen ist das etwa der Fall. Wichtig bei Schriftstücken: Unterschrift nicht vergessen. 

Quellen

Mit Material von dpa

Quellen

  1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Organspende-Register. (aufgerufen am 19.4.2024) ↩︎
  2. Organspende-info.de. Organspende-Register. (aufgerufen am 19.3.2024) ↩︎
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