18. März 2021, 19:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Es ist für viele Familien eine große Belastung, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Es kann nicht nur altersschwache Menschen treffen, sondern auch junge Erwachsene oder Kinder, die aufgrund von Erkrankungen eine spezielle Pflege benötigen. Bei den Betroffenen wird ein Pflegegrad ermittelt, der darüber entscheidet, wie viel finanzielle Unterstützung sie erhalten. Ein neues Online-Tool kann diesen berechnen.
Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrades spielt für die Pflege eine große Rolle, denn dieser legt die Höhe der finanziellen Unterstützung fest. Bislang konnten Angehörige und Betroffene vor der Einschätzung eines Gutachters nur vermuten, in welchen Pflegegrad jemand eingestuft wird. Ein neues Online-Tool des Sozialverbands Deutschland (SoVD) schafft nun mehr Klarheit – es kann den Pflegegrad berechnen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine garantierte Zusage.
Mit Online-Tool in wenigen Schritten zur Pflegegrad-Prognose
Der neue Pflegegradrechner fordert in verschiedenen Modulen Auskünfte über die pflegebedürftige Person ein. Im ersten Modul „Beweglichkeit“ erscheinen z. B. Fragen wie „Können Sie Treppen zwischen zwei Etagen bewältigen?“ oder „Können Sie von einer erhöhten Sitzfläche, wie der Bettkante, einem Stuhl oder der Toilette, aufstehen und sich auf einen Rollstuhl, Toilettenstuhl oder Sessel umsetzen?“ Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können die Fragen beantworten, um eine Prognose für den Pflegegrad zu bekommen.
Allerdings handelt es sich dabei nur um eine Orientierung. Das Online-Tool ersetzt nicht den Gutachter und die Einschätzung der Pflegekasse, die letztendlich den Pflegegrad bestimmt. Die Prognose soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Planung helfen, denn zwischen den einzelnen Stufen bestehen finanzielle Differenzen von mehreren hundert Euro pro Monat (weitere Informationen dazu unten). Durch das Online-Tool bekommen Angehörige eine Orientierung, mit wie viel Unterstützung sie rechnen können – also ob beispielsweise ein Pflegeheim finanziell machbar ist oder doch eine Pflege zu Hause nötig sein wird. „Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinanderzusetzen“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
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Gutachter ermittelt den realen Pflegegrad
Es gibt fünf Pflegegrade, in die pflegebedürftige Menschen eingeteilt werden können. Sie bestimmen, welche Leistung der Versicherte durch die Pflegekasse erhält. Allerdings ist für die Beurteilung neben einem schriftlichen Antrag auch eine Beurteilung durch einen Gutachter nötig. Bei dem Hausbesuch werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen, sowie die Selbstständigkeit überprüft. So soll sichergestellt werden, dass die Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht vorgetäuscht wird oder Patienten sich aus Scham selbst überschätzen oder verstellen. Nach der Begutachtung des Patienten entscheidet die Pflegekasse über die letztendliche Stufe.
Pflegegrad | maximale monatliche Leistung |
---|---|
1 | – |
2 | 316 Euro |
3 | 545 Euro |
4 | 728 Euro |
5 | 901 Euro |
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Einen Pflegegrad zu bekommen, der den Einschränkungen angemessenen ist, ist sowohl für die Betroffenen als auch die Angehörigen wichtig. So bekommt bspw. ein Versicherter, der in den zweiten Pflegegrad eingestuft wurde, laut Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2021 monatlich maximal 316 Euro Pflegegeld. In der fünften Pflegestufe sind es maximal 901 Euro. Um diesbezüglich Planungssicherheit zu haben, ist es sinnvoll, sich den Pflegegrad schon vor der offiziellen Entscheidung im Online-Tool berechnen zu lassen.