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Bei Rezepten

So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten

Frau schaut sich Medikamente an
Wenn Zuzahlungen für Medikamente die finanzielle Belastungsgrenze überschreiten, kann die Krankenkasse eine Befreiung gewähren. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

20. Januar 2025, 16:37 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Für gesetzlich Versicherte können Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Hilfsmittel eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Doch es gibt Lösungen: Mit einer Zuzahlungsbefreiung lässt sich diese Last reduzieren. Wie die Befreiung funktioniert, was Sie beachten müssen und wer keine Arzneimittelzuzahlung leisten muss, erfahren Sie hier.

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Egal, ob es sich um verschreibungspflichtige Medikamente oder Krankenhausaufenthalte handelt – gesetzlich Versicherte tragen einen Teil der Kosten selbst. Diese Zuzahlungen kann man jedoch begrenzen. Die sogenannte „gesetzliche Belastungsgrenze“ stellt sicher, dass niemand überfordert wird.

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Was Versicherte über Zuzahlungen bei Arzneimitteln wissen sollten

Der Arzt stellt in der Regel ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente aus, und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür. Der Versicherte zahlt jedoch einen Eigenanteil, der sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • Zuzahlung pro Packung: zehn Prozent des Verkaufspreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
  • Ausnahmen: Die Zuzahlung übersteigt nie die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Zudem sind gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche von Zuzahlungen befreit. Die Krankenkasse übernimmt auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Kinder unter zwölf Jahren sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.1

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Zuzahlung nur bis zur Belastungsgrenze

Die jährliche Höchst- bzw. Belastungsgrenze verhindert, dass Versicherte finanziell überfordert werden. Für Zuzahlungen, die über diese Grenze hinausgehen, kann die Krankenkasse eine Befreiung ausstellen. 

Die Grenze beträgt zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, für chronisch kranke Versicherte ein Prozent. Die Apotheken bieten einen Zuzahlungsrechner, mit dem man schnell herausfinden kann, wo die eigene Belastungsgrenze liegt. 

Berechnung der Belastungsgrenze

Die Belastungsgrenze orientiert sich am gesamten Familienbruttoeinkommen der Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das betrifft in der Regel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Die Krankenkasse berücksichtigt Kinder bis zu dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden – unabhängig davon, ob sie selbst versichert sind. Ab dem darauffolgenden Jahr muss das Kind jedoch über die Familienversicherung abgesichert sein. Nicht zu den Angehörigen zählen die Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

Diese Berechnung umfasst jedoch nicht nur Zuzahlungen für Arzneimittel, sondern auch Eigenanteile für stationäre Behandlungen, Heilmittel oder häusliche Krankenpflege. Zusätzlich berechnet man folgende Einnahmen zum Lebensunterhalt:

  • Arbeitseinkommen
  • Renten (z. B. Altersrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten)
  • Mieteinnahmen
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Man berücksichtigt bei der Berechnung kein Kindergeld, Wohngeld, Pflegegeld oder Elterngeld bis zu 300 Euro. Und auch die persönliche Belastungsgrenze berechnet man jedes Jahr neu. Eine Tabelle aller anrechenbaren und nicht anrechenbaren Einkünfte finden Versicherte im Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen.2

So funktioniert der Antrag auf Befreiung

Nachdem man seine individuelle Belastungsgrenze ermittelt hat, ist es wichtig, die Zuzahlungen, die über diesen Betrag hinausgehen, im Kopf zu behalten, da die Krankenkasse einen nicht automatisch informiert. Kommt es zu einer Überschreitung der Belastungsgrenze, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Hierfür gibt es Formulare auf telefonische Anfrage oder online.

Schritte zum Antrag wären:

  • Quittungen sammeln: Alle Zuzahlungen müssen nachweisbar sein.
  • Antragsformular anfordern: Formulare sind online oder telefonisch bei der Krankenkasse erhältlich.
  • Unterlagen beilegen: Einkommensnachweise (bei chronisch Kranken zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung)

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Versicherte einen Befreiungsbescheid. Ab diesem Zeitpunkt entfallen für das laufende Jahr alle weiteren Zuzahlungen.

Besondere Regel bei schweren Erkrankungen

Für bestimmte schwerwiegende Erkrankungen können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist, dass diese Arzneimittel nach medizinischen Kriterien als Therapiestandard gelten.

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Schon jetzt aktiv werden

Weiß man bereits zu Jahresbeginn, dass die Belastungsgrenze erreicht werden wird, kann man laut Deutschem Apothekerverband (DAV) eine Vorauszahlung leisten. Diese entspricht der Höhe der persönlichen Belastungsgrenze. Nach Zahlung ist der Versicherte für das gesamte Jahr von Zuzahlungen befreit.

Mit Material von dpa

Themen Krankenkasse

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit. Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. (aufgerufen am 20.01.2025) ↩︎
  2. Verbraucherzentrale. Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse. (aufgerufen am 20.01.2025) ↩︎
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