18. Juli 2023, 11:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Hilfe, ich kann nicht mehr! Wer vermutet, an Long Covid zu leiden, ist oft verzweifelt. Denn jetzt braucht es spezialisierte Ärzte und besondere Therapieangebote. Hier sind die Anlaufstellen.
Andauernde Erschöpfung, Atemnot, Herzprobleme: Wer auch Monate nach einer Coronainfektion noch unter Spätfolgen – also Long Covid – leidet, braucht Hilfe. Das können Sie tun.
Übersicht
Erster Schritt zur Hilfe bei Long Covid ist die Diagnose
Wer befürchtet, Long Covid zu haben, kann sich an spezialisierte Ärzte wenden. So haben viele Kliniken Long-Covid-Sprechstunden oder gar -Ambulanzen eingerichtet. Auch einige Arztpraxen bieten entsprechende Angebote. Das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis listet die Anlaufstellen in Kliniken online auf, die Betroffenen-Organisation Long Covid Deutschland ebenfalls die Ambulanzen sowie Praxen.
Die Ärzte bemühen sich bei diesen Stellen um eine sichere Diagnose der oft diffusen Symptome und erstellen ein Therapiekonzept.
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Reha: Therapiert werden und Bewältigungsstrategie lernen
Betroffene können eine spezialisierte stationäre oder ambulante Rehabilitation (Reha) machen. Es gibt symptomspezifische Angebote für Behandlungen von bspw. Lungenbeschwerden oder Störungen des Nervensystems, bei denen der Gesundheitszustand verbessert werden soll.
Menschen mit Belastungsintoleranz können während einer Reha lernen, in einem neuen Alltag zurechtzukommen. Etwa durch das sogenannte Pacing: Man lernt, das Tempo des Alltags unter Kontrolle zu haben und auf die Bremse zu treten, wenn die Anstrengung zu groß wird.
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Was beim Reha-Antrag zu beachten ist
Den Antrag stellen die Betroffenen selbst, Hausarzt und Hausärztin können beraten. Alle Versicherten gesetzlicher Kassen haben ein Recht auf Reha – auch Rentner, mitversicherte Partner und Kinder. Aber die Krankenkassen zahlen die Maßnahmen nur dann, wenn keine anderen Kostenträger zuständig sind.
Wer muss die Kosten übernehmen?
Betroffene, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund der Erkrankung gefährdet ist, wenden sich daher am besten an die Rentenversicherung. Dabei ist es egal, ob man berufstätig oder gerade arbeitssuchend ist, erläutert die Deutsche Rentenversicherung.
In bestimmten Fällen kann Long Covid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden, etwa bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Labor. Dann ist die Unfallversicherung zuständig.
Für Menschen in Rente sowie Mütter und Väter, die sich hauptberuflich zu Hause um die Kinder kümmern, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Für Kinder und Jugendliche bestehe grundsätzlich eine gleichrangige Zuständigkeit der Renten- und Krankenversicherung, so die Deutsche Rentenversicherung. Aber auch Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Bundesagentur für Arbeit können für alle Betroffenen Kostenträger sein.
Sonderregeln für Privatversicherte
Bei Privatversicherten entscheidet laut Verbraucherzentrale der Versicherungsvertrag, ob eine Reha-Maßnahme vom Unternehmen übernommen wird. Ist das nicht der Fall und man zahlt etwa als Selbstständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, habe man in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha.
Mit Material von dpa