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RKI

Neue Regelung für Corona-Isolationszeit in Kraft 

corona-isolation: Selbsttest
Gesundheitsminister Karl Lauterbach empfiehlt die fünftägige Corona-Isolation mit einem Test abzuschließen. Das Freitesten könne mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Labortest erfolgen. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

3. Mai 2022, 10:51 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

In der Corona-Krise kommen die nächsten Lockerungen. Wenn man sich infiziert hat, muss man sich nicht mehr so lange zu Hause absondern. Ausdrücklich angeraten wird aber noch ein finaler Sicherheits-Check.

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Die vorgeschriebene Corona-Isolation für Infizierte kann künftig in der Regel schon nach fünf Tagen enden – mit einem „dringend empfohlenen“ negativen Test zum Abschluss. Das sehen neue Leitlinien vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am Montag (2. Mai) veröffentlichte.1

Weiterhin Anordnung der Corona-Isolation durch Gesundheitsämter

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bekräftigte, dass die Isolation weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet werden soll. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab enden. Die konkrete Umsetzung nach der Empfehlung von RKI und Bundesministerium liegt bei den Ländern.

Kürzere Krankheitsverläufe bei Omikron

Lauterbach sprach insgesamt von einer „Lösung mit Augenmaß“. Auf der Grundlage kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 könne die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden. Die weiter vorgesehene Anordnung durch die Gesundheitsämter gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, „dann gefährdet er de facto ihr Leben“. Lauterbach hatte Anfang April ein zunächst angekündigtes Ende der Pflicht-Isolation wieder zurückgenommen (FITBOOK berichtete).

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Bitte freitesten

Der Minister machte deutlich, dass die meisten Länder nun diese Linie umsetzen dürften. Mehrere haben schon Neuregelungen bekannt gegeben. Das dringend empfohlene abschließende Freitesten könne mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Labortest erfolgen, erläuterte er. Wenn Infizierte sich dabei nicht negativ testen könnten, bestehe die angeordnete Isolation natürlich über den fünften Tag hinaus fort. Dies gelte auch, wenn man am fünften Tag noch Krankheitsanzeichen habe. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen abschließende Freitests verpflichtend und nicht nur dringend empfohlen sein.

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Kritik an Freitestung durch Bürgertests

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen. „Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben“, sagte Vorstand Eugen Brysch der „Deutschen Presse-Agentur“. Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, bräuchten Schutz und Sicherheit. „Sie dürfen nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. Ein Schnelltest kann das nicht garantieren.“ Daher sei bei allen mit Kontakt zu Pflegebedürftigen und Kranken eine PCR-Freitestung nötig.

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, sprach sich für weitergehende Lockerungen aus. Nach fünf Tagen Corona-Isolation sollten die Menschen ohne zusätzliche Freitestung wieder zur Arbeit gehen können – „auch in Pflegeheimen und Kliniken“, sagte er am Dienstag der „Rheinischen Post“.

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Angesichts der seit Wochen hohen Zahl an Neuinfektionen kommen die Gesundheitsämter mancherorts mit Isolationsanordnungen nicht mehr hinterher – teils kommen amtliche Schreiben erst mit Verspätung.

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Quellen

Themen Coronavirus
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