19. Dezember 2022, 13:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Mit den Bonusprogrammen gesetzlicher Krankenkassen können Versicherte sich teils mehrere Hundert Euro erarbeiten. Aber nur dann, wenn erbrachte Leistungen fristgerecht nachgewiesen werden.
Ob für die Impfung, die sportliche Aktivität oder die Vorsorgeuntersuchung: Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen ihre Versicherten mit einer Geldprämie für gesundheitsförderliches Verhalten. Bonusprogramm oder Bonusmodell nennt sich das Angebot. Wer in diesem Jahr noch geförderte Maßnahmen unternehmen möchte, sollte sich ranhalten. Wer schon Teile des Programms erfüllt hat, sollte den Nachweis fristgerecht einreichen.
Übersicht
Wie funktionieren Bonusprogramme bei Krankenkassen?
Krankenkassen müssen ihren Versicherten seit 2015 Bonusprogramme anbieten. Wie dieses genau aussieht bzw. welche Gesundheitsmaßnahmen die jeweilige Krankenkasse in welcher Form belohnt, variiert. Prinzipiell können gesetzlich Versicherte durch Vorsorgemaßen oder sportliche Aktivitäten Punkte sammeln und über das Einreichen von Nachweisen über Bonushefte oder Apps Geldprämien erhalten. Dies erfolgt je nach Kasse nach bestimmten „Spielregeln“. Versicherte sollten sich bei ihrer Kasse informieren, wie sie entsprechende Prämien bekommen können. Zu den Leistungen, die mit „Bonuspunkten“ belohnt werden, zählen zum Beispiel:
- Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen
- Impfungen
- Sehtests
- Sport- und Fitnesskurse
- Mitgliedschaft im Sportverein/Fitnessstudio
- Sportveranstaltungen (Start-/ Teilnahmegebühren)
- u.v.m.
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Krankenkassen-Bonusprogramm: Frist für Einreichung von Nachweisen checken
Laut der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) unterscheiden sich die Fristen zur Einreichung der Nachweise für das Bonusprogramm bei den Krankenkassen. Üblich sind folgende Stichtage:
- bis zum 31. Januar 2023
- bis zum 31. März 2023
Es gibt aber auch andere Regelungen, abhängig von der Kasse: Die Techniker Krankenkasse gewährt ihrerseits Mitgliedern laut Website eine dreimonatige Frist nach 12 Monaten Zeit für die „Bonuspunktejagd“ – wer bspw. von Dezember 2021 bis November 2022 gesammelt hat, muss bis Februar 2023 einreichen. An die Barmer Krankenkasse können Versicherte Bonushefte für das Jahr 2022 noch bis 31.12.2023 senden bzw. über die App eingereichen. Der Nachweis für eine Gutschrift von Bonuspunkten muss bei der DAK innerhalb von 24 Monate nach Durchführung der Maßnahme vorliegen.
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Versicherte verzichten oft aus Unwissenheit auf Geld
„Allerdings verschenken Krankenversicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nach unseren Erfahrungen oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit“, sagt GVI-Präsident Siegfried Karle. Darum sollten sich Versicherte bei Fragen zum Programm rechtzeitig an ihre Krankenkasse wenden.
Noch bis ins Jahr 2021 mussten Versicherte oftmals eine bestimmte Anzahl an gesundheitsfördernden Maßnahmen absolvieren, um die Prämien oder Kostenzuschüsse überhaupt zu erhalten. Das sei aufgrund einer gesetzlichen Änderung nicht mehr der Fall, teilt die Organisation mit. Inzwischen werde jede Einzelmaßnahme vergütet.
Mit Material von dpa