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Studie beweist

Krankenhausreform könnte Tausende Leben retten

Krankenhaus
Die geplante Krankenhausreform könnten Tausende Leben retten, das zeigt eine Studie Foto: Getty Images

23. Juni 2023, 17:59 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Was ist im Fall behandlungsbedürftiger gesundheitlicher Probleme wichtiger: eine schnelle Erreichbarkeit der Einrichtung oder eine auf das Krankheitsbild ausgerichtete Spezialisierung? Diese Frage spaltet. Dabei zeigt eine Studie, dass das eine das andere nicht ausschließen muss – und liefert auch darüber hinaus schlagkräftige Argumente für die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Krankenhausreform.

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Eine übersichtliche Karte, welche die jeweiligen Kompetenzen der bundesweiten Klinken aufzeigt – die möchte Gesundheitsminister Karl Lauterbach für Deutschland durchsetzen. Daneben beinhaltet seine geplante Krankenhausreform auch eine veränderte Art der Finanzierung. Ziel des Ganzen: eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, für deren Umsetzung eine eigene Regierungskommission gegründet wurde. Ohne diese Reform drohe jeder vierten Einrichtung die Schließung, so Lauterbachs Überzeugung, worunter in der Konsequenz auch Patienten leiden müssten. Ob er sie durchsetzen kann, ist noch fraglich, zumal die Krankenhausplanung Ländersache ist. Dazu später mehr. Nun liefert eine aktuelle Studie der genannten Kommission dem SPD-Abgeordneten Argumente – Zahlen, die belegen wollen, dass man durch die Krankenhausreform Tausende Leben retten könnte.1

Krankenhausreform könnte Tausende Leben retten

„Aus der gegenwärtigen Situation, in der Krankenhäuser mit wenigen Ausnahmen potenziell alle Leistungen erbringen können, resultieren Qualitätsdefizite, eine erhöhte Morbidität und Mortalität, aber auch vergleichsweise hohe Kosten und ein weniger effizienter Personaleinsatz.“ So wird die Grundlage der Studie in der Veröffentlichung zusammengefasst. Umgekehrt scheint die geplante Reform messbare Vorteile zu bringen – Leben retten zu können. Unterteilt in die drei Krankheitsfelder Krebs, Schlaganfall und Gelenksersatz zeigt die Studie auf, wie es sich auf die Prognose von Patienten auswirken würde, wenn die Krankenhausreform durchgesetzt würde.

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Fast 5000 Schlaganfall-Tode vermeidbar

Schlaganfallpatienten benötigen eine möglichst zeitnahe und auf ihren Befund angepasste Behandlung. Eine solche können demnach Kliniken mit einer zertifizierten „Stroke-Unit“, also einer Schlaganfall-Abteilung, bieten. Doch davon gebe es in Deutschland nur 328, 1049 weitere Krankenhäuser behandeln Schlaganfallpatienten ohne entsprechende Abteilung. Für diese Patienten verschlechtert sich die Prognose laut der Studie deutlich. Der Anteil an Todesfällen innerhalb eines Jahres liege bei ihnen bei rund 30,4 Prozent. Von den Patienten, die in einer Einrichtung mit Stroke-Unit behandelt werden, sterben dagegen nur rund 23,9 Prozent. Zusammengerechnet ließen sich 4969 Leben von Schlaganfallpatienten retten, würden sie einzig in den 328 spezialisierten Kliniken behandelt – auch wenn dies für die Anfahrt einen potenziellen Umweg bedeuten könnte. Die Regierungskommission kommt bei ihrer Berechnung auf eine zusätzliche Fahrzeit von nur rund 23,9 Minuten, würde man sich auf Stroke-Unit-Standorte beschränken.

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20.000 mehr Lebensjahre für Krebspatienten

Zwischen 35 und 84 Prozent aller Krebspatienten werden in Zentren behandelt, die gemäß der Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft zertifiziert sind, heißt es in der Arbeit. Es sollten 100 Prozent sein, zeigt sich. Denn für Patienten würde die Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung einen messbaren „Vorteil im Gesamtüberleben“ bedeuten. Für Lungenkrebspatienten erhöhe sich die Überlebenswahrscheinlichkeit um immerhin drei Prozent – für Brustkrebspatienten sogar um und 23 Prozent, also fast ein Viertel. Besonders plastisch macht es die Umrechnung in zu rettende Lebensjahre: „Über alle elf Krebsarten summiert sich das Potenzial auf über 20.000 Lebensjahre jährlich“, schreibt die Regierungskommission.

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Viele Komplikationen in der Endoprothetik vermeidbar

Jede Operation birgt Risiken. So auch solche im Bereich Endoprothetik (= künstlicher Ersatz von Gelenken durch Prothesen). Das Ziel sollte sein, die Notwendigkeit einer Revisionsoperation zu vermeiden. Die Kommission schreibt, dass die Anzahl der bereits durchgeführten Eingriffe mit der Ergebnisqualität zusammenhängt. Heißt: Patienten, die ein neues Hüft- oder Kniegelenk benötigen, sollten sich in einer Klink operieren lassen, die auf dem jeweiligen Gebiet zumindest eine gewisse Mindestfallzahl erreicht. Für ihre Berechnungen hat die Kommission eine theoretische Mindestfallzahl von 150 für Hüft- und 100 für Knieoperationen definiert. Doch selbst diesen recht niedrig angesetzten Werte erreichten demnach nur 22 bzw. 34 Prozent der deutschen Kliniken, die genannte Eingriffe durchführten. „Die Potenzialanalyse zeigt, dass jährlich 397 bzw. 212 Revisionsoperationen vermieden werden können, wenn alle primären (…) Implantationen in Zentren mit der genannten Mindestfallzahl durchgeführt werden.“ Läge man die Mindestfallzahl etwas höher an, auf jeweils 200 Hüft- und 150-Knieoperationen, wären demnach sogar jährlich rund 447 bzw. 269 Eingriffe vermeidbar.

Woran die Krankenhausreform scheitern könnte

Karl Lauterbach will durchbringen, dass Kliniken sich künftig nur noch zu rund 40 Prozent aus Fallpauschalen finanzieren müssen, also aus der Bezahlung für erfolgte Behandlungen. 60 Prozent sollen Vorhaltepauschalen darstellen, die Einrichtungen also bereits dafür Geld erhalten, die nötige Technik und qualifiziertes Personal für bestimmte Leistungen zur Verfügung zu stellen. Der strukturelle Aspekt der Krankenhausreform dagegen eckt an.

Pläne sind verfassungswidrig

Auf seiner geplanten Krankenhauskarte will Lauterbach Einrichtungen in drei Versorgungsstufen einteilen.

  • Ganz oben stünden dabei Universitätskliniken, die alle Fachrichtungen anbieten – eine sogenannte Maximalversorgung.
  • An zweiter Stelle: regionale Krankenhäuser mit fachlicher Spezialisierung.
  • Und dahinter die wohnortnahe Grundversorgung.

Zahlreiche Einrichtungen dürften gemäß der Reform viele Behandlungen und Operationen nicht mehr durchführen. Die immer noch bedeutende Fallpauschale würde also zu großen Teilen wegfallen und das für sie natürlich ein Existenzrisiko bedeuten. Deshalb stellen sich die Länder gegen die Reform. Das Recht ist auf ihrer Seite. So belegt ein von den Gesundheitsministerien Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenes Gutachten, dass das Grundgesetz „weder für das Krankenhauswesen im Allgemeinen noch für die Krankenhausplanung im Besonderen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes“ vorsieht.

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