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Gilt ab 1. November

Ab sofort keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte in Quarantäne

Ungeimpfte Lohnerstattung: Männerhand lehnt Spritze ab
Ungeimpfte müssen zukünftig auf die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall verzichten Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

1. November 2021, 15:04 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ungeimpfte Arbeitnehmer haben bislang eine Lohnerstattung erhalten, wenn sie in Quarantäne mussten. Die Regelung fällt nun weg. Es gibt jedoch Ausnahmen.

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Wer als Arbeitnehmer nicht gegen Corona geimpft ist und sich in Quarantäne begeben muss, bekam bislang den Verdienstausfall erstattet. Die Lohnfortzahlung fällt ab dem 1. November weg. So hat es die Mehrzahl der Gesundheitsminister der Länder Ende September beschlossen. Zwei Bundesländer haben den Beschluss nicht mit abgesegnet: Bremen und Thüringen. Wer von der Neuregelung betroffen ist? Erwachsene, für die eine Impfempfehlung ausgesprochen wurde und die sich auch impfen lassen könnten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Lohnerstattung für Zeit in Quarantäne

Bislang sah die Regelung folgendermaßen aus: Wer als Beschäftigter wegen einer verhängten Quarantäne nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung für den finanziellen Ausfall. Der Arbeitgeber geht dabei in Vorleistung. Anschließend erstattet der Staat das Geld auf Antrag des Arbeitgebers. Während des Arbeitsausfalls kann der Lohn maximal für sechs Wochen in voller Höhe erstattet werden. Ab der siebten Woche werden dann nur noch 67 Prozent des Verdienstausfalles zuerkannt. Ab da an liegt die Obergrenze für den Betrag bei 2.016 Euro. Diese Lohnerstattung fällt ab sofort für viele Arbeitnehmer weg.

Wer ist nicht von der Neuregelung betroffen?

Jeder Erwachsene, der sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, ist von der Neuregelung ausgenommen. Denn infizierte Arbeitnehmer haben generell einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bis Jahresende sind auch Schwangere und Stillende nicht betroffen. Eine Entschädigung für den finanziellen Ausfall erhalten zudem alle, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine Empfehlung zur Impfung vorliegt bzw. vorlag. Auch Beamte sind von der Neuregelung ausgenommen.

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Warum wird die Regelung zur Lohnfortzahlung geändert?

Die Gesundheitsminister der Länder halten es für unsolidarisch, dass der Verdienstausfall für Ungeimpfte in Quarantäne weiterhin steuerlich gestemmt wird. Denn es gebe für jeden Bürger mittlerweile ein Angebot zur Impfung gegen Covid-19. Schon im Bundesinfektionsschutzgesetz ist im Paragraf 56 geregelt, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn eine Quarantäne durch eine vorherige Impfung hätte ausbleiben können. Bis vor kurzem gab es bundesweit jedoch nicht ausreichend Impfstoff, mit der Folge, dass sich nicht jeder impfen konnte, der es wollte. Eine Situation, die sich inzwischen geändert hat.

So verteidigt der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg Manfred Lucha die Neuregelung. In einem Radiointerview mit „Deutschlandfunk“ spricht er von einer „Pandemie der Ungeimpften“. Es sei ausreichend informiert worden und es gebe ausreichende Angebote zur Impfung. „Jetzt entscheiden alle, die sich leider bis jetzt nicht impfen lassen, auch darüber, dass sie über diese staatliche Solidarität nicht mehr verfügen können.“

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Kritik gegen den Beschluss zum Ende der Lohnerstattung bei Quarantäne

Sozialverbände kritisieren die Neuregelung zum Ende der Lohnerstattung im Fall einer Quarantäne. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat dazu eine eindeutige Position: „Wenn wir wollen, dass sich mehr Menschen freiwillig impfen lassen, dann ist es weitaus besser, dafür zu werben, als den Druck auf die Ungeimpften immer weiter zu erhöhen.“ Das Ende der Lohnfortzahlung im Quarantänefall stifte Unruhe und Verunsicherung. Die Neuregelung spalte die Gesellschaft und Belegschaften in Betrieben. Eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ lehnen die Gewerkschafter ab.

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Wer muss eigentlich in Quarantäne?

Inzwischen müssen sich fast nur noch nicht geimpfte Personen in Quarantäne begeben. Wer vollständig geimpft ist, ist meist von der gesetzlichen Maßnahme nicht betroffen. Quarantäne muss eingehalten werden, wenn man Kontakt zu jemandem hatte, der mit Corona infiziert ist. Für zehn Tage gilt die Regelung zudem für Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten. Gebiete, in denen eine Variante des Coronavirus auftritt, werden als Virusvariantengebiete bezeichnet. Reiserückkehrer aus diesen Gebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne.

Quellen:

Themen Coronavirus
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