16. März 2023, 5:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten fürs Gym? Ein gesundes Mitglied steht immerhin in ihrem Interesse. FITBOOK hat daher bei einigen Krankenkassen Deutschlands nachgefragt, um herauszufinden, ob und wie Krankenkassen einen sportlich aktiven Klienten belohnen.
Fitnessstudios erfreuen sich in Deutschland trotz eines Dämpfers durch die Corona-Pandemie weiterhin großer Beliebtheit. Laut Statista gab es im Jahr 2021 rund 9,26 Millionen Mitglieder in der Bundesrepublik. Die Freude am Pumpen ist auch absolut verständlich, da Sport unfassbar wichtig und essenziell für die Gesundheit ist und nicht zuletzt für tolle Körperformen sorgt. Höchstwahrscheinlich wäre die Zahl der Gym-Nutzer noch höher, wenn eine Mitgliedschaft nicht so teuer wäre. Was viele Menschen aber gar nicht wissen: Unter Umständen beteiligen sich Krankenkassen an den Kosten für das Fitnessstudio. Manche arbeiten mit Boni oder mit Prämien. Hier ein Einblick in unterschiedliche Möglichkeiten.
Übersicht
Wie stehen die Krankenkassen zu Fitnessstudio-Kosten?
Kranke Mitglieder sind teurer als gesunde, deshalb begrüßen und unterstützen Krankenkassen zunächst grundsätzlich jegliche gesundheitsförderliche Maßnahmen. Dennoch ist das Angebot der Kassen sehr unterschiedlich. Ein einfacher Blick in den Leistungskatalog der Versicherung kann dabei helfen, herauszufinden, ob man Unterstützung bekommt. FITBOOK hat zudem bei der Debeka BKK, der Techniker Krankenkasse, IKK classic, BARMER, AOK und der Kaufmännischen Krankenkasse diesbezüglich nachgehakt.
Die Techniker Krankenkasse
Die TK unterstützt ihre Mitglieder nur bei den Kosten des Fitnessstudios, wenn neben den monatlichen Gebühren noch eine extra Kursgebühr gezahlt werden muss. Sind die Kurse, die vom Fitnessstudio angeboten werden, dagegen schon mit in den regulären Beiträgen enthalten, übernimmt die Krankenkasse diese Kosten nicht. Wenn die Kurse übernommen werden sollen, muss man sich diese von einer Zentralen Prüfstelle genehmigen lassen. Alternativ können die Mitglieder der TK zweimal pro Kalenderjahr an Gesundheitskursen der Krankenkasse teilnehmen.
Barmer
Die Barmer erklärt, sie biete keine Zuschüsse für Mitglieder eines Fitnessstudios an, da der Gesetzgeber dies untersage. Allerdings bietet die Krankenkasse Bonusprogramme an, bei welchen Punkte gesammelt werden können. Diese sind einlösbar und erlauben eine Rückerstattung von bis zu 150 Euro. Das erhaltene Geld steht natürlich zu freien Verfügung und kann dann anderweitig genutzt werden. Ebenso beteiligt sich die Barmer an Kursen und Präventionsmaßnahmen, wenn diese ein Gütesiegel der Zentralen Prüfstelle Prävention besitzen. Die Kurse gehen von Cyberfitness (Virtuelles Training) über Rückentraining bis hin zu Seminaren zur Stressbewältigung, Entspannung oder Suchtmittelprävention.
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AOK
Da die AOK regional organisiert ist, gibt es ungefähre Richtlinien, an die sich die regional organisierten Ableger halten, allgemein erstattet die AOK bis zu 60 Euro, wird uns erklärt. Dennoch können leichte Unterschiede von Region zu Region bestehen. Die AOK Nordost zum Beispiel erlässt bis zu 50 Euro in der dazugehörigen Bonus-App. Außerdem unterstützt die AOK „Gesundheitsbewusste, Sportliche, Familien und Kinder mit einer Vielzahl an Prämien- und Bonusprogrammen sowie Gesundheitskonten“, sagt Dirk Becker, Pressesprecher der AOK Nordost.
IKK classic
Die IKK bietet Geldboni oder Zuschüsse an. Wenn man Mitglied in einem Sportverein oder Fitnessstudio ist, kann man seine Rechnung per App oder online bei der IKK hochladen. 25 Euro gibt es für eine aktive Mitgliedschaft oder 20 Trainingseinheiten im Jahr.
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Kaufmännische Krankenkasse
Die KKH bezuschusst Beiträge über Bonusprogramme. Sportlich aktive Mitglieder erhalten dafür dann ein jährliches Gesundheitsbudget von bis zu 60 Euro Aktiv-Bonus. Falls weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Zahnvorsorge, Impfungen, Hautkrebs-Screening etc. durchgeführt werden, kann sich diese Prämie über den Vorsorge-Bonus individuell noch weiter erhöhen.
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Debeka BKK
Bei der Debeka BKK werden aufgrund von aufsichtsbehördlichen Vorgaben keine Monats- oder Mitgliedschaftsbeiträge in Fitnessstudios bezuschusst. Anders sieht es bei der privaten DEBEKA aus. Dort bekommt man eine Beitragsrückerstattung, wenn man keine Rechnungen einreicht.
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Fazit: Krankenkassen fördern sportliche Aktivitäten
Auch wenn die Krankenkassen nicht direkt die Kosten für ein Fitnessstudio übernehmen dürfen, fördert ein Großteil von ihnen dennoch Bewegung und sportliche Aktivitäten. Ob durch Bonusverfahren, eigene Kursangebote oder teilweise Rückerstattung: Bei den Krankenkassen lassen sich so manche Vorteile nutzen. Im Zweifel fragen Sie einfach bei Ihrer persönlichen Krankenkasse nach, wie sie das genau handhabt oder schauen selbst im Leistungskatalog nach.