6. Dezember 2021, 15:03 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Gesetzlich Versicherte verschenkten 2021 bundesweit 6,5 Milliarden Euro, weil sie nicht zu einer anderen Krankenkasse mit günstigerem Tarif wechselten. Wie ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse funktioniert, erklären Verbraucherschützer.
Gesetzliche Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag zum normalen Beitrag verlangen. Je nach Krankenkasse kann der Beitrag variieren. Schon im Januar 2021 erhöhten viele Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag. Der liegt derzeit bei rund 1,3 Prozent, angerechnet auf das Bruttogehalt. Erhöht die Krankenkasse den Beitrag, hat man gesetzlich ein Sonderkündigungsrecht und kann mit Ablauf von zwei Kalendermonaten zu einer anderen Krankenkasse wechseln, die einen besseren Tarif anbietet. Seit 2021 besteht zudem eine verkürzte Bindungsfrist. Nun kann man alle zwölf Monate die Kasse wechseln.
6,5 Milliarden Euro könnten durch den Wechsel der Krankenkasse eingespart werden
Es ist ein Durchschnitt. Aber wechselten alle gesetzlich Versicherten in eine Krankenkasse, die einen bundesweit günstigeren Tarif anböte, zum Beispiel mit nur 0,39 Prozent, würden insgesamt 6,5 Milliarden Euro eingespart. Innerhalb des jeweiligen Bundeslandes können Versicherte prinzipiell die Krankenkasse wechseln. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg verlangen die günstigsten Krankenkassen nur 0,35 Prozent an Zusatzbeiträgen. Im teuersten Tarif berappt man 2,5 Prozent.
Rechenmodell: Gesetzlich Versicherte mit einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro können durch den Wechsel in eine günstigere Krankenkasse jährlich bis zu 624 Euro einsparen. 323 Euro weniger wären drin, wer 30.000 Euro im Jahr verdient. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat eine Liste veröffentlicht, auf der man die verschiedenen Krankenkassen mitsamt der Zusatzbeiträge bundesweit vergleichen kann.
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Wie viel übernimmt der Arbeitgeber an Zusatzbeiträgen?
Generell geben die meisten Kassen Ende des Jahres Bescheid, ob und in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag anheben. Das geschieht schriftlich, mit der Information über die Erhöhung, das Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages sowie mit einer Übersicht der Zusatzbeitragssätze des GKV.
Arbeitnehmer und Rentner zahlen seit Januar 2019 die Hälfte des Zusatzbeitrages, schreiben die Experten der Verbraucherzentrale. Die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen oder vom Träger der Rentenversicherung. Wer freiwillig versichert ist, zum Beispiel Selbstständige, zahlt den Beitrag und auch den Beitragsanteil aus dem Zusatzbeitrag selbst. Dieser wird bei Pflichtversicherten wiederum direkt vom Lohn abgezogen. Der jeweilige Träger übernimmt den Zusatzbeitrag bei Pflichtversicherten, die Arbeitslosengeld I oder II (ALG), Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Wer über den Ehepartner oder die Familie mitversichert ist, zahlt keinen Zusatzbeitrag.
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Beim Wechsel in eine andere Krankenkasse einiges bedenken
Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag und teilt das schriftlich mit, hat man ein Sonderkündigungsrecht und kann die Krankenkasse wechseln. Und zwar bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Die neue Krankenkasse führt dann alle Modalitäten durch. Allerdings muss die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende eingehalten werden.
Die Experten der Verbraucherzentrale rechnen vor: „Erhebt Ihre Krankenkasse ab 1. Januar 2021 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2021 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2021 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2021.“
Aber: Es ist wichtig, rechtzeitig eine neue Krankenkasse auszuwählen, damit die Fristen eingehalten werden. Dann spart der Wechsel der Krankenkasse richtig Geld. Außerdem sollte nicht allein der günstigste Tarif entscheiden, sondern das Leistungsangebot der Krankenkasse in die Entscheidung für einen Wechsel miteinbezogen werden. Das ist nicht bei allen gesetzlichen Kassen gleich und individuell zu betrachten.
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Quellen
- Check24 GmbH. Gesetzliche Krankenkassen: Versicherte verschenken jährlich 6,5 Mrd. Euro (aufgerufen 03.12.2021)
- Verbraucherzentrale: Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich (aufgerufen 03.12.2021)
- Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV): Krankenkassenliste (aufgerufen 03.12.2021)