29. November 2022, 14:05 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer vom Arzt krankgeschrieben wurde, hatte früher mit einer kleinen Zettelwirtschaft zu kämpfen. Diese wurde in den vergangenen Jahren nach und nach verkleinert. Im Januar 2023 tritt nun eine weitere Neuerung in Kraft, die Arbeitnehmern die Krankmeldung erleichtert.
Eine dicke Erkältung bekommen und nicht fähig, zu arbeiten? Dann stand früher neben einem Arztbesuch auch das Zuschicken einer Krankmeldung sowohl an die Krankenkasse als auch an den Arbeitgeber an. Ersteres übernimmt seit Oktober 2021 die Arztpraxis. Und nun kommt im Januar 2023 eine Neuerung beim gelben Krankenschein, die dem Arbeitgeber eine Holschuld auferlegt.
Übersicht
Welche Neuerung gibt es beim gelben Krankenschein?
Während die Krankenkassen bereits seit geraumer Zeit die Krankmeldung direkt von den Arztpraxen erhielten, musste ein erkrankter Arbeitnehmer sich weiterhin bei seinem Arbeitgeber offiziell krankmelden und ihm den gelben Krankenschein zukommen lassen. Diese Bringschuld des Arbeitnehmers verwandelt sich nun ab Januar 2023 in die Holschuld des Arbeitgebers. Das bedeutet, dieser ist nach der Krankmeldung eines Angestellten in der Verantwortung, sich den Krankenschein bei der zuständigen Krankenkasse zu holen. Statt eines gelben Krankenscheins auf Papier erfolgt die Abrufung des AU-Scheins jetzt elektronisch (eAU). Für den Arbeitgeber ist zu beachten, dass er den eAU aktiv anfordern muss und die Krankenkassen ihn nicht automatisch zuschicken. Der Arbeitnehmer erhält beim Arzt weiterhin einen Krankenschein in Papierform für seine eigenen Unterlagen. Zudem ist er weiterhin in der Pflicht, sich bei seinem Arbeitgeber offiziell krankzumelden.
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Ausnahme bei der Neuregelung
Eine wichtige Ausnahme: Die Neuerung beim gelben Krankenschein gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte bekommen weiterhin beim Arzt einen AU-Schein in Papierform, den sie beim Arbeitgeber einreichen müssen.
Eine weitere mögliche Einschränkung: Ein Arzt bzw. eine Arztpraxis nimmt nicht an dem neuen Verfahren teil und kann keinen eAU ausstellen. In diesem Fall bekommt der krankgeschriebene Patient weiterhin AU-Scheine in Papierform ausgehändigt, weil die Praxis die Daten nicht elektronisch an die Krankenkasse und den Arbeitgeber versenden kann.
Start der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte sich verschoben
Eigentlich sollte die für Januar vorgesehene Neuerung längst in Kraft getreten sein, nämlich zum 1. Juli 2022. Da allerdings der Zeitplan der Digitalisierung nicht eingehalten werden konnte, verschob sich der Termin. Jetzt steht aber fest: Ab dem 1. Januar 2023 beginnt der verpflichtende Abruf der eAU für Arbeitgeber.
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Quellen
- Lorenz, D. Elektronische AU: Arbeitgeber ab 2023 in der Holschuld. Deutsche Handwerks Zeitung (aufgerufen am 29.11.2022)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). (aufgerufen am 29.11.2022)