19. Dezember 2023, 13:18 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Die ausgedehnte Abschieds-Tournee des rosafarbenen Papierrezepts kommt am 1. Januar 2024 zu einem Ende. Ab diesem Zeitpunkt wird das elektronische Rezept – kurz: E-Rezept – verpflichtend. Was sich für Patienten damit ändert und was Sie generell über die Neuerung wissen sollten, hat FITBOOK für Sie zusammengefasst.
Bereits seit dem 1. Juli 2023 kann das E-Rezept über die Versichertenkarte in der Apotheke eingelöst werden. Doch parallel gab es weiterhin das gute, alte rosafarbene Papierrezept – die beiden Möglichkeiten liefen parallel. In wenigen Wochen wird die haptische Variante in ihrer alten Form dann ausgedient haben. Höchste Zeit, das Thema E-Rezept etwas genauer zu beleuchten.
Übersicht
E-Rezept – was genau ist das eigentlich?
„E-Rezept“ steht für elektronisches Rezept. Wenn Patienten Medikamente wie z. B. Blutdrucksenker, Antibiotika und Schilddrüsentabletten verschrieben bekommen, dann künftig als digitalen Code. Als erste Praxen bereits im Juli damit anfingen, E-Rezepte auszustellen, hatten dazu noch nicht alle die technischen Voraussetzungen. Schneller waren da die Apotheken, sie waren „seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen“. So ist es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit nachzulesen.1
Wie funktioniert das E-Rezept?
Es gibt verschiedene Wege, E-Rezepte einzulösen.
- Einerseits können Versicherte die E-Rezept-App nutzen. Dafür benötigen sie „eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten“, schreibt die Behörde. In der Konsequenz sind sie befähigt, ihre Verordnung mit dem Smartphone an eine gewünschte Apotheke zu senden. FITBOOK erklärt diesen Punkt an späterer Stelle noch etwas genauer.
- Alternativ kann das E-Rezept mit der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Dafür müssten Patienten ihre eGK in der Apotheke in das Kartenterminal einstecken.
- Zuletzt soll es weiterhin die Möglichkeit geben, einen Papierausdruck in der Arztpraxis zu erhalten. Darauf wäre der digitale Code abgebildet. Es handelt sich hierbei sozusagen um ein Behelfskonstrukt, das Menschen, die im Alltag weniger digital unterwegs sind und z. B. kein Smartphone besitzen, den Übergang zur Nutzung des E-Rezepts im beabsichtigten Sinne erleichtern soll. Aber man kann wohl davon ausgehen, dass der Papierausdruck auf lange Sicht verschwinden wird.
E-Rezept einlösen per App – Informationen zur Einrichtung
Noch einmal zur genannten NFC-fähigen Gesundheitskarte. Diese erkennt man am Kontaktlos-Logo sowie an der sogenannten sechsstelligen CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben. Wer noch keine NFC-fähige Karte hat, kann sie bei der Krankenkasse anfordern. Darüber hinaus muss das Smartphone, auf dem man die App einrichten möchte, NFC-fähig sein. Laut Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, sollte als Betriebssystem mindestens iOS 15 bzw. Android 7 vorliegen.2
Thema Datensicherheit
„Bei der E-Rezept-App ist die Datensicherheit besonders wichtig“, erklärt hierzu Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Das hat zur Folge, dass die Anmeldung und Registrierung etwas komplexer sind.“ Etwa benötigen Versicherte eine PIN, um die App nutzen zu können. Diese bekommen sie nicht automatisch mit der Gesundheitskarte per Post: Man muss die PIN gesondert bei der Krankenkasse anfordern und sich hierfür zunächst authentifizieren. Das geht laut Wolter über das sogenannte Postident-Verfahren in Postfilialen oder vor Ort in einer Filiale der Krankenkasse.
Diese Vorteile soll das E-Rezept bringen
Insbesondere durch die Nutzung der App sollen Versicherte Zeit und Wege sparen können. Zum Beispiel dann, wenn sie ein Medikament regelmäßig benötigen und im aktuellen Quartal bereits in der Praxis waren. Sie können dann ein Rezept in der Arztpraxis anfordern und bekommen es über die App auf elektronischem Wege übermittelt, erklärt dazu Anke Rüdinger. Sie ist Apothekerin und Leiterin des „Digital Hub“ der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Das E-Rezept soll weiterhin ein Problem, das einige Patienten aus der Vergangenheit kennen dürften, vergessen machen. Wenn etwa in der Apotheke bemerkt wurde, dass auf dem rosa Rezept die Unterschrift der Ärztin fehlte, musste die Verordnung noch einmal zurück in die Arztpraxis – nicht unterzeichnet, konnte sie nicht eingelöst werden. Durch die Voreinstellungen beim E-Rezept sollen nur noch nutzbare Verordnungen die Arztpraxis verlassen, so Rüdinger.
Weitere nützliche Features
Weiterhin kann man über die E-Rezept-App in Apotheken anfragen, ob benötigte Medikament überhaupt vorrätig ist. Und es gibt eine Familienfunktion, mit der zum Beispiel Eltern in der App Profile für ihre Kinder anlegen und deren Rezepte verwalten können. Ein Feature, das auch pflegenden Angehörigen helfen soll.
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E-Rezept für Privatversicherte
Auch für Privatversicherte gibt es seit Mitte des Jahres 2023 das E-Rezept – theoretisch. Denn es ist offenbar nicht gewährleistet, dass wirklich jedes Praxis- und Apothekensystem technisch über die nötigen Voraussetzungen verfügt, E-Rezepte für Privatversicherte auszustellen bzw. einzulösen. Mehr dazu ist auf der Website des PKV-Verbands nachzulesen.3 Ob die jeweilige Software bereits so weit ist, muss man beim jeweiligen Anbieter erfragen.
Grundsätzlich erfüllt das E-Rezept für Privatversicherte den gleichen Zweck wie bei den gesetzlichen Versicherungen – „E-Rezepte lassen sich komfortabel digital einlösen, Wege zur Praxis bei Folgerezepten einsparen und Kostenbelege leichter bei der Krankenversicherung einreichen“, heißt es dazu beim PKV – und funktioniert ähnlich, wie oben beschrieben.
Private E-Rezepte einlösen
Praxen benötigen, um für Privatversicherte ein E-Rezept ausstellen zu können, deren Krankenversichertennummer. Diese können Patienten über einen sogenannten Online Check-in digital übermitteln. Die Verordnung wird ihnen daraufhin in der E-Rezept-App angezeigt und kann an eine Apotheke übermittelt werden. Ebenso gibt es auch hier bis auf Weiteres Papierausdrucke mit dem digitalen Code.
„Die Bezahlung erfolgt weiterhin auf den für Privatversicherte üblichen Wegen“, schreibt der Verband weiter. Es wird ein Kostenbeleg angefertigt, den Versicherte zwecks Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung einreichen können – auch über die E-Rezept-App. Um dies technisch zu ermöglichen, müssen Nutzer vorab dem Erstellen von Kostenbelegen einmalig zugestimmt haben. Alternativ können sie die Kostenbelege aber auch noch ausdrucken lassen.