1. Februar 2023, 17:10 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Kassenpatienten haben gemeinhin das Nachsehen, wenn es darum geht, einen Facharzt aufzusuchen. Einen Termin gibt es für sie häufig erst nach wochenlanger Wartezeit. Doch handelt es sich um ein dringendes gesundheitliches Anliegen, lässt sich das Ganze zum Glück beschleunigen. FITBOOK erklärt, was es mit dem 12-stelligem Code auf dem Überweisungsschein auf sich hat und was Sie sonst zu dem Thema wissen sollten.
Verschiedene gesundheitliche Probleme erfordern eine zeitnahe Behandlung. Umso wichtiger ist es in diesen Fällen, zeitig einen geeigneten Facharzt aufsuchen zu können. Gemeinhin kann es dauern, bis Fachärzte freie Termine (zumindest für Kassenpatienten) haben. Doch bei akuten Beschwerden haben Sie die Möglichkeit, schneller an die Reihe zu kommen. Stichwort: Dringlichkeitscode. Lesen Sie hier mehr dazu.
Übersicht
Gesetz gewährleistet Termin innerhalb von vier Wochen
Seit 2019 gilt das sogenannte Termin- und Servicestellengesetz (TSVG), das die Situation von gesetzlich Versicherten verbessern soll. Darin geht es um umfassendere Versorgungsangebote sowie Leistungen durch die Krankenkasse – und vor allem sollen Kassenpatienten schneller an Facharzttermine kommen können. Bei akuten Beschwerden darf die Wartezeit demzufolge nicht länger sein als vier Wochen.
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Dringlichkeitscode auf Überweisungsschein
„Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen“, heißt es dazu auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese Hotlines gibt es bereits seit 2016, doch mit Inkrafttreten der neuen Bestimmung wurde hier drastisch aufgestockt. Die Servicestellen sind demnach bundesweit unter der 116117 an sieben Tagen die Woche und jeweils 24 Stunden lang erreichbar. Dort anzurufen, bringt jedoch allgemein nur dann etwas, wenn Sie einen Dringlichkeitscode durchgeben können.
Um an diesen Code und somit schneller an einen Facharzttermin zu kommen, müssen Patienten beim Feststellen ihrer Beschwerden ihren Hausarzt aufsuchen. Denn der Arzt kann die Bedeutung einer zeitnahen Untersuchung auf dem Überweisungsschein betonen. Dieser Dringlichkeitsvermerk verbirgt sich hinter einem 12-stelligen Code aus Zahlen und Buchstaben im Feld „Überweisungscode“.
Tipp für Patienten
Haben Sie in den vergangenen Jahren unter akuten Beschwerden gelitten, doch noch nie von diesem Dringlichkeitscode gehört? Dann kann es sein, dass Ihr Hausarzt selbst nichts davon weiß oder es schlichtweg mal vergessen hat. Am besten ist es, Sie merken sich, dass es diese Möglichkeit gibt. Im Bedarfsfall dann einfach den Doktor daran erinnern.
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Bei diesen Fachrichtungen geht’s besonders schnell – oder ohne Code
Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass Patienten mit akuten psychischen Problemen maximal zwei Wochen warten müssen, bevor sie einen Termin beim Facharzt bekommen. Bei anderen Beschwerdearten brauchen sie keinen Code. So vergeben etwa Gynäkologen und Augenärzte auch ohne Dringlichkeitsvermerk durch einen Hausarzt zeitnahe Termine bei akuten Beschwerden.
Sagen Sie, dass Sie Schmerzen haben!
Mit starken Schmerzen kann sich ein kleiner Umweg über den Hausarzt aber auch wie eine qualvolle Weltreise anfühlen. Wenn Sie also etwa schlimme Zahnschmerzen haben – rufen Sie in der Zahnarztpraxis an und sagen genau das. Die Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung wissen um ihre Verantwortung und räumen Schmerzpatienten Priorität ein.
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Wo kommen die freien Facharzttermine her?
Aber wie kann es auf einmal möglich sein, dass auch für gesetzliche Versicherte Facharzttermine frei sind, die es früher ja wohl nicht gegeben hat? Tatsächlich sind durch das Gesetz niedergelassene Ärzte dazu verpflichtet, mehr Sprechstunden anzubieten – zu einer entsprechend „verbesserten Vergütung“. Weiterhin müssen „Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung“, zu denen demnach etwa Frauen- und HNO-Ärzte zählen, an mindestens fünf Stunden pro Woche eine offene Sprechstunde anbieten. In dieser Zeit können Akutpatienten ohne Termin vorbeikommen.
Patienten müssen etwas flexibel sein
Logischerweise können Sie sich die Arztpraxis, in der Sie einen möglichst zeitnahen Termin bekommen, nicht aussuchen. Die Mitarbeiter der Hotline führen für Ihr Anliegen eine Umkreissuche durch. Bei Beschwerden, die unter die allgemeine fachärztliche Versorgung fallen, werden Arztpraxen in bis zu 30 Kilometern Entfernung zu Ihrem Wohnort berücksichtigt. So ist es in einem Bericht der Verbraucherzentrale nachzulesen. Für Fachrichtungen der speziellen oder gesonderten Versorgung – hierzu zählen etwa Radiologen, Kinder- und Jugendpsychiater oder Spezialinternisten – müssen Sie bis zu 60 Kilometer weit fahren.
Alle Details zum TSVG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.